Wie Sie entgangenen Gewinn als Schadenersatzanspruch geltend machen
Wirtschaftsrecht

Wie Sie entgangenen Gewinn als Schadenersatzanspruch geltend machen

Porträtfoto vonPorträtfoto vonPorträtfoto von Carolin Fischer, Content-Managerin und Redakteurin für onpulson.de, einem Fachportal für Unternehmer und Führungskräfte aus dem Mittelstand
Am

Schädigende Ereignisse können erhebliche Gewinneinbußen verursachen und existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Berechnung und Geltendmachung von entgangenem Gewinn gestalten sich zwar schwierig, sind aber unverzichtbar, um die unternehmerische Zukunft zu sichern. Wesentliche Fakten im Überblick.

Erdrückende Beweislast auf Seiten der Geschädigten

Der Begriff entgangener Gewinn stammt aus dem Schadenersatzrecht und beschreibt sämtliche Vermögensvorteile, die dem Geschädigten zugeflossen wären, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Da der Schädigende Erwerbschancen vereitelt, ist der entgangene Gewinn Teil des zu ersetzenden Schadens und damit Bestandteil des Schadenersatzanspruchs.

Kommt es beispielsweise zu einem Verkehrsunfall und ein Unternehmer wird wegen Arbeitsunfähigkeit über das Schadensereignis hinaus finanziell geschädigt, besteht Anspruch auf Schadenersatz. Der entgangene Gewinn soll einen Ausgleich schaffen für den Nachteil (hypothetischer Gewinn), der dem Geschädigten entstanden ist. Grundlage bildet § 252 BGB:

„Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.“

Berechnung des entgangenen Gewinns

Die Berechnung des entgangenen Gewinns ist eine nicht zu unterschätzende Herausforderung. Die Tatsache, dass die Vermögensvorteile zum Zeitpunkt des Schadens noch kein Bestandteil des Vermögens eines Geschädigten waren, erschwert das Beweisen der Wahrscheinlichkeit von Geschäftsabschlüssen in der Praxis immens. Die Schätzung der Höhe entgangener Gewinne wird von Sachverständigen durchgeführt. Die Experten der Morongowski Sachverständigengesellschaft mbH sind spezialisiert auf Betriebsunterbrechungsschäden und klären auf ihrer Internetpräsenz darüber auf, wie entgangener Gewinn berechnet wird.

Gemäß der Erläuterung wird im Rahmen der Schadensberechnung die tatsächliche Entwicklung der Gewinne mit der hypothetischen Entwicklung verglichen. „Der Geschädigte hat nachzuweisen, welche einzelnen Umsätze ihm schadensbedingt entgangen sind. Der Schaden ist dann die Differenz aus diesen entgangenen Umsätzen und den damit wegfallenden Kosten“, so die Erklärung zur Variante der konkreten Berechnung. Mangelt es an Grundlagen für eine Einschätzung des Schadens, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Klage abgewiesen wird. Umso wichtiger, dass die Entscheidung zwischen konkreter und abstrakter Berechnung sorgfältig getroffen wird.

Gesamtbetrachtung der Entwicklung oder Nachweis schadensbedingt entgangener Aufträge / Geschäfte

Um den „gewöhnlichen Lauf der Dinge“ gemäß BGB darzulegen und die entgangenen Roherlöse zu schätzen, lassen sich die durchschnittlichen Betriebsergebnisse der vergangenen drei Jahre vor dem Schadenereignis berechnen. Auch Referenzperioden aus der Zeit nach dem Schadenereignis können der Abbildung des hypothetischen Verlaufs dienen. Je vergleichbarer die relevanten Zeiträume, desto exakter lässt sich der entgangene Gewinn ermitteln. „Dabei sind auch saisonale Einflüsse und Wachstumstrends zu berücksichtigen“, fügen die Morongowski Sachverständigen hinzu. Die andere Option besteht darin, entgangene Aufträge konkret darzustellen. Weil sich abstrakte Schätzung und konkrete Berechnung ausschließen, dürfen die genannten Optionen nicht gemischt werden. Es muss hier klar zwischen konkreter und abstrakter Berechnung unterschieden werden.

Kostenersparnisse und Schadensminderungskosten

Wegfallende Kosten, wie Gehälter, Steuern oder Sachkosten, sind vom ermittelten, entgangenen Gewinn abzuziehen. Auf sämtliche Kosten, die ansonsten üblich sind, muss eingegangen werden. Zu addieren sind wiederum Kosten, die zur Eindämmung des Schadens in Kauf genommen wurden, sogenannte Schadensminderungskosten. Der Geschädigte muss auch hier Nachweise erbringen, um zu klären, warum diese Kosten notwendig waren und wie der Schaden dadurch minimiert werden konnte. Ob die Schadensersatzklage erfolgreich verläuft, hängt maßgeblich davon ab, ob die Erläuterungen zum Rechenweg und den verwendeten Zahlen nachvollziehbar sind und ausreichend belegt werden.

Umsatzsteuer, Einkommen- & Körperschaftsteuer

Als Ersatz für entgehende oder entgangene Einnahmen gewährte Entschädigungen sind gemäß § 24 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EStG) einkommensteuerpflichtig. Zudem muss nach § 8 Körperschaftsteuergesetz (KStG) Körperschaftsteuer bezahlt werden. Die Besteuerung ist ermäßigt. Kommen Steuern als Schadensposition in Betracht, sind sie mit einem bestandsfähigen Steuerbescheid nach Veranlagung erstattungsfähig. Da eine Besteuerung mit Umsatzsteuer nur bei Einnahmen rechtens ist, die tatsächlich entstanden sind, spielt die Umsatzsteuer beim Berechnen von Roherlösen keine Rolle. Beim Vergleich von Verkaufs- und Einkaufspreisen sind stets Nettopreise anzuwenden.

Foto/Thumbnail: ©darknula/Depositphotos.com

Über den Autor

Porträtfoto vonPorträtfoto vonPorträtfoto von Carolin Fischer, Content-Managerin und Redakteurin für onpulson.de, einem Fachportal für Unternehmer und Führungskräfte aus dem Mittelstand

Carolin Fischer Carolin Fischer ist Content-Managerin und Redakteurin bei onpulson.de. Sie ist spezialisiert auf die Themen "Personal", "Mittelstand" und "Karriere". Zuvor hat sie mehrere Jahre für die Süddeutsche Zeitung in München gearbeitet und ist heute noch u.a. im PR-Bereich tätig.
Zum Autorenprofil

Kommentare

  1. von Marco Werner am 13.08.2021 | 13:52

    Mein Onkel hatte vor zwei Monaten auch einen, von ihm unverschuldeten, Autounfall. Ein Glück geht es ihm mittlerweile wieder besser, aber es war ihm in der Zwischenzeit nicht möglich, sein Unternehmen effektiv zu leiten. Gut zu wissen, dass er den entgangenen Gewinn geltend machen kann. Der Vergleich, mit den Betriebsereignissen der vergangenen drei Jahre, wird ihm sehr helfen, da die Unterschiede schon gravierend sind.

Kommentar schreiben:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Erhalten Sie jeden Monat die neusten Business-Trends in ihr Postfach!
X