Coronavirus: Soforthilfen für Kleinunternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler
Die FAQs zum Hilfspaket

Coronavirus: Soforthilfen für Kleinunternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler

Am

Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu haben wir für Sie zusammengestellt.

Warum gibt es ein zusätzliches Sofortprogramm?

„Die Bundesregierung geht in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen“, so der Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Sie brauchen die besondere Unterstützung der Bundesregierung, denn sie werden von dieser Krise besonders hart getroffen. Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe.

Welches Ziel verfolgt das Sofortprogramm?

Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä (auch komplementär zu den Länderprogrammen).

Wie hoch sind die Soforthilfen für Kleinunternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler?

Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.

Was sind die Voraussetzungen um den Zuschuss zu erhalten?

Die Bundesregierung spricht hierbei ganz allgemein von wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona. Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt muss nach dem 11. März 2020 erfolgt sein.

Muss das Geld von Kleinunternehmen, Solo-Selbständigen und Freiberufler zurück bezahlt werden?

Die Bundesregierung möchte laut Olaf Scholz einen Zuschuss geben. Es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden. Damit sollen kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe erreicht werden. Also diejenigen, die jetzt besondere Unterstützung benötigen.

Aus welchen Branchen können Zuschüsse beantragt werden?

Die Zuschüsse können von Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen aus allen Branchen beantragt werden.

Handelt es sich hierbei um einen Kredit oder um einen Zuschuss?

Es handelt sich bei der neuen Sofortmaßnahme um einen Zuschuss und nicht um einen Kredit.

Wo beantrage ich Soforthilfen in den jeweiligen Bundesländern?

Die Soforthilfen können Sie über die jeweiligen Antragsformulare der zuständige Behörde(n) oder Stellen für Antragstellung und Bewilligung beantragt werden.

1. Baden-Württemberg

Antragstellung bei und Vorprüfung
durch IHK und HWK, Bewilligung
durch L-Bank
Zum Antragsformular

2. Bayern

Regierungen und
Landeshauptstadt München  Zum Antragsformular
Zum Antragsformular

3. Berlin

Investitionsbank Berlin (IBB)
Zum Antragsformular

4. Brandenburg

Investitionsbank des Landes
Brandenburg (ILB)
Zum Antragsformular

5. Bremen

BAB Bremer Aufbau Bank
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und
Stadtentwicklung mbH

Zum Antragsformular (Bremen)
Zum Antragsformular (Bremerhaven)

6. Hamburg

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zum Antragsformular

7. Hessen

Regierungspräsidium Kassel
Zum Antragsformular

8. Mecklenburg-Vorpommern

Landesförderinstitut Mecklenburg-
Vorpommern (LFI-MV)
Zum Antragsformular

9. Niedersachsen

Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank
Zum Antragsformular

10. Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln,
Münster
Zum Antragsformular

11. Rheinland-Pfalz

Investitions- und Strukturbank RP
(ISB)
Zum Antragsformular

12. Saarland

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr des
Saarlandes
Zum Antragsformular

13. Sachsen

Sächsische Aufbaubank –
Förderbank (SAB)
Zum Antragsformular

14. Sachsen-Anhalt

Sächsische Aufbaubank –
Förderbank (SAB)
Zum Antragsformular

15. Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-
Holstein (IB.SH)

16. Thüringen

Thüringer Aufbaubank
Die Antragsannahme sowie
Vorprüfungen erfolgen auch über
die IHKn und HWKn
Zum Antragsformular

Foto/Thumbnail: ©Frank-Peters /Depositphotos.com

Kommentare

Kommentar schreiben:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Erhalten Sie jeden Monat die neusten Business-Trends in ihr Postfach!
X