Bei unzulässigem E-Mail-Marketing drohen Millionen-Bußgelder
Vorsicht ist geboten

Bei unzulässigem E-Mail-Marketing drohen Millionen-Bußgelder

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Mitte des Jahres gibt es eine neue EU-Datenschutz-Grundverordnung im E-Mail-Marketing – bei rechtwidrigen Werbemaßnahmen drohen erhöhte Bußgelder.

Für E-Mail-Marketeers wird es in Zukunft nicht leichter: Wenn ab Mai 2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, können auf rechtswidrige Werbemaßnahmen und Datenschutzverstöße drastisch erhöhte Bußgelder folgen – im Einzelfall von bis zu 20 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Rechtsgrundlagen und zahlreiche Urteile, die es bei der Arbeit zu berücksichtigen gilt. Einen Überblick im Paragrafendschungel bietet die neueste, sechste Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“. Unter Mitwirkung der Certified Senders Alliance vermittelt diese neue rechtliche Anforderungen, gibt Tipps bei der praktischen Umsetzung und liefert zahlreiche Praxisbeispiele.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 anwendbar sein und hat weitreichende Konsequenzen für das E-Mail-Marketing. Sie gilt direkt und unmittelbar und sieht bei Datenschutzverstößen und damit in Zusammenhang stehenden rechtswidrigen Werbemaßnahmen drastisch erhöhte Bußgelder vor. Im Einzelfall können das vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder bis zu 20 Millionen Euro sein.

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