Wirtschaftslexikon

Junior

Definition: Was ist ein Junior?

Der „Junior“ als Teil einer Berufsbezeichnung steht für einen Berufseinsteiger mit geringfügiger erster Berufserfahrung zwischen einem und drei Jahren. Diese Berufserfahrung kann auch aus einer Trainee- oder Ausbildungsstelle her kommen. Der Zusatz wird meist als Ergänzung zu den herkömmlichen Jobtiteln genannt, wie z.B. Junior Art Director oder Junior Account Manager. Der Junior wird gezielt in seiner Abteilung und innerhalb seines Aufgabengebietes eingesetzt, um seine Kenntnisse zu vertiefen und Erfahrungen zu sammeln. Mit der Zeit kann der Junior dann im Jobtitel abgekoppelt werden, was einer Beförderung gleichkommt. Einen weiteren Karriereschritt danach folgt der „Senior“, der neben langjähriger Berufserfahrung auch Personal und Budgetverantwortung trägt.

Interessant für Bewerber auf einer Junior-Stelle: Der Begriff sieht im Falle einer Stellenausschreibung oftmals auch jüngere Mitarbeiter vor, weswegen in Bewerbungsprozessen auch tendenziell eher jüngere Bewerber für eine solche Stelle in Betracht gezogen werden. Dies ist nach einschlägiger Gerichtssprechung keine Altersdiskriminierung.

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