Wirtschaftslexikon

Offertpreis

Definition: Was ist ein Offertpreis?

Hinter dem Begriff Offertpreis steckt der Teilbegriff Offerte, also Angebot. Damit definiert sich der Offertpreis als der Preis, den ein Unternehmen für seine Produkte oder Dienstleistungen anbieten kann. Meistens liegt dieser Preis über dem so genannten „erzielbaren Preis“, sodass sich im Angebotspreis durchaus Platz für Verhandlungen und/oder Skonto und Rabatte ergibt.

Handelt es sich um eine öffentliche Ausschreibung, müssen hingegen alle in der Berechnung des Preises beteiligten Leistungen sowie auch deren einzelne Kosten im Detail dargelegt werden. Das heißt, dass ein entsprechendes Angebot nicht nach dem Offertpreis, sondern nach dem handelsüblichen Selbstkosten- bzw. Marktpreis vergeben wird.

Für Makler oder Bauunternehmen gilt der Angebotspreis als gesetzlich verpflichtend. In der Industrie erfolgt die Preiskalkulation auf Basis einer Mischkalkulation aus mehreren Bestandteilen wie Selbstkosten, Gewinnzuschlag oder Provisionen, bis dort der Angebotspreis erzielt wird.

Beispiel: Firma X hat für ein Produkt Selbstkosten in Höhe von 1.000 €. Dem fügt die Firma 10 % Gewinnzuschlag auf die Selbstkosten hinzu, zusätzlich Vertreterprovision in Höhe von 10 % und einen Skontobetrag von 5 %. So entsteht insgesamt ein Offertpreis in Höhe von 1.250 €.

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