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Unternehmensführung

Existenzgründung mit dem Gründungszuschuss

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Der Gründungszuschuss ist eine der wichtigsten Förderungen rund um eine Existenzgründung. Er wird von den Arbeitsagenturen denjenigen gewährt, die einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 haben und die anstatt einer Festanstellung eine Selbstständigkeit in Angriff nehmen.

Darüber hinaus können auch Gründer, die eine Sperrfrist auferlegt bekommen haben, meist den Gründungszuschuss von Seiten der Arbeitsagentur bekommen.

Wie funktioniert der Gründungszuschuss?

Wer arbeitslos wird und eine Existenzgründung startet, kann den Gründungszuschuss bekommen. Dafür muss bei der Arbeitsagentur ein Antrag gestellt werden. Wer den Gründungszuschuss dann bewilligt bekommt, der erhält über einen Zeitraum von mindestens neun Monaten jeden Monat eine Zahlung. Diese Zahlung umfasst den monatlichen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 zuzüglich einer Pauschale von Dreihundert Euro. Die Zahlungen beginnen mit dem Gründungsdatum.

Das Arbeitslosengeld 1 wird mit der Zahlung des Gründungszuschusses eingestellt. Mit jedem Tag, an dem ein vorher Arbeitsloser den Gründungszuschuss erhält, wird ein Tag des Anspruches auf das Arbeitslosengeld 1 abgegolten.

Über diese Förderung über einen Zeitraum von neun Monaten hinaus kann eine Verlängerung bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Während dieser Verlängerungsphase bekommt der Gründer dann noch die Pauschale von Dreihundert Euro pro Monat ausgezahlt. Diese Pauschale soll helfen, die Sozialversicherung (Krankenkasse, Rentenversicherung, Pflegeversicherung) zu finanzieren. Mit anderen Worten: Wer selbstständig ist und den Gründungszuschuss erhält, muss die Sozialversicherung komplett aus eigener Tasche zahlen.

Wie wird der Gründungszuschuss beantragt?

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, müssen zunächst mindestens 90 Tage Restanspruch auf das Arbeitslosengeld 1 vorliegen. Wer das Arbeitslosengeld 2, auch als Hartz IV bezeichnet, bekommt, hat keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss muss ordnungsgemäß beantragt werden. Ein fehlerhafter Antrag mit fehlenden Unterlagen führt zur Ablehnung des Antrages.

Zum Antrag auf den Gründungszuschuss gehört das ausgefüllte Antragsformular, eine so genannte Tragfähigkeitsbescheinigung, ein Businessplan und ein Nachweis über den Beginn der Selbstständigkeit (steuerliche Anmeldung und/oder Gewerbeanmeldung). Darüber hinaus müssen Selbstständige, die eine Zulassung/Genehmigung benötigen, diese Genehmigung vorlegen. Das ist zum Beispiel bei einer Existenzgründung als Architekt oder als Anwalt der Fall. Auch Handwerker wie Maler müssen einen solchen Nachweis vorlegen, denn ein Eintrag in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für eine Existenzgründung im Handwerk.

Was hat es mit den Antragsunterlagen auf sich?

Im ersten Schritt müssen sich Interessenten die Antragsformulare für den Gründungszuschuss bei der zuständigen Arbeitsagentur abholen. Das ist meist nur in Verbindung mit einem Termin beim zuständigen Sachbearbeiter möglich.

Im nächsten Schritt muss ein Businessplan erstellt werden. In diesen Businessplan gehört ein Textteil mit folgenden Bestandteilen:

  • Zusammenfassung
  • Geschäftsidee
  • Marktlage
  • Marketing & Vertrieb
  • Standort
  • Rechtsform
  • Informationen über Gründer/Gründerin

In den Businessplan gehört auch ein Zahlenteil mit Investitionsplanung, Umsatzvorschau, Rentabilitätsplanung und Liquiditätsplanung.

In den Anhang kommen außerdem ergänzende Unterlagen wie ein tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse und andere relevante Unterlagen für die Existenzgründung.

Mit diesem Businessplan muss der Gründer dann zu einer so genannten fachkundigen Stelle. Das kann ein Steuerberater, ein Gründungsberater oder eine Kammer sein.

Dort wird das Vorhaben geprüft. Zeigt sich, dass das Vorhaben eine tragfähige Existenz erwarten lässt, erhält der Gründer dann eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Darüber hinaus muss nun noch die Selbstständigkeit angemeldet werden. Bei Freiberuflern reicht eine Anmeldung beim Finanzamt, Gewerbetreibende brauchen eine Gewerbeanmeldung. Nur wer alle Antragsunterlagen vorlegen kann, bekommt letztlich auch den Gründungszuschuss.

Was ist sonst noch wichtig?

Es gibt eine Menge Details, die zu beachten sind. Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen, sollten Sie sich frühzeitig informieren, welche Details für Sie wichtig sein könnten. Einige der wichtigsten Informationen rund um den Gründungszuschuss sind:

1. Arbeitslosenversicherung

Sie können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter versichern. Das ist kostengünstig und sichert Sie für die Zukunft ab. Wer weiß, ob es nicht doch eines Tages schlecht für Sie läuft? Im Rahmen der Krankenversicherung sollten Sie beachten, dass die gesetzliche Versicherung unterschiedliche Tarife anbietet. Überlegen Sie gut, ob Sie einen Tarif wählen, bei dem es das so genannten Krankentagegeld gibt oder ob Sie diesen Tarif nicht wählen. An die Altersvorsorge sollten Sie in jedem Falle denken – ohne Vorsorge kann es ansonsten zu Altersarmut kommen.

2. Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist ein Rechtsanspruch. Eine Arbeitsagentur kann Ihren Antrag nicht einfach ablehnen, weil dem Bearbeiter eventuell Ihr Vorhaben nicht gefällt. Soweit die Tragfähigkeitsbescheinigung und andere Unterlagen vorliegen, gibt es keinen Grund für eine Ablehnung.

Sie haben außerdem die freie Wahl, woher Sie Ihre Tragfähigkeitsbescheinigung bekommen. Einige Arbeitsagenturen üben massiven Druck auf Gründer aus, um diese zu bestimmten Organisationen zu zwingen. Tatsache ist: Die Arbeitsagentur kann Sie im Vorfeld zwar zu einer Schulung zwingen, mehr aber auch nicht.

Um den Gründungszuschuss zu bekommen, müssen Sie mindestens 15 Wochenstunden für Ihre Selbstständige Tätigkeit aufbringen. Das kann insbesondere für Mütter eine wichtige Rolle spielen. Sie müssen im Businessplan trotzdem darlegen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Eine detaillierte Auflistung Ihrer privaten Kosten haben im Businessplan allerdings nichts zu suchen. Sie sollten eine solche Liste aber trotzdem für sich selbst erstellen, um die finanzielle Situation unter die Lupe zu nehmen.

Zusammenfassend: Informieren Sie sich und nehmen Sie Ihren Businessplan ernst. Wer eine Existenzgründung gut vorbereitet, hat letzten Endes bessere Chancen auf Erfolg.

Über den Autor

Andrea Claudia Delp Andrea Claudia Delp hilft Gründer/innen seit mehreren Jahren beim Weg in die Selbstständigkeit - mit Büchern, Workshops und Beratungsleistungen im gesamten Bundesgebiet.
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