Wirtschaftslexikon

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Definition: Was ist eine offene Handelsgesellschaft (OHG)?

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Unternehmensform und wird als Personenhandelsgesellschaft von wenigstens zwei Personen – juristische oder natürliche Personen – gegründet. Sie bedarf eines deklaratorischen Eintrags in das Handelsregister, und der Name der Firma muss den Zusatz offene Handelsgesellschaft oder OHG beinhalten.

Zur Geschäftsführung berechtigt wie auch verpflichtet sind grundsätzlich alle Gesellschafter. Dabei gilt der Grundsatz der Einzelgeschäftsführungsbefugnis für sämtliche Handlungen, die im Handelsgewerbebetrieb üblich sind. Das heißt, dass die Gesellschafter jeweils unabhängig voneinander Geschäfte machen können.

Die Gewinnverteilung in der offenen Handelsgesellschaft erfolgt zweiteilig: Jeder Gesellschafter erhält 4% seines Anteils am Kapital, sofern der Jahresüberschuss entsprechend hoch ausfällt. Der restliche Gewinn verteilt sich auf die Köpfe.

Die Haftung in einer offenen Handelsgesellschaft liegt voll und persönlich bei den Gesellschaftern. Sie kommen unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf. Entsprechend können Gläubiger im Haftungsfall also sowohl auf das Vermögen der OHG als auch auf das Privatvermögen der Gesellschafter selbst zurückgreifen.

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