Schnelltest: Welche KfW-Coronahilfe steht Ihrem Unternehmen zu?
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Schnelltest: Welche KfW-Coronahilfe steht Ihrem Unternehmen zu?

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Das Coronavirus hat erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Zahlreiche Unternehmen sind infolge des Einnahmeausfalls in eine Schieflage geraten und durch Insolvenz bedroht. Mit der Beantwortung von fünf Fragen unseres Online-Schelltests erfahren Sie unmittelbar, ob auch Ihr Unternehmen Anspruch auf einen Hilfskredit der KfW hat.

Betroffen von den weitreichenden Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft sind nahezu alle, insbesondere Selbstständige und Kleinstunternehmen aber auch KMUs und Großkonzerne. Zur Sicherung des Fortbestands hat deshalb die staatliche Förderbank KfW ein Sonderkreditprogramm aufgelegt, um den Unternehmen mit zusätzlichem Geld in dieser schwierigen Zeit beizustehen. Aktuell ist bereits ein Kreditvolumen von 10,6 Milliarden Euro vergeben.

Dabei stehen in der Summe 100 Milliarden Euro bereit.

Online-Schnelltest: Diese KfW-Coronahilfe steht Ihnen als Unternehmen zu

Ob auch Ihr Unternehmen Anspruch auf Hilfen hat, können Sie einfach feststellen. Beantworten Sie dazu die nachfolgenden fünf Fragen. Wir ermitteln direkt und automatisiert einen passenden Kredit für Ihr Unternehmen.

Schnelltest: Welche KfW-Coronahilfe steht Ihnen zu?

1.
Wie lange ist Ihr Unternehmen schon am Markt aktiv?
2.
Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Unternehmen?
3.
Hat Ihr Unternehmen im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erwirtschaftet?
4.
Wie hoch war Ihr Jahresumsatz 2019?
5.
Wie hoch war Ihre Jahresbilanzsumme 2019

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Weitere Wirtschaftshilfen: Kurzarbeit, Steuerstundung und regionale Hilfsangebote

Kurzarbeit

Im Fall eines erheblichen Arbeitsausfalls kann der vertraglich fixierte Lohn von Mitarbeitern zeitlich begrenzt herabgesetzt werden. Sodann kann das Entgelt in Teilen durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen werden, insofern die Entlohnung von mindestens 10% der Arbeitnehmer um 10% reduziert wurde. Die Beantragung des Kurzarbeitergeldes erfolgt durch den Arbeitgeber. Das entsprechende Formular der Bundesagentur für Arbeit können Sie hier downloaden. Alle betroffenen Mitarbeiter haben maximal 12 Monate lang Anspruch auf einen solchen Ausgleich und erhalten in dieser Zeit von der Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns bzw. 67 Prozent, wenn ein Mitarbeiter 1 Kind oder mehr hat.

Steuerstundung

Unternehmen in einer finanziellen Notsituation können in 2020 fällige Steuerzahlungen befristet und zinsfrei stunden. Hierzu ist bis zum 31. Dezember 2020 beim zuständigen Finanzamt ein entsprechender Antrag zu stellen. Weitere Informationen zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).

Regionale Hilfsangebote

Weitere Information zu regionalen Hilfsangeboten der Bundesländer finden Sie auf den Internetseiten der Wirtschaftsministerien und Förderinstitute des Bundeslandes, in dem der Hauptsitz Ihres Unternehmens angesiedelt ist. Eine genaue Übersicht dazu finden Sie in unserem Artikel „Wo beantrage ich Soforthilfen für mein Unternehmen in den jeweiligen Bundesländern?“.

Das Coronavirus und die wirtschaftlichen Folgen

Das Coronavirus trifft die deutsche Wirtschaft ins Mark. Als Folge der Pandemie sieht sich die Bundesrepublik mit einer schweren Rezession konfrontiert. Laut dem gemeinsamen Frühjahrsgutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und dem Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (IFO) wird die Wirtschaftsleistung 2020 um 4,2 Prozent abnehmen. Kurzfristig ist sogar mit einem Einbruch von 9,8 Prozent zu rechnen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), eine Einrich­tung der Bundesagentur für Arbeit, prognostiziert einen kurzfristigen Anstieg der Arbeitslosenzahl um 300.000.  Dieser Absturz ist in der bundesdeutschen Geschichte ohnegleichen. Die Re­zession infolge der Finanzkrise 2008 war im Vergleich dazu mild. Zwar ist zum Ende des Jahres mit einer Normalisierung der Lage zu rechnen, dann wenn ein schwerer Krank­heitsverlauf bei einer Ansteckung mit COVID-19 durch eine bessere Medikation zu kontrollieren ist, doch die wirtschaftlichen Folgeschäden sind noch nicht absehbar.

Veränderung des deutschen Konsumverhaltens

Bis dahin ist der Fortbestand zahlreicher Unternehmen unsicher. Vielen droht die Insolvenz, auch langfristig. So werden in Unternehmen Sparprogramme ausgeweitet und Investitionen verschoben. Ebenso unterliegt auch das Konsumverhalten der Deutschen einem nachhaltigen Wandel. Basierend auf einer Verbraucherumfrage der Boston Consulting Group (BCG) werden voraussichtlich 40% der privaten Haushalte (N=3.085) auch nach der Corona-Krise die Konsum­aus­gaben weiter­hin redu­zieren. So planen u.a. 91 Prozent der Haushalte Restaurantbesuche einzuschränken oder ganz zu streichen, 82 Prozent Urlaubs­reisen zu verschieben oder abzusagen sowie 62 Prozent auch in anderen Be­reichen einzusparen.

Übersicht der Konsumveränderung

  • Zunehmend – Mehr als 20 Prozent der Befragten planen in diesem Bereich mehr auszugeben:
    Häusliche Unterhaltungsangebote, Frische und Bio-Lebensmittel, Konserven und Tiefkühlkost, Getränke, Gesundheitsvorsorge, Haushaltswaren, Vitamine & Nahrungsergänzungsmittel, Rücklagen
  • Konstant – In diesen Bereichen ist von einem gleichbleibenden Konsumverhalten auszugehen:
    Versicherungen, Bildung, Kinderkleidung, Baby- und Kindernahrung, Kosmetik, Alkohol, Haar- und Körperpflege, Miete und Darlehen
  • Abnehmend – Mehr als 20 Prozent der Befragten planen in diesen Bereichen weniger auszugeben:
    Reisen, außerhäusliche Unterhaltungsangebote, Restaurantbesuche, Glücksspiel, Kleidung & Schmuck, Inneneinrichtung, ÖPNV, Sportbekleidung & -ausrüstung, Automobilität, Schuhe, Spielwaren, Tabak, Unterhaltungselektronik, Lieferdienste, medizinische Eingriffe

Foto/Thumbnail: ©KfW-Bildarchiv / Thorsten Futh

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