Rechtliches im E-Commerce: Das müssen Sie wissen
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Rechtliches im E-Commerce: Das müssen Sie wissen

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Wer mit einem eigenen Onlineshop ins E-Commerce einsteigt, braucht nicht nur ein gutes Konzept und ein überzeugendes Sortiment. Bei der Einrichtung eines Shops müssen Händler zudem viele rechtliche Aspekte beachten, beispielsweise korrekte AGB, ein vollständiges Impressum und eine korrekte Widerrufsbelehrung. Hier erfahren Sie, wie Sie diese Punkte rechtssicher umsetzen.

AGB wasserdicht formulieren

Ein Shop ist zwar nicht gesetzlich verpflichtet, AGB aufzustellen, doch darin kann er mehrere Belehrungen unterbringen, die im B2C-Geschäft verpflichtend sind. Dazu zählen zum Beispiel Zahlungs- und Lieferungsbedingungen und vertragliche Vereinbarungen über die Rücksendekosten bei einem Widerruf. Wenn AGB existieren, müssen Betreiber ihre Kunden vor Vertragsabschluss beziehungsweise Kauf ausdrücklich auf diese hinweisen. Der Kunde muss die AGB zudem zur Kenntnis nehmen können und ihnen zustimmen.

Die AGB bergen besonders viele Fallstricke, denn es gibt viele Klauseln, die schnell falsch formuliert und damit ungültig oder die generell unzulässig sind. Sie sollten deshalb mit absoluter Genauigkeit verfasst und überprüft werden, damit Sie als Shopbetreiber nicht abgemahnt werden. Beispiele dafür sind ungültige salvatorische Klauseln, Ersetzungsklauseln, bei denen ein Produkt durch ein ganz anderes, vorrätiges, „ersetzt“ werden darf, oder die Verpflichtung des Kunden, das Produkt sofort auf Schäden zu untersuchen und diese anzuzeigen.

Widerrufsrecht kennen

Ob Sie Waren, Software oder Dienstleistungen verkaufen: Als Händler müssen Sie sich stets über das entsprechende Widerrufsrecht im Klaren sein. Verbraucher können sich im Internet über das Widerrufsrecht informieren, und als Händler sollte man diese Rechte ebenso gut kennen, um keine Fehler in der Widerrufsbelehrung zu haben. Diese lässt der Händler dem Kunden zukommen, wonach die üblicherweise 14 Tage andauernde Widerrufsfrist beginnt.

Vorsicht beim Datenschutz

In Deutschland gilt bezüglich der Erhebung, Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dabei ist zu beachten, dass im Mai 2018 die Frist für eine neue EU-Verordnung, die Datenschutz-Grundverordnung, endet, welche in das BDSG integriert wird und den Datenschutz weitreichender regelt. Nach Ablauf der Frist muss jedes Unternehmen beispielsweise nachweisen können, dass es den Datenschutz achtet und welche personenbezogenen Daten es erhebt. Zu den Pflichten des Unternehmens gehört auch die Abgabe einer Datenschutzerklärung. Das war auch bisher so, nur muss sie im Rahmen des neuen Gesetzes ausführlicher ausfallen.

Garantie und Gewährleistung verstehen

Wer in seinem Onlineshop mit einer Garantiepflicht wirbt, muss dabei auch auf die Einzelheiten achten. Shopbesitzer müssen ihre Kunden daher auf die Garantiebedingungen hinweisen und die Details der Garantie offenlegen, das heißt unter anderem deutlich machen, für welche Produkte sie gilt, für welche nicht und wie lange sie gilt. Das Werben mit beispielsweise „2 Jahren Gewährleistung“ kann wiederum unzulässig sein. Denn diese besteht in jedem Fall, nämlich bei Mängeln am gelieferten Produkt, und ist somit kein Werbegrund, sondern eine Selbstverständlichkeit.

Die richtigen Bilder verwenden

Für die Produktfotos im eigenen Shop und für andere Bilder, zum Beispiel für den Hintergrund oder den Header, dürfen nicht einfach irgendwelche Fotos von Google benutzt werden. Entweder verwendet man eigene Fotos, an denen man die Rechte hat, oder man erwirbt eine Nutzungslizenz vom Urheber. Alternativ kann man auch lizenzfreie Bilder von den Fotografen erwerben, für die ein einmaliger Festpreis gezahlt wird.

Ein vollständiges Impressum

Einer der wichtigsten Aspekte des Impressums ist, dass es mit einer ladungsfähigen Anschrift versehen sein muss. Der Vorname darf dabei nicht abgekürzt sein, sondern muss vollständig ausgeschrieben werden. Je nach Unternehmensform unterscheiden sich die erforderlichen Angaben etwas. Wichtig ist es, auch die Registereintragung und die Umsatzsteuer-ID anzugeben. Hier gilt es also, ganz genau zu sein und das Impressum gegebenenfalls durch einen Rechtsexperten erstellen oder zumindest prüfen zu lassen.

Foto/Thumbnail: ©tashka2000/Depositphotos.com

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