Wirtschaftslexikon

Pflichtversicherung

Definition: Was ist eine Pflichtversicherung?

Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, das heißt, jeder Bürger muss sie abschließen. Dazu gehören in Deutschland insbesondere Versicherungen, die dem Schutz Dritter dienen, wie die Kfz-Versicherung (in fast allen europäischen Ländern Pflicht) oder die Berufshaftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen. Der Schutz Dritter, sowie auch der Verbraucher- und Gesundheitsschutz sind in Deutschland die Legitimation der Pflichtversicherungen, die ansonsten im Widerspruch zur Vertragsfreiheit stehen. Ebenfalls gehört hierzulande die Krankenversicherung zu den Pflichtversicherungen.

Schon im 17. und 18. Jahrhundert wurden in Deutschland die ersten Versicherungen gegen Brände abgeschlossen und in manchen Gebieten verpflichtend gemacht. Otto von Bismarck sorgte durch seine neue Gesetzgebung für Pflichtversicherungen im sozialen Bereich, wie die Unfallversicherung, die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung. Bereits im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts gab es die erste Pflichtversicherung im Luftverkehr.

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