Wirtschaftslexikon

Vorerwerbsrecht

Definition: Was ist Vorerwerbsrecht?

Wer ein Vorerwerbsrecht – auch als Vorkaufsrecht bezeichnet – inne hat, darf innerhalb einer bestimmten Frist etwas kaufen, bevor es jemand anderes kaufen kann. Bei einem bestehenden Vorerwerbsrecht können andere Interessenten etwas Angebotenes gar nicht kaufen, bevor der Inhaber des Vorkaufsrechts nicht entschieden hat, dass er es nicht kaufen möchte. Möglicherweise weiß auch vorher gar keine andere Interessensgruppe, dass es das Angebot überhaupt gibt.

Als Inhaber eines Vorkaufsrechts bekommt man zuerst einen Gegenstand, ein Produkt oder eine Dienstleistung angeboten und entscheidet dann, ob man das Angebot annehmen möchte. Je nach Entscheidung kann das Angebot anschließend auch anderen gemacht werden oder es wird vom Vorerwerbsrecht Gebrauch gemacht.

Beispiel: Auf dem Immobilienmarkt gibt es oft Grundstücke oder Häuser, die per Vorkaufsrecht verkauft werden und die schließlich nicht in den allgemeinen Immobilienmarkt übergehen. So ist es etwa gängige Praxis, langjährigen Mietern bei Verkauf einer Immobilie ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Grundlage dafür ist nicht selten aber eine bereits geleistete Anzahlung.

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Vorerwerbsrecht

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Vorerwerbsrecht right of first refusal
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