Sabbatical: Definition, Modelle und praktische Tipps
Eine Auszeit nehmen

Sabbatical: Definition, Modelle und praktische Tipps

Hendrikje Brandenburg
Am

Ein Sabbatical zu nehmen wird immer beliebter - auch bei Führungskräften. Was ist ein Sabbatical, welche Formen und Finanzierungsmöglichkeiten dazu gibt es und welche rechtliche Grundlagen hat ein Sabbatjahr? Ein Einblick aus Perspektive von Arbeitnehmer- und Arbeitgeber.

Definition und Grundlagen

Ein Sabbatical, auch als Sabbatical-Jahr oder Sabbatjahr bezeichnet, ist eine längere Auszeit vom Berufsleben, die in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten dauert. In dieser Zeit erwirbt der Arbeitnehmer zusätzliche Qualifikationen, die meist nicht rein beruflicher Natur sind. Stattdessen dient ein Sabbatical dazu, zusätzliche Kompetenzen zu fördern, wie zum Beispiel das Führungsverhalten leitender Angestellter.

Der Begriff Sabbatical – auch Sabbatjahr – kommt ursprünglich dem hebräischen und ist vom Wort schabbat (ruhen) abgeleitet. Ein Sabbatical zu nehmen, heißt nicht, einen Karriereknick in Kauf zu nehmen. Stattdessen bringt es oft zusätzlichen Antrieb für neue Aufgaben und vermeidet in manchen Fällen sogar Burn-Out. Ein gut geplantes und durchgeführtes Sabbatical kann außerdem zu Verbesserungen im Arbeitsverhältnis führen und damit auch dem Arbeitgeber helfen. Studien besagen, dass jeder zehnte Arbeitnehmer in Deutschland bereits ein Sabbatical genommen hat, und dass bis zur Hälfte der deutschen Arbeitnehmer von einer längeren Freistellung träumen.

Modelle und Motive für ein Sabbatical

1. Einen längeren Urlaub machen

Daran denken wohl viele als erstes, wenn sie „längere Auszeit vom Berufsleben“ hören. Ein längerer Urlaub kann aber auch für den Arbeitgeber vorteilhaft sein. Da im modernen Berufsleben oft Arbeit mit nach Hause genommen wird², ist eine Umstrukturierung der Arbeitszeit eine gute Maßnahme, um Burn-Out bei Mitarbeitern zu vermeiden und so eine lange Beschäftigung im Unternehmen zu fördern.

2. Erwerb einer beruflichen Fortbildung

Diese Art von Sabbatical eignet sich besonders für Fortbildungen, die neben einer Vollzeit-Beschäftigung nicht beziehungsweise nur schwer erworben werden können. So kann die Fortbildung nicht nur schneller und besser abgeschlossen werden, der Arbeitnehmer ist auch weniger gestresst und muss seine Energie nicht zwischen Arbeit und Fortbildung aufteilen.

3. Konzentration auf familiäre Aufgaben, zum Beispiel Elternzeit oder Pflege

Ein Sabbatical aus familiären Gründen hat den Vorteil, dass der Arbeitnehmer sich nicht zwischen Familie und Beruf entscheiden muss. Die höhere Belastung im Privatleben, beispielsweise durch einen plötzlichen Pflegefall, wirkt sich oft auch auf das Arbeitsverhalten aus. Dementsprechend kann ein Sabbatical von Vorteil sein, um das Privatleben wieder zu ordnen und Überforderung zu vermeiden.

4. Engagement im sozialen Bereich

Engagement im sozialen Bereich – sei es im Ausland oder im Inland – bietet viele Möglichkeiten, wichtige Fähigkeiten wie Empathie, Flexibilität und gegebenenfalls Sprachkompetenzen zu verbessern. Besonders Führungskräfte profitieren von dieser Art von Sabbaticals, da sie zum Beispiel die Belange ihrer Mitarbeiter anders wahrnehmen und Entscheidungen anders treffen.

5. Berufliche Neuorientierung

Ein Sabbatical im Rahmen der Neuorientierung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. Gerade bei umfangreichen Restrukturierungen im Unternehmen kann die Möglichkeit eines Sabbaticals den Austritt aus einem Unternehmen erleichtern und somit aufwendige Maßnahmen der Personalfreisetzung vermeiden. Andererseits kann auch seitens des Arbeitnehmers eine berufliche Neuorientierung sinnvoll sein, beispielsweise nach einer persönlichen Krise.

6. Begrenzte Freistellung

Diese Form des Sabbaticals bietet sich vor allem in Unternehmen an, in denen die Auftragslage die Arbeitszeit stark beeinflusst. So kann das Angebot eines Sabbaticals sinnvoll sein, wenn bei einer guten Auftragslage oft Überstunden geleistet werden, die sich durch längere Freistellung ausgleichen lassen. Eine Einbindung in Kurzarbeitsprogramme kann hier auch von Vorteil sein, jedoch müssen hier einige Vorgaben berücksichtigt werden.

Möglichkeiten zur Finanzierung eines Sabbatical-Jahr

1. Freistellung über ein Langzeitkonto

Bei einem Langzeitkonto, oder Lebensarbeitszeitkonto, werden Arbeitsstunden angespart, die sich zu einem vereinbarten Zeitpunkt in eine Freistellung eintauschen lassen. Dies bietet sich vor allem bei Projektarbeit an, da die Überstunden, die im Projekt geleistet wurden, in der Zeit zwischen 2 Projekten gegen Urlaub eingetauscht werden können. Ein Langzeitkonto kann aber auch bei einem Beruf mit fest geregelten Arbeitszeiten angeboten werden. Das Konto kann dann vom Arbeitnehmer genutzt werden, um über längere Zeit hinweg Stunden zu sammeln, die dann zum Beispiel für ein Sabbatical genutzt werden können.

Der Gehaltsanspruch für diese Stunden – inklusive aller Arbeitgeberbeiträge zu jeglichen Versicherungen – muss mit einer Insolvenzversicherung ausgestattet werden, um den Arbeitnehmer für den Fall eines Konkurses oder ähnlichen unvorhergesehenen Rationalisierungsmaßnahmen zu schützen. Vorteilhaft für den Arbeitgeber ist hier, dass durch die Registrierung zuschlagspflichtiger Überstunden auf Langzeitkonten deren Kostenfaktor verbessert werden kann.

2. Freistellung über ein Kurzzeitkonto

Bei einem Kurzzeitkonto verhält sich die Regelung ähnlich, jedoch können Überstunden in diesem Fall bei weitem nicht so lange aufgespart werden wie bei einem Langzeitkonto. Diese Maßnahme bietet sich bei Befreiungen bis zu 3 Monaten und besonders im Schichtdienst an.

In beiden Fällen verhalten sich die Beiträge zu jeglichen Versicherungen wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis. Beachtet werden muss jedoch, dass das Gesetz dazu verpflichtet, den Arbeitgeberanteil am Betrag zur Sozialversicherung zusammen mit dem ausstehenden Gehalt mit einer Insolvenzversicherung abzusichern. Dies ist in § 7d Abs. 1 SGB IV und § 7e SGB IV geregelt.

3. Freistellung über Teilzeitmodelle

Auch bei Teilzeitmodellen gibt es 2 unterschiedliche Varianten: Die Teilzeit-Invest Variante und die Teilzeit-Invest Geldguthaben Variante.

Bei der Teilzeit-Invest Variante arbeitet ein Mitarbeiter Vollzeit, obwohl er nur eine Teilzeit-Stelle besetzt. Die Stunden, die er dadurch anspart, können dann nach einer festgelegten Zeit als Sabbatical genommen werden. Beispiel: Herr Mustermann arbeitet Vollzeit auf einer 75-Prozent-Teilzeit-Stelle. Nach 18 Monaten nimmt Herr Mustermann wie mit seinem Arbeitgeber abgesprochen 6 Monate frei, in denen ihm sein Gehalt weiterhin ausgezahlt wird.

Bei der Teilzeit-Invest Geldguthaben Variante verhält es sich ähnlich. Der Mitarbeiter arbeitet zunächst Vollzeit und ist auch Vollzeit angestellt. Jedoch wird ihm nur ein bestimmter Prozentsatz seiner Bezüge monatlich ausgezahlt. Der Rest der Bezüge wird ihm dann in seiner festgelegten Berufsauszeit monatlich ausgezahlt.

Beispiel: Frau Gabler arbeitet Vollzeit in ihrem Betrieb, jedoch werden ihr nur 75% ihres Gehalts monatlich ausgezahlt. Nach 12 Monaten kann Frau Gabler nun in Absprache mit ihrer Chefin 4 Monate bezahlt frei nehmen.

4. Unbezahlter Urlaub

Bei einem Sabbatical, das als unbezahlter Urlaub genommen wird, ist zu beachten, dass sich der Arbeitnehmer in den meisten Fällen komplett von seinen eigenen Ersparnissen und Rücklagen finanziert. Der Arbeitgeber hat weder eine Verpflichtung, seinen Beitrag zur Sozialversicherung zu leisten, noch unterliegt er einer Verpflichtung, den Job des Arbeitnehmers für seine Rückkehr zu reservieren.

In diesen Fällen sollte der Arbeitnehmer sich der zusätzlichen finanziellen Belastung bewusst sein, und vor Ende des Sabbaticals rechtzeitig nach beruflichen Alternativen suchen, falls keine Abmachung mit dem Arbeitgeber vorliegt. Diese Art von Sabbatical lässt sich vor allem bei unvorhersehbaren Ereignissen anwenden, wie zum Beispiel bei plötzlichem Pflegebedarf eines Angehörigen, aber auch wenn Abstand zur Neuorientierung erdorderlich ist. Bei Pflegebedarf gibt es außerdem noch eine rechtliche Sonderregelung, mehr dazu im folgenden Abschnitt ‘Rechtliche Rahmenbedingungen‘.

Rechtliche Rahmenbedingungen

1. Langzeitkonten

Bei einer Aufsparung von Stunden durch Langzeitkonten sind einige Gesetze zu beachten. Doch bevor es dazu kommt, sollte man klar mit den Arbeitnehmern kommunizieren, für wen ein Langzeitkonto überhaupt sinnvoll ist. Beispielsweise macht es Sinn, befristeten Mitarbeitern diese Option vorzuenthalten, und eine Mindestbeschäftigungszeit an die Erstellung von Langzeitkonten zu knüpfen. So vermeidet der Betrieb unnötig hohe Verwaltungskosten und erhöht die Mitarbeiterbindung.

Bei der Nutzung von Langzeitkonten muss die wöchentliche Grenze von 48 Stunden Arbeitszeit pro Woche laut § 3 S. 1 ArbZG eingehalten werden. Bei einer Normalbeschäftigung von 5 Arbeitstagen á 8 Stunden können also maximal 8 Stunden pro Woche in ein Langzeitkonto übertragen werden. Alternativ kann eine zeitweise Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden gemäß § 3 S.2 ArbZG eingeführt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass innerhalb von 6 Monaten durch den Arbeitgeber ein Stundenausgleich geschaffen wird, der als durchschnittliche tägliche Arbeitszeit maximal 8 Stunden aufrechterhält.

Beispiel: Frau Lange möchte ihre angesparten Stunden benutzen, um einen zweimonatigen bezahlten Urlaub zu machen. Die Arbeitnehmerin benötigt daher 320 angesparte Stunden in ihrem Langzeitkonto (40 Wochenstunden x 4 Wochen im Monat x 2 Monate). Zudem hat sie über mehrere Jahre Beschäftigung hinweg 300 Stunden angespart, und möchte nun schnellstmöglich die restlichen 20 Stunden sammeln.

Sie kann nun zeitweise ihre Arbeitszeit auf 10 Stunden täglich erhöhen, und somit in einer Woche 60 Stunden arbeiten. Das heißt, dass sie die fehlenden 20 Stunden schon innerhalb einer Woche auf ihr Langzeitkonto buchen kann. Diese Woche muss sie nun innerhalb von 6 Monaten ausgleichen. Sie nutzt den Ausgleich dazu, um nach ihrem Urlaub 6 Tage lang nur 6 Stunden am Tag zu arbeiten.

2. Teilzeitmodelle

Arbeitnehmer, die seit mindestens 6 Monaten in einem Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern arbeiten, dürfen laut §8 TzBefrG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) einen Antrag auf Arbeitsreduzierung stellen. Dieser muss jedoch nicht bewilligt werden, und selbst bei Bewilligung gibt es kein Rückkehrrecht auf die volle Arbeitszeit.

3. Elternzeit

Bei einem Sabbatical im Rahmen der Elternzeit gilt das Bundeserziehungsgeldgesetz (BEEG). Die Länge der Elternzeit richtet sich nach §4 BEEG.

4. Pflegebedarf

Bei Pflegebedarf gilt das Pflegezeitgesetz. Dieses besagt in §3, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, sich zur Pflege für maximal 6 Monate freistellen zu lassen. Bei weit vorangeschrittener, absehbar tödlicher Einschränkung gilt die Freistellung bis zu 3 Monate. Hierbei gilt allerdings eine Frist für die Vorankündigung von 7 Wochen vor Antritt der Freistellung.

Hilfreiche Tipps für ein Sabbatical

Vorbereitung

Wichtig für den Erfolg eines Sabbaticals ist eine genaue Planung von beiden Seiten, welche mehrere Monate im Voraus beginnen sollte. Sowohl die Dauer als auch der genaue Beginn des Sabbaticals müssen festgelegt und von beiden Parteien eingehalten werden. Eine Ausnahme bildet hierbei der Pflegebedarf eines Angehörigen auf unbestimmte Zeit, welcher jedoch der Einzelfall ist.

Außerdem ist es wichtig, Transparenz der Abläufe gegenüber anderen Arbeitnehmern im Betrieb zu wahren, um Neid unter Kollegen zu vermeiden. Um Missverständnisse zu umgehen, sollten alle Rechte und Verpflichtungen, die sich Arbeitnehmer und -geber gegenseitig einräumen, schriftlich festgehalten werden.

Rückkehr in den Beruf

Bei einer längeren Auszeit vom Berufsleben stellt sich auch die Frage, ob der Job des Arbeitnehmers noch verfügbar ist, wenn dieser bereit ist, wieder zurückzukehren. Hier kommt es in erster Linie auf den Arbeitgeber an, da dieser in Deutschland nicht in der Pflicht ist, ein Sabbatical zu genehmigen. Sollte der Arbeitgeber das Sabbatical erlauben, geht es zuerst einmal darum, wie lange das Sabbatical dauern soll.

Bei einem Sabbatical von wenigen Monaten lässt sich die wegfallende Arbeitsleistung kurzfristig von Kollegen übernehmen und die Wiedereingliederung stellt keine große Herausforderung dar. Bei einem längeren Sabbatical steht der Arbeitnehmer jedoch vor einer größeren Herausforderung. Die Kollegen, die den Job übernommen haben, werden sich gerade erst richtig eingearbeitet haben und eigene Methoden für ihren neuen Arbeitsumfang entwickelt haben. Dies erschwert die Wiedereingliederung, sodass gegebenenfalls die Umstellung auf einen neuen Arbeitsbereich sinnvoller wäre.

Sobald die Länge des Sabbaticals festgelegt ist, müssen Arbeitgeber und -nehmer klären, ob eine Wiedereingliederung vonstattengehen soll oder ob von Anfang an eine Umstrukturierung vorgenommen wird und der rückkehrende Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsbereich bekommt.

Sollte eine Rückkehr in den alten Arbeitsplatz angestrebt sein, ist es außerdem wichtig, den Kontakt zu halten. Der Arbeitnehmer sollte daher bei wichtigen Konferenzen weiterhin eingebunden und auf dem Laufenden gehalten werden, damit die Rückkehr in den Betrieb leichter fällt. Dazu muss der Arbeitnehmer nicht mit im Meeting sitzen. Hier helfen Software-Programme wie z.B. Skype weiter, gerade wenn das Sabbatical nicht in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes stattfindet.

Häufig gestellte Fragen

Für wen lohnt sich ein Sabbatical?

Ein Sabbatical lohnt sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer und -geber. Vor allem lohnt es sich jedoch für leitende Angestellte, da im Rahmen eines Sabbaticals verschiedenartige Kompetenzen gefördert werden können, die das Führungsverhalten verbessern.

Wann lohnt sich ein Sabbatical für den Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber sind Sabbaticals ein Mittel zur Mitarbeiterbindung. Das Angebot eines Sabbaticals kann im Rennen um einen gefragten Arbeitnehmer wichtige Pluspunkte liefern, damit sich der Arbeitnehmer für Ihr Unternehmen entscheidet.

Ein weiterer Bonus ist, dass Sabbaticals verschiedenartige Kompetenzen der Mitarbeiter fördern. So fördert beispielsweise ein sozial orientiertes Sabbatical die Empathie des Arbeitnehmers, und somit auch das Führungsverhalten von Arbeitnehmern in leitenden Positionen.

Ähnlich verhält es sich mit einem Sabbatical im Ausland, wo vom Arbeitnehmer zusätzliche Kompetenzen und neue Sichtweisen erworben werden, die die Innovationskraft des Unternehmens steigern können.

Wer hat Anspruch auf ein Sabbatical?

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatical besteht in Deutschland nicht. Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern trotzdem ein Sabbatical anbieten, kann dies an verschiedene Voraussetzungen wie zum Beispiel eine Mindestbeschäftigungszeit geknüpft sein.

Quellen:

1. „Sabbaticals für die Personalentwicklung – Arbeitshilfen für Arbeitnehmer und Personalabteilung“, Autor: Steffen Hillebrecht, Springer Gabler Verlag, 2018. ISBN 978-3-658-20648-2 (eBook)
2. „Sabbaticals – Rechtliche Rahmenbedingungen der Realisierung längerer Freistellungszeiten mit Arbeitszeitkonten“, Autor: Mirko Werler, Herbert Utz Verlag, 2012. ISBN 978-3-8316-4219-9
3. Tagesspiegel: Jeder Zweite checkt seine E-Mails nach Feierabend

Foto/Thumbnail: ©Elnur_/Depositphotos.com

Über den Autor

Hendrikje Brandenburg

Hendrikje Brandenburg Hendrikje Brandenburg ist Studentin der Wirtschaftsanglistik an der Universität Kassel und Online-Redakteurin bei Onpulson.de
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