Gestaltungsspielraum durch steuerbegünstigte Entgeltbausteine
Interview mit Simone Finsterbusch, Beratungsverbund ABG-Partner

Gestaltungsspielraum durch steuerbegünstigte Entgeltbausteine

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Mehr Netto vom Brutto. Oder überhaupt mehr Brutto. Wenn Arbeitnehmer solche Wünsche hegen, ist den wenigsten klar, welche tatsächliche Belastung für Ihren Arbeitgeber dahintersteckt. Gute Mitarbeiter verdienen jedoch auch angemessene Löhne. Diese sind allerdings nicht immer wirtschaftlich machbar. Durch steuerbegünstigende Entgeltkomponenten können Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern etwas Gutes tun, und dabei ihre Lohnnebenkosten so gering wie möglich halten.

Simone Finsterbusch ist Teamleiterin Lohn bei dem Beratungsverbund ABG-Partner. Um Nebenkosten gering zu halten, spricht sie sich für steuerbegünstigten Entgeltkomponenten bei der Lohngestaltung aus.

Im Gespräch mit Simone Finsterbusch, Teamleiterin Lohn bei dem Beratungsverbund ABG-Partner, über steuerbegünstigte Entgeltbausteine.

Onpulson: Frau Finsterbusch, warum ist das Thema Lohnoptimierung attraktiv?

Simone Finsterbusch: Gute Mitarbeiter sind Gold wert. In Zeiten des oft zitierten Fachkräftemangels will man starkes Personal natürlich halten. Auf der anderen Seite steht die wirtschaftliche Komponente, denn Löhne machen meist einen der kostenintensivsten Posten im Unternehmen aus. Mit der Nutzung verschiedener Lohnbausteine können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern mehr Lohn ermöglichen und dabei selbst die belastenden Nebenkosten so gering wie möglich halten. Damit machen sie ihre Firma als Arbeitgeber attraktiver, halten und gewinnen gute Fachkräfte und sprechen die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter an.

Onpulson: Können Sie uns ein Beispiel für Lohngestaltung nennen?

Simone Finsterbusch: Stellen Sie sich vor, ein Mitarbeiter fordert eine Gehaltserhöhung von 80 Euro brutto. Netto bleibt ihm davon je nach Steuerklasse höchstens die Hälfte, also 40 Euro. Den Arbeitgeber kostet die Erhöhung durch seine Anteile etwa 100 Euro. Nutzt man die sogenannten steuerbegünstigten Entgeltkomponenten, hilft man beiden Seiten: zum Beispiel mit einer Sachzuwendung, wie einem monatlichen Tankgutschein im Wert von 44 Euro. Der ist steuer- und sozialabgabenfrei. Das heißt, der Arbeitnehmer hat diese 44 Euro mehr Lohn und auch der Arbeitgeber trägt lediglich die Kosten für diese Gutscheinsumme.

Onpulson: Nun hat nicht jeder Arbeitnehmer einen eigenen PKW. Kann ich mir vom Arbeitgeber auch meine Fahrkarte für den Öffentlichen Nahverkehr bezahlen lassen?

Simone Finsterbusch: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Job-Tickets ist ein Sachbezug und bis zu einem Betrag von 44 Euro inklusive Umsatzsteuer steuer- und sozialversicherungsfrei. Aber auch ein zusätzlicher Barzuschuss zur Fahrkarte zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ist begünstigt. Hier kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit 15 Prozent pauschalieren, dadurch tritt die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ein.

Onpulson: Computer und Smartphone sind für viele Arbeitnehmer nicht mehr wegzudenken. Gerade für Berufseinsteiger gehören sie ganz selbstverständlich zum Alltag. Liegt hier Potenzial für die Lohngestaltung?

Simones Finsterbusch: Ja! Arbeitgeber können Rechner, Laptop und Mobiltelefon dem Arbeitnehmer auch für die private Nutzung zur Verfügung stellen, ohne dass dafür Abgaben fällig werden. Wichtig ist, dass Computer oder Telefon Eigentum des Betriebs bleiben und lediglich für die Nutzung übergeben werden. Egal hingegen ist, ob die private Nutzung die betriebliche zeitlich betrachtet überschreitet oder in welchem Verhältnis sie stehen. Auch der Ort der Nutzung ist irrelevant: Der Arbeitnehmer kann folglich das Handy auch mit nach Hause nehmen. Die steuerliche Begünstigung gilt übrigens nicht nur für PC und Handy, auch Drucker oder Software kann der Arbeitnehmer privat nutzen.

Onpulson: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für Arbeitnehmer ebenfalls ein alltäglicher Aspekt. Was kann der Arbeitgeber hier tun?

Simone Finsterbusch: Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung – einschließlich Verpflegung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen, wie Tagesmütter – können steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden. Wichtig dabei ist, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt und der Nachweis der Zahlung durch den Arbeitnehmer im Original als Beleg zum Lohnkonto aufbewahrt wird.

Onpulson: Von den Kleinsten zu den Ältesten: Wie schaut es mit der Altersvorsorge aus?

Simone Finsterbusch: Im Fall einer betrieblichen Altersvorsorge kann ein Teil des Lohns umgewandelt und in verschiedene Versicherungsformate, etwa Direktversicherung oder Pensionsfonds, eingezahlt werden. Unterschied zur herkömmlichen eigenen Vorsorge ist, dass der Beitrag das Steuer- und SV –Brutto mindert. Damit spart der Arbeitnehmer Steuer und Sozialversicherung und auch der Arbeitgeber spart seinen Arbeitgeberanteil. Entscheidend für die Beitragshöhe sind die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung: Bis zu vier Prozent davon lassen sich jährlich in Form der Lohnumwandlung einzahlen.

Lohngestaltung: Welche Bausteine man nutzen Kann?

  • Aufmerksamkeiten bei persönlichen Anlässen steuer- und beitragsfrei im Wert bis 60 Euro (zum Beispiel DVD zum Geburtstag, Eintrittskarten zum Jubiläum, keine Geldgeschenke)
  • Erholungsbeihilfen 156 Euro pro Mitarbeiter, 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro je Kind kann der Arbeitgeber mit 25 Prozent pauschal versteuern und sind für Arbeitnehmer steuer- und sv-frei
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen sind bis 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei
  • Fahrtkostenzuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
  • Überlassung von PC, Laptop, Tablet, Smartphone zur privaten Nutzung
  • Betriebliche Mahlzeiten

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