Wirtschaftslexikon

Listing

Definition: Was ist ein Listing?

Als Listing wird die Erstnotiz eines Unternehmens an der Börse bezeichnet. Es stellt einen der letzten und wichtigsten Schritte beim Börsengang dar. Währenddessen werden nämlich Aktien des Unternehmens ins Handelsregister eingetragen – das heißt gelistet. Damit dieser Vorgang stattfinden kann, muss durch das Unternehmen, das an der Börse gelistet werden will, ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) genehmigter Börsenprospekt eingeholt werden. Begleitet wird der Börsengang von einer Konsortialbank.

Hat ein Unternehmen sämtliche erforderlichen Bedingungen erfüllt, können die Aktien registriert und ganz offiziell erstmalig gehandelt werden. Nach dem erfolgten Listing leistet Konsortialbank weitere Aufgaben, wie z.B. die Kurspflege oder dass entsprechende Aktien handelbar bleiben.

Für manche Unternehmen, die im Ausland tätig sind, bietet sich auch noch ein weiteres Listing an, das Zweitlisting. Damit ergeben sich neue Chancen, auch in anderen Ländern neue Aktionäre und Investoren zu akquirieren. Das ist oft bei großen, weltweit agierenden Konzernen üblich, wenn auch mitunter mit riesigen finanziellen Aufwänden verbunden.

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