So sparen Sie richtig Geld im Home-Office
Steuertipps in Corona-Zeiten

So sparen Sie richtig Geld im Home-Office

Paul Alexander Thies
Am

Laptop, Strom, Kaffee und Co.: Welche Kosten lassen sich von der Steuer absetzen? Welche Kriterien gelten für Ihr Arbeitszimmer? Anbei einige hilfreiche Tipps, wie Sie Ihr Geld in Corona-Zeiten sparen können.

Wie können Sie Steuern sparen? Die Corona-Krise hat viele Einschränkungen zur Folge und zwingt Arbeitgeber dazu, ihre Mitarbeiter ins Home-Office zu schicken. Doch ein neuer Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden ist nicht nur für die Produktivität eine Herausforderung, sondern schlägt auch auf den Geldbeutel. So kommt mit den steigenden Ausgaben für Strom, Internet oder eventuell einem neuen Schreibtisch einiges zusammen. In Hinblick auf die bald anstehende Steuererklärung stellt sich daher die Frage, ob das Home-Office auch Steuervorteile mit sich bringt. Worauf hier zu achten ist und welche sonstigen Abzüge bei Renovierungs- oder Neuanschaffungskosten die Finanzbehörden aufgrund der aktuellen Situationen zulässt, im folgenden Beitrag.

Ausnahmen in Corona-Zeiten: Diese Bedingungen mindern Steuern

Die meisten befinden sich aktuell in einer neuen Situation und entdecken die Vor- und Nachteile der Arbeit im Home-Office für sich. So fallen einerseits die langen Arbeitswege weg und der gesamte Tag lässt sich flexibler gestalten. Auf der anderen Seite gibt es zu Hause mehr Ablenkungsmöglichkeiten und es entstehen unter anderem zusätzliche Kosten für den neuen Arbeitsplatz. Doch die gute Nachricht ist: Diese können in der nächsten Steuererklärung berücksichtig werden. Laut dem Gesetz gelten zwar Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in der Regel nicht als steuerlich absetzbar, jedoch handelt es sich gerade um einen Ausnahmezustand.

Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen ist es Arbeitnehmern gestattet einen begrenzten Abzug von bis zu 1.250 Euro im Jahr steuerlich geltend zu machen, da ihnen sonst kein anderer Arbeitsplatz zur
Verfügung steht. Dieser Höchstbetrag ist personenbezogen. Deshalb dürfen beispielsweise Paare, die ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, die selbst getragenen Kosten separat in der Erklärung angeben. Für Selbstständige, deren berufliche Tätigkeit sich hauptsächlich im heimischen Arbeitszimmer abspielt, sind die Ausgaben für das Home-Office sogar unbeschränkt abzugsfähig.

Neues Büro günstig gemacht: So ermitteln Sie Kosten für Telefon, Strom und Co.

Ein Arbeitstag im Home-Office startet meistens mit einer heißen Tasse Kaffee. Anschließend wird der Laptop aufgeklappt und das E-Mail-Postfach gecheckt. Auch weitere Arbeitsmittel wie Drucker oder Tischlampe kommen im Laufe des Tages zum Einsatz. Aber was davon darf in der Steuererklärung angegeben werden?

Grundsätzlich sind alle Kosten, die direkt oder anteilig dem Arbeitszimmer zuzuordnen sind, von der Steuer absetzbar. So gehören zum Beispiel Schreibtisch, Stuhl oder Tischlampe ohne Frage zur Ausstattung im Home-Office und man kann sie in voller Höhe absetzen. Wer sein heimisches Büro erst renovieren muss, darf sich ebenfalls über eine finanzielle Entschädigung freuen und die Kosten komplett geltend machen. Darunter fallen unter anderem Aufwendungen für Teppiche, Gardinen oder Tapeten.

Für die Wohnungsmiete und Nebenkosten wie Strom oder Heizung gelten jedoch andere Regeln. Da diese Ausgaben sich auf die gesamte Wohnung beziehen, muss der anteilige Betrag für das Arbeitszimmer individuell berechnet werden. Angenommen das heimische Büro ist 10 Quadratmeter groß, während die gesamte Wohnfläche sich auf 100 Quadratmeter erstreckt. Dementsprechend kann das Finanzamt 10 Prozent von dem Mietpreis zurückerstatten. Auch sonstige Kosten für Telefon, Internet und Büroartikel lassen sich in der Steuererklärung angeben. Wer zum Beispiel sein eigenes Handy dazu nutzt, um beruflich Gespräche zu führen, kann die Telefonrechnung als Werbekosten absetzen.

Ohne einen Internetanschluss gestalten sich das Versenden von E-Mails oder eine einfache Online-Recherche ebenfalls schwierig. Deshalb dürfen auch diese Ausgaben geltend gemacht werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Die Aufwendungen können zum Beispiel pauschal mit 20 Prozent angegeben werden, dabei sind jedoch maximal nur 20 Euro pro Monat einzutragen. Gehen die Ausgaben über diese Grenze hinaus, sind sie in Form von Einzelnachweisen bei den Behörden einzureichen. In diesem Fall gibt es zwar keinen Höchstwert, jedoch muss der Steuerzahler den abziehbaren Prozentwert selbst ermitteln. Für Verpflegung in Form von Kaffee oder Obstkorb, die es sonst im Büro gibt, zahlen die Arbeitnehmer im Home-Office selbst.

Arbeitszimmer vs. Arbeitsecke: Wann lässt sich ein Raum von der Steuer absetzen?

Die Grenze zwischen der Arbeit und der Mittagspause oder dem Feierabend kann im Home-Office schon manchmal verschwimmen. Dabei ist es für die Produktivität und das eigene Wohlergehen von großer Bedeutung, diese strikt voneinander zu trennen. Eine gute Möglichkeit stellt die Einrichtung eines heimischen Büros dar, das von dem Rest der Wohnung klar abgegrenzt ist. Doch ab wann gilt ein Wohnbereich als Arbeitszimmer?

Hierbei muss unterschieden werden, ob in einem abgetrennten Raum oder lediglich in einer kleinen Arbeitsecke im Wohnzimmer gearbeitet wird. So hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs 2016 beschlossen, dass die Kosten für eine Arbeitsecke bei der Steuer nicht berücksichtigt werden dürfen. Das Gleiche gilt auch für Durchgangszimmer bzw. für Räume, die hauptsächlich dem privaten Gebrauch dienen. Das bedeutet, im Arbeitszimmer dürfen sich kein Fernseher, keine Couch oder sonstige in der Freizeit genutzte Gegenstände befinden. In Corona-Zeiten lässt sich aber auch ein Gästezimmer in ein Büro umgestalten, solange Sie Dinge, die nichts mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben, entfernen. Die neue Einrichtung sollten Sie zur Sicherheit anhand von Fotos dokumentieren, falls das Finanzamt Nachweise braucht.

Fazit: Vorteile im Home-Office für sich nutzen

Die Arbeit von Zuhause aus bedeutet für viele Berufstätige eine große Umstellung. Daher ist es sinnvoll, in den eigenen vier Wänden gute Bedingungen durch die entsprechende Ausstattung zu schaffen. So brauchen Arbeitnehmer keine Scheu vor Neuanschaffungen oder gar einer Renovierung zu haben. Denn diese Vorkehrungen wirken sich nicht nur positiv auf die Produktivität und das eigene Wohlbefinden aus, sondern lassen sich auch bei der anstehenden Steuer berücksichtigen. Auch die Nebenkosten wie Strom oder Heizung lassen sich zu einem gewissen Teil von der Steuer absetzten. Wer diese Steuertipps beherzigt, kann in Corona-Zeiten viel Geld vom Finanzamt zurückbekommen.

Foto/Thumbnail: ©pressmaster/Depositphotos.com

Über den Autor

Paul Alexander Thies

Paul-Alexander Thies Als Geschäftsführer des webbasierten Rechnungsprogramms Billomat möchte Paul-Alexander Thies das Thema Buchhaltung so einfach wie möglich gestalten. Mit seiner Leidenschaft für strategische Unternehmens- und Produktentwicklung gründete Thies bereits während seines Studiums ein Unternehmen. Heute blickt der Vollblut-Onliner auf über neun Jahre Erfahrungen als Führungskraft zurück und konnte viele Unternehmen wie Groupon, Payleven (Rocket Internet) und Travador mit aufbauen.
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