Wirtschaftslexikon

Marke

Definition: Was ist eine Marke?

Der Begriff Marke (engl. Brand) kann entweder als Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes oder als Bezeichnung im Marketing definiert werden.

1. Marke als Bezeichnung im Marketing

Im Marketing wird eine ganze Reihe einzelner Bestandteile für die Definition Marke zusammengefasst. Summiert werden sämtliche Vorstellungen, die Markennamen oder Markenzeichen beim Kunden hervorrufen und ihn in die Lage versetzen, Produkte und Dienstleistungen dieser Firma von denen einer anderen Firma zu unterscheiden. Die Merkmale einer Marke im Marketing sind:

  • Logos
  • Produkt- oder Firmennamen
  • Zeichnungen
  • Symbole und Begriffe

Wichtig ist dabei stets, ob die Summe der Vorstellungen einer relevanten Zielgruppe durch die Brand zu einer treffsicheren Abgrenzung gegenüber anderen Marktteilnehmern führt.

Die Funktionen einer Marke aus Sicht des Marketings für Anbieter und Konsumenten sind:

  • Markentreue: Starke Marken und Produkte mit hohem Wiedererkennungswert differenzieren sich vom Wettbewerb und binden Kunden stärker. Daraus resultieren ein treuer Kundenstamm, sichere Absatzwege und eine geringere Preissensibilität beim Kunden.
  • Orientierungshilfe: Innerhalb der Vielfalt von Produkten vertraut der Kunde bekannten Marken. Er minimiert dadurch sein Kaufrisiko, verkürzt den Aufwand der Auswahl und nutzt die gleichbleibende Qualität.

2. Marke als Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes

Rein rechtlich ist per Definition Marke seit 1995 im Markengesetz sowohl Dienstleistungen, Waren oder Zeichen. In Deutschland regelt der Deutsche Markenverband die Anerkennung von Marken und Warenzeichen. Zugrunde gelegt werden bestimmte Kriterien, damit die Waren, Zeichen und Dienstleistungen eines Unternehmens von einem anderen unterschieden werden können. Zeichen sind nur markenfähig, wenn sie selbstständig, einheitlich und grafisch darstellbar sind.

Markenschutz kann auf drei Wegen entstehen: Eine Brand kann im Markenregister geprüft und eingetragen werden, das vom Patentamt geführt wird. Daneben kann Markenschutz entstehen, wenn Verkehrsgeltung oder notorische Bekanntheit erlangt wird. Verkehrsgeltung wird erreicht, wenn ein Bekanntheitsgrad von 30 Prozent in relevanten Kreisen erreicht wird. Notorische Bekanntheit liegt hingegen vor, wenn der Grad der Bekanntheit bei 60 Prozent liegt. Weiterhin lassen sich geografische Herkunftsangaben oder geschäftliche Bezeichnungen durch das Markengesetz schützen.

Erklärvideo

Video: In 5 Schritten eine eigene Marke anmelden

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Marke

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