Wenn die NextGen ausschert: So sichern Familienunternehmen Vermögen, Fortbestand und Frieden
Wenn ein Royal wie Prinz Harry die Familie verlässt, ist das Thema in den Schlagzeilen der Klatschblätter fest verankert. Wenn ein Unternehmerkind ausschert, läuft es vielleicht eher hinter den Kulissen ab. Dennoch ist der Schaden nicht unbedingt kleiner für die Familie, das Vermögen und das Unternehmen. Was kann man tun, wenn eines der Kinder nicht Teil des Familienunternehmens sein möchte oder gar Ansprüche geltend macht, die den Fortbestand gefährden könnten?
Im Folgenden wird erläutert, wie Unternehmer mit klaren Strukturen, rechtlichen Lösungen und vorausschauender Kommunikation vorbeugen können.
Pflichtteil und Liquiditätsrisiken im Mittelstand
In Deutschland werden laut ifo Institut bis 2026 über 190.000 Unternehmen zur Nachfolge anstehen. Rund 70 Prozent davon sind Familienunternehmen und damit Betriebe, deren Fortbestand in der Regel von Generationenübergängen abhängt. Wenn ein Kind aus der Reihe tanzt, etwa aussteigt oder auch beim Erbe leer ausgeht, kann das den Familienfrieden ebenso gefährden wie die Liquidität. Denn das Pflichtteilsrecht gewährt nahen Angehörigen auch dann einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wenn sie enterbt werden.
Für Unternehmen mit gebundenem Kapital bedeutet das oft: Um den Pflichtteil auszahlen zu können, müssten Vermögenswerte verkauft oder Anteile aufgelöst werden. Mitunter kann dies das Ende einer Generationenarbeit sein. Eine Studie der Stiftung Familienunternehmen zeigt, dass gerade mittelständische Betriebe mit hoher Substanzbindung besonders gefährdet sind, weil ihnen zur Auszahlung häufig die nötige Liquidität fehlt.
Fall Oetker: Werte vs. Einheit
Die Aufspaltung der Dr. August Oetker KG im Jahr 2021 gilt als Lehrstück, wie unterschiedlich Vorstellungen innerhalb einer Unternehmerfamilie sein können. Nach jahrelangen Diskussionen beschlossen die acht Erben des verstorbenen Rudolf-August Oetker, die Gruppe in zwei unabhängige Unternehmen zu teilen, mit jeweils eigener Führung, Strategie und Kapitalstruktur.
Jüngst kündigte zudem Julia Oetker an, ihren eigenen Weg zu gehen und ihre Beteiligung an der Familiengesellschaft aufzugeben. Auch wenn es sich dabei nicht um einen klassischen Pflichtteilsstreit handelte, zeigt das Beispiel: Unterschiedliche Interessen in der Next Generation können die Grundfesten einer Unternehmensstruktur ins Wanken bringen.
Schutz durch Strukturen: Stiftung und Governance
Wer vorsorgen will, braucht klare Strukturen. Stiftungen etwa ermöglichen, dass der Fortbestand des Unternehmens Vorrang vor individuellen Erbansprüchen hat. Die Stiftung hält dabei die Anteile am Unternehmen und sichert, dass man Gewinne nach festen Regeln verwendet und ist dabei unabhängig von familiären Konflikten.
Eine Familienverfassung wiederum legt die Werte, Ziele und Rollen der Familienmitglieder fest. Sie ist kein rechtliches Instrument, aber eine verbindliche Orientierung, die Missverständnisse früh entschärfen kann. Wird sie mit einer professionellen Family Governance verknüpft, das heißt regelmäßigen Treffen, klaren Zuständigkeiten und Kommunikationsformaten, entsteht ein stabiles Fundament für das Miteinander.
Pflichtteil strategisch managen
Juristisch wie emotional gilt: Pflichtteilsfragen sollten nie erst nach dem Todesfall aufkommen. Unternehmerfamilien können frühzeitig Vorsorge treffen mit rechtlicher Weitsicht und klarem Kommunikationsstil:
5 Tipps für Unternehmerfamilien, um dieser Problematik vorzubeugen:
Pflichtteilsverzichtsvertrag: Ein freiwilliger Vertrag zwischen Unternehmer und Kind, in dem Letzteres gegen eine Ausgleichszahlung oder andere Zuwendung auf seinen Pflichtteil verzichtet. So entsteht Planungssicherheit für beide Seiten.
Frühzeitige Abfindung oder Schenkung: Vermögenswerte oder Anteile kann man bereits zu Lebzeiten übertragen, etwa als „vorweggenommene Erbfolge“. Das reduziert spätere Ansprüche und verteilt Liquidität planbar.
Bewertung und Liquiditätsplanung: Eine regelmäßige Bewertung des Unternehmens und die gezielte Bildung von Rücklagen verhindern, dass im Erbfall plötzlich hohe Summen fehlen.
Gesellschaftsvertrag und Testament abstimmen: Beide sollten ineinandergreifen, um Widersprüche zu vermeiden, z.B. wenn ein Gesellschaftervertrag das Ausscheiden eines Familienmitglieds anders regelt als das Testament.
Fazit: Struktur schafft Frieden
Pflichtteilsansprüche, persönliche Differenzen oder „abtrünnige“ Kinder sind kein Ausnahmefall, sondern Teil des Generationenwandels. Wer sie rechtzeitig adressiert, schützt nicht nur das Vermögen, sondern auch den Zusammenhalt der Familie. Klare Strukturen, vertragliche Regelungen und eine offene Gesprächskultur sind das beste Mittel, um den Familienfrieden zu sichern und das Lebenswerk der Gründergeneration zu bewahren.
Literatur & Weblinks
- Daten, Fakten, Zahlen zu Familienunternehmen, Stiftung Familienunternehmen (2024). (letzter Zugriff: 19.12.25)
- Veränderungen in der Leitung der Oetker-Gruppe, Oetker Collection (2024). (letzter Zugriff: 19.12.25)
- anwalt.de (2025): Pflichtteilsverzichte zur Absicherung von Unternehmensnachfolgen. (letzter Zugriff: 19.12.25)
- Pflichtteilsrecht bei der Unternehmensnachfolge. WWS-Gruppe (2024). (letzter Zugriff: 19.12.25)
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