Eine Marke anmelden: Was sollte beachtet werden?
Marketing & Vertrieb

Eine Marke anmelden: Was sollte beachtet werden?

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Microsoft, Adidas, Versace - Marken wecken Begehrlichkeiten, stellen Vertrauen dar und evozieren Emotionen. Marken haben nicht nur für internationale Unternehmen eine enorme Bedeutung, sondern sie sind auch für kleine und mittelständische Firmen besonders wichtig. Im folgenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie bei der Markenanmeldung beachten sollten.

Was macht eigentlich eine Marke zu einer Marke?

Eine Marke ist ein Zeichen, das ein Unternehmen oder ein Produkt von anderen unterscheidet. Sie ist ein Alleinstellungsmerkmal, das sich durch Wiedererkennungswert, Aussagekraft, emotionales Potenzial und Kundenbindung auszeichnet. Gleichzeitig ist sie aber auch ein Versprechen, das ein Unternehmen seinen Kunden gibt. Mit anderen Worten: Die Marke ist Ausdruck der Identität eines Unternehmens und seiner Produkte und steht für bestimmte Qualitäten und Werte, die das Unternehmen verkörpert. Eine Marke macht folglich ein Produkt bzw. eine Dienstleistung einzigartig, wobei die Welt der Markenformen äußerst vielfältig ist.

Unterschiedliche Arten von Marken

Marken begegnen uns in folgenden Formen:

Wortmarke

Eine Wortmarke ist ein Wort oder eine Kombination aus Wörtern, das ein Unternehmen oder ein Produkt von anderen unterscheidet. Sie kann aus einem einzelnen Wort, wie z.B.Nike, oder aus mehreren Wörtern, wie z.B.McDonalds, bestehen. Wortmarken können auch aus Akronymen, wie z.B.3M, oder Abkürzungen, wie z.B.DHL, bestehen.

Bildmarke

Eine Bildmarke ist ein grafisches Zeichen, das ein Unternehmen oder ein Produkt identifiziert. Bildmarken können aus Buchstaben, Zahlen, Mustern oder einer Kombination dieser Elemente bestehen. Oft werden sie in einer bestimmten Farbe oder mit einer bestimmten Schriftart gestaltet, um sie noch einzigartiger zu machen.

Dreidimensionale Marke

Eine dreidimensionale Marke ist ein Symbol oder ein Design, das drei Dimensionen hat. Eine dreidimensionale Marke kann aus einem Wort, einer Silhouette oder einem anderen Bild bestehen. Die dreidimensionale Marke kann auch ein Schriftzug oder ein Logo sein.

Hörmarke

Eine Hörmarke ist ein akustisches Zeichen, das einer Firma, Organisation oder einem Produkt zugeordnet wird und es so von anderen unterscheidet. Klangmarken werden häufig in Werbung eingesetzt und können zum Beispiel aus einem bestimmten Jingle oder einer bestimmten Melodie bestehen.

Da der Übergang zwischen den einzelnen Markenformen meist fließend ist, ist es ratsam, bei Unsicherheiten stets einen Anwalt zur Rate zu ziehen. Ein Anwalt ist bei der Markenregistrierung sinnvoll, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Marke schutzfähig ist. Er kann Ihnen dabei helfen, Ihre Marke zu recherchieren und sich gegen eventuelle Widersprüche zu verteidigen.

Einen deutschlandweiten Schutz Ihres Firmennamens bekommen Sie beispielsweise, wenn Sie diesen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Wortmarke eintragen lassen. Nach der Registrierung darf der Name für die registrierten Waren und Dienstleistungen in Deutschland nur von Ihnen benutzt werden.

Wo melden Sie Ihre Marke an?

Eine Marke anzumelden hört sich zwar auf den ersten Blick unkompliziert an, ist es aber nicht. „Es gibt viele verschiedene Variablen, die bei einer Markenanmeldung zu beachten sind. So muss beispielsweise ein Unternehmer zunächst überlegen, wie weit sein Markenschutz reichen soll. Entsprechend muss man sich auch entscheiden, ob man die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) anmelden möchte.

Markenschutz entsteht mit Eintragung der Marke in das Register. “Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und beträgt vorerst zehn Jahre”, sagt Boris H. Nolting von der Elbkanzlei Dr. Nolting & Partner Rechtsanwälte “Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr kann sie um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.”

In DPMAregister können Sie kostenfrei nach deutschen Marken recherchieren. Die Datenbank enthält angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene nationale deutsche Marken. Auch bei der Erstellung des richtigen Dienstleistungs- und Warenverzeichnisses ist es sinnvoll, professionelle Hilfe zu engagieren. An dieser Stelle gilt es zu entscheiden, welche Klassifizierung die richtige ist und in welcher Nizza-Klasse, d.h. Waren- und Dienstleistungsklassen für Marken, beim Markenschutz in Anspruch genommen werden soll.

5 typische Fehler bei der Markenanmeldung

1. Verwendung einer allgemeinen oder deskriptiven Marke: Eine Marke, die lediglich eine Produktbeschreibung darstellt oder zu allgemein gehalten ist, kann nicht eingetragen werden.

2. Nicht ausreichend recherchiert: Bevor Sie eine Marke einreichen, sollten Sie sicherstellen, dass sie nicht bereits von jemandem eingetragen oder im Gebrauch ist.

3. Verwendung einer ungeeigneten Kategorie: Wenn Sie eine Marke einreichen, müssen Sie angeben, in welcher Kategorie sie eingetragen werden soll. Wenn Sie eine Marke in einer Kategorie einreichen, in der sie nicht zulässig ist, wird sie abgelehnt.

4. Fehlerhafte Angaben: Wenn Sie bei der Einreichung Ihrer Marke Fehler machen, kann dies zur Ablehnung Ihrer Anmeldung führen.

5. Unvollständige Angaben: Wenn Sie bei der Einreichung Ihrer Marke Angaben vergessen, kann dies zur Ablehnung Ihrer Anmeldung führen.

Foto/Thumbnail: ©istockphoto/Onur Hazar Altindag

Über den Autor

Porträtfoto vonPorträtfoto vonPorträtfoto von Carolin Fischer, Content-Managerin und Redakteurin für onpulson.de, einem Fachportal für Unternehmer und Führungskräfte aus dem Mittelstand

Carolin Fischer Carolin Fischer ist Content-Managerin und Redakteurin bei onpulson.de. Sie ist spezialisiert auf die Themen "Personal", "Mittelstand" und "Karriere". Zuvor hat sie mehrere Jahre für die Süddeutsche Zeitung in München gearbeitet und ist heute noch u.a. im PR-Bereich tätig.
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