Personal
        Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit schmälert nicht die Abfindung
    
    
      Wird ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, der (nur) wegen Elternzeit Teilzeit arbeitet, entlassen, wird eine Abfindung anhand des früheren Vollzeitgehaltes berechnet. Dies soll verhindern, dass Arbeitnehmer aus Angst vor Benachteiligung die Elternteilzeit nicht in Anspruch nehmen und dass Unternehmen aus finanziellen Gründen bevorzugt diese Angestellten entlassen. mehr
      Am 23.11.2009 in Personal