Jörg Schmidt im Experten-Interview

„Der Schritt ins Ausland bedeutet den Schritt in ein fremdes kulturelles Umfeld“

Am

Im Interview sprechen wir mit Jörg Schmidt, Gründer und Gesellschafter der LegalSection GbR. Sein Unternehmen hat sich auf die Übersetzung von rechtlichen Texten spezialisiert. Der Rechtsanwalt und Wirtschaftsübersetzer zeigt auf, dass Marktwirtschaft nicht gleich Marktwirtschaft bedeutet. Oft werde im Ausland nicht nach denselben Arbeits- und Geschäftsprinzipien wie z.B. in Deutschland vorgegangen. Dies gilt es bei den Übersetzungen zu berücksichtigen.

Onpulson: Herr Schmidt, Sie sind Gründer und Gesellschafter der LegalSection GbR, einem in Hamburg niedergelassenen Unternehmen, das sich auf die Übersetzung von rechtlichen Texten spezialisiert hat. Bitte erklären Sie unseren Lesern Ihre Dienstleistung.

Jörg Schmidt: LegalSection fertigt für Unternehmenskunden Übersetzungen insbesondere von anspruchsvollen Rechts- und Wirtschaftstexten in der Sprachkombination Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch an. Wir konzentrieren uns auf die Arbeitssprache Englisch, weil das Englische in allen seinen weltweiten Varietäten die lingua franca der internationalen Wirtschaft ist. Wir arbeiten mit moderner Übersetzungssoftware (sog. CAT tools), sind aber auch in der Lage, Übersetzungsleistungen mit Hilfe von Editor-Funktionalitäten direkt in Content-Management-Systemen von Kunden-Websites zu erbringen. Bei Bedarf liefern wir unseren Kunden auch beglaubigte Übersetzungen von wichtigen Urkunden, die z. B. in rechtlichen Verfahren benötigt werden. Wir verstehen uns als Premium-Anbieter für juristische Fachübersetzungen und wollen der Ansprechpartner Ihrer Wahl sein.

Onpulson: Wann wird es für ein Unternehmen interessant, mit Ihnen zusammen zu arbeiten? Welche Fachgebiete in welchen Sprachen decken Sie ab?

Jörg Schmidt: Für Unternehmen lohnt es sich, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn es um die rechtssichere Übersetzung von anspruchsvollen Rechts- und Wirtschaftstexten geht. Unsere Spezialität ist das fachkundige Übersetzen von rechtlichen Dokumenten aller Art aus dem Englischen und ins Englische. Zu unseren sprachmittlerischen Fach- und Arbeitsgebieten gehören das Privat- und Wirtschaftsrecht, das Immobilienwesen und Erbrecht, internationale Transaktionen, aber auch das Versicherungs-, Personal- und Steuerwesen. Wir arbeiten mit und an Dokumenten wie Verträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen, anwaltlichem Schriftverkehr und Verfahrensdokumenten wie Urteilen und Beschlüssen. Bei Anfragen betreffend andere Arbeitssprachen, wie beispielsweise Spanisch oder Französisch, vermitteln wir unseren Kunden möglichst geeignete, kompetente Fachübersetzer, die ebenfalls im Rechtsbereich spezialisiert und Muttersprachler der im Einzelfall maßgeblichen Zielsprache sind. Über unsere Mitgliedschaft und Tätigkeit im norddeutschen Sprachmittler-Berufsverband ADÜ Nord e. V. verfügen wir über ein großes Netzwerk an hochkompetenten und erfahrenen Fachübersetzern.

Onpulson: Welche Unternehmen nehmen Ihre Dienstleistung typischerweise in Anspruch?

Jörg Schmidt: Zu unseren Kunden gehören Anwaltskanzleien und Notariate, Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Immobilienmakler und Projektentwickler, international tätige Wirtschaftsunternehmen aus dem Finanz- und Versicherungsbereich sowie überhaupt die mittelständische Wirtschaft. Daneben sind wir in gewissem Umfang für Organe der Europäischen Union, dort insbesondere den Gerichtshof der EU (EuGH) in Luxemburg tätig.

Onpulson: Was sind die besonderen sprachlichen Herausforderungen und Fettnäpfchen, mit denen Unternehmen bei ihrer Internationalisierung konfrontiert werden?

Jörg Schmidt: Nach unserer Erfahrung sind gleich mehrere Herausforderungen hervorzuheben, die sich im Zuge von Internationalisierungsvorhaben immer wieder mehr oder weniger intensiv stellen: Wichtig ist zunächst, sich klarzumachen, dass jeglicher Schritt ins Ausland, ob nun das Aufbauen von Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern oder „bloß“ das Lokalisieren der eigenen Unternehmenswebsite, zwingend den Schritt in ein neues und insgesamt meist noch fremdes kulturelles Umfeld bedeutet. Dieser sozio-kulturelle Rahmen ist auch im Wirtschaftsleben von sehr großer Bedeutung, d. h. es ist eine Illusion anzunehmen, dass zum Beispiel allein aufgrund eines auch im Ausland vorhandenen, marktwirtschaftlichen Rahmens nach denselben Arbeits- und Geschäftsprinzipien wie in Deutschland gearbeitet werden kann. Wer noch nicht länger außerhalb von Deutschland gelebt hat, für den ist das sich Einfühlen und Hineindenken in ein neues kulturelles „Koordinatensystem“ sehr schwer und anstrengend. Zutreffende Stichworte sind hier potenziell fehlende Interkulturalität sowie unterentwickelte Sensibilität für ausländische Kommunikationsformen und wichtige sprachliche Codes.

In Zeiten der stetig zunehmenden Globalisierung und Digitalisierung können Defizite in den obigen Bereichen noch viel durchschlagendere Wirkung als früher haben, denn wir stehen heutzutage über Social Media und E-Mail-Korrespondenz in viel engerem und unmittelbarerer Kontakt mit Menschen auf anderen Kontinenten und aus anderen Kulturkreisen. Hier heißt es, sich der notwendig vorhandenen, kulturellen Beschränktheiten bewusst zu werden und im sozialen Umgang insgesamt viel Offenheit, Unvoreingenommenheit, Fingerspitzengefühl und Besonnenheit an den Tag zu legen. Vorschnelles Bewerten und Urteilen über spezifische Verhaltensweisen anderer ist nicht hilfreich und angesagt, d. h. ein Sich-selbst-Zurücknehmen und Gelassenheit helfen schon erheblich weiter.

Annika Kunstmann und Jörg Schmidt von der LegalSection GbR

Annika Kunstmann und Jörg Schmidt von der LegalSection GbR sind beide auf juristische Übersetzungen im Englischen spezialisiert. Foto: Annette Wiechmann

Gute Sprachmittler müssen den Anspruch haben, Interkulturalität nicht nur als akademische Kompetenz zu begreifen, sondern tatsächlich und gerade in der eigenen Berufstätigkeit zu leben. Bei Übersetzungsprojekten kann dies bedeuten, den Kunden auf unbewusste unzutreffende Annahmen und Voraussetzungen betreffend den Verständnishorizont der ausländischen Zielgruppe hinweisen zu müssen. Es kann bedeuten, dass bestimmte im Deutschen „funktionierende“ Texte nicht einfach in eine fremde Sprache übersetzt werden können, sondern lieber ganz neu im Sinne eines „Transcreation“-Prozesses verfasst werden sollten, um die bestmögliche Wirkung beim ausländischen Adressaten zu erzielen und unangenehme „Fettnäpfchen“ zu umschiffen.

Wenn auch das Konzept des „Know Your Customer“ in der globalen Wirtschaft schon lange Einzug gehalten hat, so wird die kulturelle Komponente dieses Ansatzes auch heute noch häufig unterschätzt oder schlimmstenfalls ignoriert, was sicherlich ein vermeidbarer Fehler ist. Professionelle Sprachmittler mit ihrer spezifischen Kompetenz und Erfahrung können Unternehmen hier erhebliche und sehr sinnvolle Unterstützung leisten, die letztlich auch in erfolgreichen Geschäftsabschlüssen und Umsätzen messbar ist.

Onpulson: Ein mittelständisches Unternehmen möchte sich z. B. verstärkt international aufstellen. Zu welchem Zeitpunkt des Internationalisierungsprozesses bietet es sich an, Texte zu übersetzen?

Jörg Schmidt: Grundsätzlich ist es klug, sehr frühzeitig an einen professionellen Anbieter von Übersetzungsleistungen heranzutreten, um sich im Zusammenhang mit einem Internationalisierungsvorhaben über den bestmöglichen Weg der sprachmittlerischen Begleitung dieses Vorhabens beraten zu lassen. Dies bringt für alle Beteiligten erhebliche strategische und auch praktische Vorteile mit sich.

In der Praxis wird seitens vieler Unternehmen recht spät oder gar erst unmittelbar vor konkreten Umsetzungsschritten an die Notwendigkeit der Übertragung von Sprachinhalten bzw. der Übersetzung von Textmaterialien gedacht, weil für die agierenden Unternehmen zunächst kaufmännische, rechtliche und steuerliche Erwägungen und Problemstellungen im Vordergrund stehen. Häufig wird von bisher nur auf dem heimischen Markt tätigen Unternehmen verkannt, dass gerade die rechtliche Dimension eines Internationalisierungsvorhabens notwendig eine anspruchsvolle, fremdsprachliche Komponente in sich birgt. Genau diese kommt bei konkreten Schritten der Projektumsetzung dann unmittelbar zum Tragen und muss situativ „sofort“ gemeistert werden. Ein plastisches Beispiel ist das plötzliche Konfrontiertwerden mit umfangreichen und komplizierten Vertragswerken in englischer Sprache, die selbstverständlich auf eine ausländische Rechtsordnung aufbauen. Wer in dieser Situation erst einen kompetenten und verlässlichen Anbieter für Rechtsübersetzungen suchen muss, hat es deutlich schwerer.

Es ist daher sehr empfehlenswert, den unvermeidlichen Sprachmittlungsbedarf von Anfang an mitzudenken, beim Aufsetzen von Internationalisierungsprojekten sehr zeitig einen geeigneten Anbieter von Sprachdienstleistungen zu suchen und auch eine frühe Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Eine solche Investition ist kostenmäßig äußerst überschaubar und wird sich in aller Regel doppelt und dreifach für den Kunden auszahlen, nämlich in Zeit- und Kosteneinsparungen sowie in einem erheblich entspannteren Projektverlauf.

Onpulson: Nehmen wir an, ein Unternehmen möchte seine AGB für die Auslandsexpansion nach Australien in die englische Sprache übersetzt bekommen. Wie läuft hier der Prozess bis zur fertigen Übersetzung bei einer Zusammenarbeit mit Ihnen ab?

Jörg Schmidt: Am Anfang jeglicher Tätigkeit für unsere Auftraggeber steht stets eine sorgfältige Analyse des konkreten sprachmittlerischen Kundenbedarfs. Dieser ist nämlich bei verschiedenen Kunden durchaus sehr unterschiedlich. Auftakt zu einer Angebotserstellung und etwaigen Beauftragung ist daher eine gemeinsame Klärung, welches Ausgangsmaterial in welches Format und für welche Adressaten bzw. Zielgruppen in die maßgebliche Zielsprache übertragen werden soll.

Im Falle der Übersetzung von allgemeinen Geschäftsbedingungen aus dem Deutschen ins Englische, d. h. hier zur Verwendung gegenüber in Australien ansässigen Geschäftspartnern, wird LegalSection bei der vorbereitenden Materialsichtung u. a. prüfen, ob der Auftraggeber seine AGBen im Vorweg für eine Verwendung auch gegenüber australischen Kunden hat rechtlich anpassen lassen. Unsere „Sichtkontrolle“ würde daher beinhalten, ob die AGBen überhaupt Bestandteile wie eine Rechtswahlklausel und andere übliche, dem internationalen Privatrecht zuzuordnende Regelungen umfassen. Letzteres ist in der Praxis nämlich durchaus nicht selbstverständlich der Fall.

Auch wenn LegalSection keine Rechtsdienstleistungen erbringt, gehört es zu unserem Service, im Interesse des Kunden in rechtlichen Kategorien mitzudenken und auf etwaige offensichtliche Lücken im Ausgangsmaterial hinzuweisen, bevor ein Auftrag angenommen und mit der Übersetzung begonnen wird. Außerdem werden wir darauf hinweisen und berücksichtigen, dass Australien über eine eigene Rechtsordnung des Common Law verfügt, was Rückwirkung auf die erforderliche Terminologiearbeit bei einer Übersetzung ins australische Rechtsenglisch hat.

Nach sorgfältiger Sichtung des Ausgangsmaterials und gemeinsamer Klärung aller wichtigen Vorfragen erstellt LegalSection ein beziffertes und verbindliches Angebot. Bei Auftragserteilung durch das betreffende Unternehmen erfolgt unsere Projektbearbeitung in mehreren Phasen, die stichwortartig wie folgt zusammengefasst werden können:

  • technische Vorbereitung des Ausgangsmaterials für den Übersetzungsprozess (z. B. Dateikonvertierung und/oder CAT-Tool-Vorbereitung) oder
  • Layout-Vorbereitung bei beglaubigten Urkundsübersetzungen,
  • ggf. vorbereitende Recherche- und Terminologiearbeit,
  • Übersetzung des Ausgangsmaterials in die Zielsprache durch Fachübersetzer (Muttersprachler der Zielsprache),
  • Korrekturlesung der angefertigten Übersetzung durch Revisor (in Anwendung der branchenüblichen, auch technischen Qualitätssicherungswerkzeuge),
  • ggf. Anbringung von Bestätigungsvermerk („Beglaubigung“), Ausfertigung von Urkundsexemplaren,
  • Lieferung der Übersetzungen/Zieldokumente an den Auftraggeber

Onpulson: Kann das Unternehmen aus unserem Beispiel den für Australien übersetzten Text dann 1 zu 1 für weitere englischsprachige Länder verwenden? Oder müssen hier noch länderspezifische Anpassungen vorgenommen werden?

Jörg Schmidt: Ja, es müssen mindestens noch länderspezifische, terminologische Anpassungen vorgenommen werden, ggf. müssen bestimmte Textpassagen sogar grundsätzlich überarbeitet oder vollständig neu übersetzt werden. Der Grund hierfür liegt zum einen in den länderspezifischen/regionalen Varietäten des Englischen und zum anderen in der notwendigen Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsterminologie des jeweiligen Hoheitsgebiets, in dem ebenfalls Übersetzungen benötigt werden bzw. verwendet werden sollen. Zum Beispiel unterscheidet sich die Rechtsterminologie des britischen Common Law erheblich von der der US-amerikanischen Rechtsordnungen der einzelnen US-Bundesstaaten, die für sich genommen bereits nicht „in einen Topf geworfen“ werden dürfen.

Onpulson: Stichwort: Qualitätssicherung: Wie kann ich als Auftraggeber prüfen, ob die Qualität der übersetzten Texte entsprechend sichergestellt ist?

Jörg Schmidt: Ein äußerlicher, formeller Qualitätsgarant ist zunächst einmal das Vorhandensein einer Übersetzungsbeglaubigung, mit der ja die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt wird. Eine gute Qualitätskontrolle kann der Unternehmenskunde bei Übersetzungen ins Deutsche allerdings auch dadurch herbeiführen, dass er die angefertigte Übersetzung ganz oder auszugsweise dem Justitiar im Hause oder einer ohnehin mandatierten Anwaltskanzlei zur Lektüre gibt. Eine gute deutsche Übersetzung eines Rechtstextes wird so formuliert sein, dass sie sich weitestgehend wie ein deutscher Original-/Ausgangstext liest. Hier gibt es im Einzelfall gewisse terminologische Einschränkungen, die mit der Relevanz einer ausländischen Rechtsordnung zu tun haben, ansonsten sollte eine Übersetzung allerdings grundsätzlich möglichst nicht als solche erkennbar sein.

Ein weiterer Qualitätsgarant ist eine grundsätzlich hohe Transparenz des Anbieters der Übersetzungsleistungen hinsichtlich des Übersetzungsprozesses, der eingesetzten Fachkräfte und der vorhandenen Qualitätssicherungsmechanismen. Hier kann eine geeignete Zertifizierung des Anbieters eine gewisse Hilfestellung sein, allerdings muss gerade die konsequente Einhaltung von Zertifizierungsvorgaben sichergestellt sein, was wiederum eine Frage der Übersetzungspraxis ist. Das Credo von LegalSection ist es, dass eine juristische Übersetzung von einem auch juristisch qualifizierten Muttersprachler der Zielsprache übersetzt werden muss.

Onpulson: Mit welchen Kosten muss ich für die Übersetzung rechtlicher Texte rechnen?

Jörg Schmidt: Ganz allgemein kann gesagt werden, dass sich die marktüblichen Honorare für die Anfertigung von juristischen Fachübersetzungen an den Tarifen des für die deutsche Justiz maßgeblichen Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) orientieren. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass bei Übersetzungsaufträgen von Unternehmen im Einzelfall noch Kosten für bestimmte, erforderliche Nebenleistungen wie etwa aufwändige Dateivorbereitungen, Layout-Arbeiten, Urkundsbeschaffungen und dergleichen entstehen können. Dies hängt sehr vom Einzelfall ab. Solche Nebenleistungen werden in der Regel auf Stundenbasis abgerechnet.

Insgesamt ist allerdings festzuhalten, dass die Kosten für sprachmittlerische Leistungen im Vergleich zu den häufig ebenfalls erforderlichen Aufwänden für Rechtsdienstleistungen und/oder Steuerberatungsleistungen (vgl. zum Beispiel Fälle von internationalen Transaktionen) sehr moderat ausfallen. LegalSection vertritt den Ansatz, dass es im Rechtsbereich im Interesse des Kunden keine Alternative zu hoher und höchster Qualität gibt, welche selbstverständlich ihren Preis hat. Diese Qualität nützt den Kunden aber auch in vielfältiger Weise kurz- und langfristig.

Onpulson: Welche Tipps können Sie Unternehmen bezüglich Mehrsprachigkeit und ihrem internationalen Auftritt mit auf den Weg geben?

Jörg Schmidt: Abschließend möchten wir allen Unternehmen, die sich in einem internationalen Umfeld bewegen (möchten) und in vielfältiger Weise mit Mehr-/Vielsprachigkeit konfrontiert sind, empfehlen, auch hinsichtlich ihrer Geschäfts- und Fachkommunikation ganz grundsätzlich auf Professionalität und professionelle Unterstützung durch Sprachmittler zu setzen. Was in Bereichen wie der Rechts-, Finanz- und Steuerberatung von vornherein selbstverständlich und absolut Usus ist, sollte bei der fremdsprachlichen Kommunikation ebenfalls Ziel und übliche Praxis sein.

International tätige Unternehmen benötigen heutzutage mindestens in spezifischen Situationen zwingend professionelle sprachmittlerische Unterstützung, um nachhaltig geschäftlich erfolgreich zu sein. Praktische Beispiele sind hier die effiziente Gestaltung gruppeninterner Kommunikation internationaler Konzerne und die Eroberung neuer, ausländischer Märkte. Beide Beispiele lassen sich gleichermaßen als notwenige Anwendungsfälle professioneller Kommunikationsstrategien begreifen. Anders ausgedrückt: Wer in wichtigen organisatorischen und geschäftlichen Bereichen bereits an guter interner und externer Kommunikation sparen will, hat die grundlegende und teils entscheidende Bedeutung des erfolgreichen – auch fremdsprachlichen – Kommunizierens noch nicht erkannt. Wir halten es daher mit dem zutreffenden Slogan des Duden-Verlags: „Sprache sagt alles“.

Kommentare

Kommentar schreiben:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Erhalten Sie jeden Monat die neusten Business-Trends in ihr Postfach!
X