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Einkommensteuerreform: Warum Arbeitnehmer und Unternehmer trotz Steuersenkungen an Kaufkraft verlieren könnten
Wer soll profitieren?

Einkommensteuerreform: Warum Arbeitnehmer und Unternehmer trotz Steuersenkungen an Kaufkraft verlieren könnten

Porträtfoto von Prof. Dr. Christoph Juhn, Geschäftsführender Partner von der JUHN Partner GmbH
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Die Bundesregierung plant, die Einkommensteuer zu senken, und möchte so insbesondere Familien finanziell entlasten. Dazu sollen höhere Freibeträge und ein steigendes Kindergeld für mehr Netto sorgen. Allerdings hat Schwarz-Rot bisher eine entscheidende Frage offengelassen: Wird auch die kalte Progression vollständig ausgeglichen?  Für Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmer hängt es von der Antwort darauf ab, wie viel tatsächlich am Monatsende übrig bleibt.

Insgesamt mehr als zehn Milliarden Euro – so hoch soll die steuerliche Entlastung 2027 und 2028 ausfallen. Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, sollen vor allem Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen sowie Familien davon profitieren. Um ihr Ziel zu
erreichen, plant die schwarz-rote Koalition zahlreiche Einzelmaßnahmen. Wer jedoch genauer hinsieht, stellt schnell fest, dass die Reform einen entscheidenden Schwachpunkt hat: Ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression ist bislang nicht vorgesehen. Das könnte dazu führen, dass Steuerpflichtige trotz höherer Freibeträge und nomineller Steuerentlastungen inflationsbedingt stärker belastet werden. Das ist gerade für mittelständische Unternehmen und ihre Beschäftigten entscheidend. Schließlich beeinflusst die tatsächliche Nettowirkung einer Gehaltserhöhung nicht nur die Kaufkraft der Mitarbeitenden, sondern auch die Attraktivität zusätzlicher Arbeitsleistung und den Spielraum bei Gehaltsverhandlungen.

Was die Bundesregierung konkret plant

Im Wesentlichen dreht die Reform an fünf Stellschrauben. So sind Erhöhungen von Freibeträgen vorgesehen. Insgesamt steigt der Grundfreibetrag von aktuell 12.348 Euro bis 2028 auf 12.900 Euro und der Kinderfreibetrag von 6.828 Euro wächst auf 7.128 Euro.

Familien sollen zudem von einer Anhebung des Kindergelds profitieren. Das liegt derzeit bei 259 Euro pro Kind und Monat und soll künftig auf 272 Euro monatlich bzw. 3.264 Euro jährlich steigen. Außerdem plant die Regierung den Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro zu erhöhen. Er beträgt derzeit 1.230 Euro im Jahr und wird automatisch als Werbungskosten abgezogen, ohne Nachweise für einzelne berufliche Ausgaben. Zur Gegenfinanzierung möchte die Koalition unter anderem höhere Einkommen stärker besteuern. Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent soll dazu bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro ist eine zusätzliche Tarifstufe mit 47 Prozent vorgesehen. Auch die steuerliche Ermäßigung für Handwerkerleistungen soll sich reduzieren. Statt bisher 20 Prozent sollen künftig nur noch 15 Prozent der begünstigten Aufwendungen berücksichtigt werden, wobei der maximale Steuerermäßigungsbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro sinkt.

Warum die Regierung zu kurz gedacht hat

Sollte der Reformvorschlag so umgesetzt werden, beantwortet Schwarz-Rot allerdings nur die Frage, wie stark die Belastung gegenüber einem Tarif sinkt, der ansonsten unverändert bleibt.

Die Regierung liefert bislang keine Lösung für die zweite, ökonomisch mindestens ebenso wichtige Herausforderung: Die kalte Progression. Sie gehört in der Regel zu den weniger sichtbaren Effekten des deutschen Einkommensteuersystems, hat aber einen erheblichen Einfluss auf die Kaufkraft. Sie entsteht, wenn Einkommen lediglich zum Ausgleich der Inflation steigen, durch den progressiven Steuertarif aber gleichzeitig eine höhere durchschnittliche Steuerbelastung entsteht.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht das Problem: Erhält ein Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung von drei Prozent und die Verbraucherpreise steigen ebenfalls um drei Prozent, verbessert sich seine Kaufkraft dadurch zunächst nicht. Dennoch kann sein durchschnittlicher Einkommensteuersatz steigen, weil sein nominal höheres Einkommen stärker der Steuerprogression unterliegt. Von der Gehaltserhöhung bleibt nach Steuern somit möglicherweise nicht genug übrig, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten vollständig auszugleichen.

Was die Reform im Unternehmen und bei Selbstständigen bedeutet

Auch für Arbeitgeber auf der Suche nach geeigneten Fachkräften dürfte das relevant sein. Wie das Beispiel zeigt, sichert ein Inflationsausgleich beim Bruttogehalt nicht automatisch die bisherige Kaufkraft der Beschäftigten, weil Steuern und Sozialabgaben einen Teil der Erhöhung abschöpfen. Wer  in Betrieben Gehälter verhandelt, in denen Fachkräfte knapp sind, sollte im Blick behalten, wie viel von einer Bruttoerhöhung netto bei Beschäftigten ankommt. Schließlich tragen attraktive Gehälter, wie die Studie Arbeitgeber der Zukunft 2026/27 zeigt, einen erheblichen Teil dazu bei, qualifizierte Mitarbeitende langfristig zu binden.

Damit nicht genug: Die geplante Einkommensteuerreform hat auch Auswirkungen auf die persönliche Steuerbelastung von Selbstständigen. Erhöht ein Handwerksbetrieb seine Preise, weil Material, Energie, Fahrzeuge, Versicherungen und Löhne teurer geworden sind, steigt neben dem Umsatz auch der nominal ausgewiesene Gewinn. Da zusätzliche Einkünfte aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs mit einem höheren persönlichen Steuersatz belastet werden können, muss der nominal höhere Gewinn nach Steuern nicht grundsätzlich zu einem entsprechend höheren verfügbaren Realeinkommen führen.

Was bei Arbeitnehmenden unter Umständen das verfügbare Nettoeinkommen schmälert, reduziert abhängig von der Rechtsform des Unternehmens die finanziellen Mittel, die etwa für private Vorsorge, Eigenkapitalbildung oder weitere Investitionen zur Verfügung stehen. Schließlich wird bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft der Gewinn beziehungsweise der Gewinnanteil dem Unternehmer persönlich zugerechnet und unterliegt grundsätzlich dessen Einkommensteuertarif.

Bei gewerblichen Einkünften kann zwar die Gewerbesteuer nach Maßgabe des § 35 EStG teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Der progressive Einkommensteuertarif bleibt dennoch ein zentraler Bestandteil der Gesamtbelastung. Damit hat die Einkommensteuerreform für einen inhabergeführten Handwerksbetrieb als Einzelunternehmen eine andere unmittelbare Bedeutung als dieselbe wirtschaftliche Tätigkeit in einer Kapitalgesellschaft. Entsprechend empfiehlt es sich vor allem, dass Selbstständige und Personenunternehmen ihre voraussichtliche Einkommensteuerbelastung für 2027 und 2028 anhand unterschiedlicher
Szenarien überprüfen. Dabei sollten sowohl die geplanten Entlastungen als auch mögliche Mehrbelastungen als auch die weitere Entwicklung der kalten Progression berücksichtigt werden. Gerade bei schwankenden Unternehmensgewinnen können sich die tatsächlichen Auswirkungen deutlich von den Modellrechnungen für Arbeitnehmer mit konstantem Einkommen unterscheiden.

Wie aus Entlastung Belastung werden kann

Damit echte Kaufkraft oder echtes Investitionspotenzial geschaffen wird, müsste die Bundesregierung noch einmal zurück ans Reißbrett und laut IW weitere 5 Milliarden Euro Entlastungsvolumen finden. Andernfalls gehen die Experten für 2028 von einer realen Steuererhöhung aus. Dabei verdeutlichen die IW-Berechnungen, dass bereits bei mittleren Einkommen eine erkennbare Lücke zwischen geplanter Reform und vollständigem Inflationsausgleich entsteht.

Bei einem Einkommen von 50.000 Euro fiele die Entlastung 2028 um etwa 114 Euro niedriger aus als bei einem vollständigen Ausgleich der kalten Progression. Bei 80.000 Euro wächst die Differenz auf rund 265 Euro jährlich. Zwar stellen diese Beträge für sich genommen keine existenzielle Bedrohung dar, entscheidend ist jedoch der Mechanismus, der sich dahinter versteckt. Mit steigendem Einkommen erhöht sich die absolute Differenz – und besonders bei erfolgreichen Einzelunternehmern oder Gesellschaftern von Personengesellschaften bewegt sich das steuerpflichtige Einkommen schnell in Bereichen, in denen der Grenzsteuersatz bereits hoch ist.

Mit der Reform soll zwar auch der Spitzensteuersatz erst bei höheren Einkommen ab 70.600 Euro greifen, das beseitigt aber nicht das grundlegende Problem der hohen Grenzbelastung. Wer als Unternehmer einen zusätzlichen Auftrag annimmt, länger arbeitet, einen Betrieb erweitert oder ein wirtschaftliches Risiko eingeht, wägt eine Entscheidung dafür oder dagegen danach ab, welcher zusätzliche
Gewinn nach Steuern verbleibt.

Welche Signale aus dem Bundestag kommen

Die geplanten Änderungen können durchaus zu einer steuerlichen Entlastung führen. Entscheidend ist jedoch, wie viel davon nach Berücksichtigung der Inflation tatsächlich übrig bleibt. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) weist darauf hin, dass die kalte Progression in den vergangenen zehn Jahren weitgehend ausgeglichen wurde. Ein Verzicht auf diesen Ausgleich würde mehr als nur einen Bruch mit der bisherigen steuerpolitischen Praxis bedeuten – insbesondere, da eine grundlegende Reform des Einkommensteuertarifs ausbleibt.

Dabei könnte eine strukturelle Anpassung nicht nur die Kaufkraft sichern, sondern auch Anreize für mehr Arbeit, zusätzliche Investitionen und unternehmerisches Engagement beeinflussen. Gerade für Selbstständige und inhabergeführte mittelständische Unternehmen ist entscheidend, wie viel vom erwirtschafteten Gewinn nach Steuern tatsächlich verbleibt.

Bereits nach der ersten Lesung im Bundestag wurden Forderungen nach Nachbesserungen laut geworden sind. Bemerkenswert ist dabei,
dass diese nicht nur aus den Reihen der Opposition kommen, sondern auch innerhalb der Regierungskoalition die Möglichkeit eines weitergehenden Inflationsausgleichs angesprochen wurde. Dabei sollte der Maßstab für den Erfolg der Reform nicht allein das angekündigte Entlastungsvolumen sein, sondern die tatsächliche Entwicklung der verfügbaren Einkommen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 ist bisher noch nicht verabschiedet. Die Reform befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Die für 2027 und 2028 geplanten Änderungen sind daher noch nicht verbindlich.

  1. Einkommensteuerreformgesetz soll kleine und mittlere Einkommen entlasten. Bundestag, 1. Lesung, 08.10.2026.
  2. Einkommenssteuerreformgesetz 2027. Deutscher Bundestag.
  3. Wirkungen der Änderungen in der Einkommenssteuer gefragt. Deutscher Bundestag.
  4. Steuerreform sieht keinen Ausgleich der kalten Progression vor. Beznoska Dr., Martin, Hentze Dr., Tobias, IW, 07.07.2026.
  5. Reform der Einkommenssteuer – Arbeits- und Investitionsanreize stärken. Beznoska Dr., Martin, Hentze Dr., Tobias, IW, 30.06.2026.
  6. Entwicklung der Einkommenssteuerbelastung in der aktuellen Legislaturperiode. Beznoska Dr., Martin, Hentze Dr., Tobias, IW, 22.09.2026.

Bildnachweis: istockphoto.com/:dragana991

Über den Autor

Porträtfoto von Prof. Dr. Christoph Juhn, Geschäftsführender Partner von der JUHN Partner GmbH

Prof. Dr. Christoph Juhn Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und Gründer der JUHN Partner GmbH und der JUHN BESAU GmbH. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht und Unternehmenskäufen/-verkäufen (M&A). www.juhn.com
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