Wirtschaftslexikon

Kleinunternehmerregelung

Definition: Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachungsregel im Umsatzsteuerrecht. Sie ist gesetzlich im § 19 UStG geregelt und legt fest, dass Unternehmen mit geringen Umsätzen ein Wahlrecht haben, ob sie Umsatzsteuer ausweisen und abführen möchten oder nicht. Wird die Regelung in Anspruch genommen, ist das Unternehmen dennoch an die Umsatzsteuergesetze gebunden, aber die Steuer wird vom Finanzamt nicht erhoben. Beim Schreiben von Rechnungen muss man keine Umsatzsteuer ausweisen, allerdings darf auch keine Vorsteuer beim Handel mit anderen Unternehmen abgezogen werden. Darüber hinaus ist es nicht notwendig eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung

Hat ein Unternehmen nur geringe Umsätze, hat der Gewerbetreibende die Wahl, ob er die Kleinunternehmerregelung ausüben möchte oder nicht. Verzichtet er auf diese, ist er für einen Zeitraum von 5 Kalenderjahren an die Regelbesteuerung gebunden, bevor er wieder Kleinunternehmer werden kann. Damit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Vorjahresumsatz darf nicht mehr als 22.000 Euro betragen und im aktuellen Kalenderjahr dürfen geschätzt nicht mehr als 50.000 Euro eingenommen werden. Nur wenn beide Bedingungen erfüllt sind, kann man die Kleinunternehmerregelung wählen. Ausnahmen von dieser Regel gelten nur bei Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Gründungsjahr oder bei der Aufnahme von einer neuen selbstständigen Arbeit. Da es hier kein vorangegangenes Geschäftsjahr gibt, muss der Jahresumsatz geschätzt werden. Die Grenze von 22.000 Euro muss dennoch eingehalten werden.

Regelungen beim Überschreiten der Grenzen

Werden die Grenzen, die in der Kleinunternehmerregel festgelegt sind, überschritten, so greift im nächsten Kalenderjahr automatisch die Regelbesteuerung. Wird die Grenze von 22.000 Euro im ersten Jahr nicht eingehalten, ist im darauf folgendem Jahr Umsatzsteuer auszuweisen. Das Gleiche gilt auch für das zweite Jahr. Der Übergang von einer Besteuerungsart in die nächste ist fließend. Das heißt, dass sich der Unternehmer selbst darum kümmern muss, in welcher Besteuerungsart er sich befindet. Werden die Grenzen überschritten und die Besteuerung aus Unwissenheit nicht korrekt ausgeführt, ist man dem Finanzamt am Ende des Kalenderjahres Umsatzsteuer schuldig.

Sonderfälle

Bei der Kleinunternehmerregelung rechnet das Finanzamt die Umsätze monatsgenau ab. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen, das beispielsweise am 15. Mai und nicht im Januar gegründet wurde, im ersten Kalenderjahr nur 8 Monate tätig war und keine 12. Entsprechend ändern sich dann auch die Grenzen für den Jahresumsatz. Für 8 Monate darf der Umsatz daher anteilig nicht höher als 14.667 Euro ausfallen. Darüber hinaus gibt es, gemäß § 4 Nr. 11 bis 28 UStG bestimmte Tätigkeiten und Gewerbe, die generell umsatzsteuerfrei sind und nicht in der Kleinunternehmerreglung erfasst werden. Dazu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • ärztliche Heilbehandlungen
  • der Handel mit menschlichen Organen
  • die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
  • Dienstleistungen von Versicherungsvertretern, Bausparkassen und Versicherungsmaklern
  • Dienstleistungen selbstständiger Lehrkräfte und entsprechender Einrichtungen
  • Angebote allgemein- oder berufsbildender Schulen

Zuletzt ist die Kleinunternehmerregelung an die Person des Unternehmens gebunden. Dies bedeutet, dass man zwar an mehreren Stellen selbstständig tätig sein darf, allerdings werden zur Beurteilung der Umsatzsteuerpflicht die Umsätze aus allen Tätigkeiten zusammengefasst und nicht einzeln betrachtet.

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist besonders komfortabel, da es keine Unterscheidung zwischen brutto und netto gibt und der Verwaltungsakt der Umsatzsteuervoranmeldung entfällt. Darüber hinaus können Kleinunternehmer ihre Dienstleistungen oder Produkte aufgrund der fehlenden Umsatzsteuer günstiger anbieten. Ein Nachteil davon ist, dass vor allem im Gründungsjahr höhere Kosten anfallen. Ein Unternehmen mit Regelbesteuerung kann bei Betriebsausgaben die Vorsteuer abziehen, was bei der Kleinunternehmerregelung nicht möglich ist.

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