Wirtschaftslexikon

Kommanditgesellschaft (KG)

Definition: Was ist eine Kommanditgesellschaft (KG)?

Die Kommanditgesellschaft (abgekürzt KG) ist eine Personengesellschaft und besteht aus mindestens einem Komplementär, dem Vollhafter, sowie mindestens einem Kommanditist, dem Teilhafter. Während der Komplementär in einer Kommanditgesellschaft voll mit seinem Privat- und Geschäftsvermögen für die Gesellschaft haftet, tut dies der Kommanditist nur mit seiner Hafteinlage. Die Gesellschaftsform ist ins Handelsregister einzutragen, wobei dann auch alle Gesellschafter erfasst werden, und zwar in der Form, dass der Komplementär ausgewiesen und der Kommanditist mit seiner Hafteinlage registriert wird.

Bei der Gründung braucht die KG kein Mindestkapital, ihr Kapital besteht aus den Einlagen der Gesellschafter. Am Ende des Geschäftsjahres erfolgt die Gewinnverteilung unter Verzinsung des eingebrachten Kapitals, außer der Gesellschaftsvertrag sieht eine andere Vorgehensweise vor.

Die Kommanditgesellschaft kann für einen bestimmten Zeitraum geschlossen werden. Aufgelöst werden kann sie, indem die Gesellschafter dies beschließen. Auch die Insolvenz kommt einer Auflösung einer KG gleich.

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