Wirtschaftslexikon

Bezugsrecht

Definition: Was ist das Bezugsrecht?

Wenn eine Aktiengesellschaft mehr Kapital benötigt, kann dies über eine Eigenkapitalbeschaffung durch Ausgabe zusätzlicher Aktien geschehen. Diese werden junge Aktien genannt. Durch die neuen Aktien vermindert sich das Stimmrecht der alten Aktien und der Aktienkurs sinkt. Das Bezugsrecht berechtigt die alten Aktionäre zum Kauf der jungen Aktien, wobei diese seinem Anteil am bisherigen Grundkapital entsprechen müssen.

Macht der Altaktionär keinen Gebrauch von seinem Bezugsrecht, kann er es normalerweise über die Börse veräußern. Das Bezugsrecht stellt folglich sicher, dass Altaktionäre im Fall einer Eigenkapitalbeschaffung der Aktiengesellschaft nicht schlechter dastehen.

Der Wert des Bezugsrechts lässt sich wie folgt berechnen:

(Kurs der alten Aktie – Bezugskurs der jungen Aktie) : (Bezugsverhältnis + 1)

Beispiel: Nach der Erhöhung des Eigenkapitals eines Unternehmens haben die Altaktionäre das Bezugsrecht. Um den Wert zu berechnen gehen sie folgendermaßen vor:

Kurs der alten Aktie: 450 Euro; Kapitalerhöhung: 10:2 zu 100; Bezugskurs 100 Euro

(450 – 100) : (5 + 1) = 58,33 Euro

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Bezugsrecht

DeutschEnglisch
Bezugsrecht pre-emption right
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