Staatliche Förderung: So hoch sind die Zuschüsse für berufliche Aus- und Weiterbildung
Auf einen Blick

Staatliche Förderung: So hoch sind die Zuschüsse für berufliche Aus- und Weiterbildung

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Mehr Produktivität, geringere Fluktuation und effektivere Kommunikation – Mitarbeitende weiterzuentwickeln, lohnt sich für Unternehmen und muss nicht kostspielig sein. Denn: Berufliche Weiterbildungen werden vom Staat hoch bezuschusst. In vielen Fällen bis zu 100 % plus Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Was fast zu gut klingt, um wahr zu sein, ist fest verankert: Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! fördert die Bundesagentur für Arbeit in breitem Umfang Firmen, die ihre Mitarbeitenden durch Lehrgänge gezielt weiterentwickeln – ob Sprachkurs, Führungskräftetraining oder Rhetorikprogramm. Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe ist die Finanzspritze beachtlich:

KMU erhalten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % der Lehrgangskosten erstattet. Zusätzlich gibt es Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, um den Arbeitsausfall des jeweiligen Mitarbeitenden zu kompensieren.

Das bedeutet: Wenn die Voraussetzungen stimmen, bezahlen Unternehmen keinen Cent für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten und erhalten zusätzlich noch eine Kompensation für die Arbeitszeit, die die Schulung in Anspruch nimmt. Je nach Lehrgangsdauer und Gehalt können das mehrere tausend Euro sein.

Überschaubare Förderbedingungen

In der Regel sind staatliche Gelder an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Erfreulich ist, dass es bei diesem Förderprogramm anders ist. Um es in Anspruch zu nehmen, müssen Betriebe nur wenige Voraussetzungen erfüllen.

  1.  Der Mitarbeitende muss sozialversicherungspflichtig angestellt sein.
  2. Die letzte berufliche Ausbildung des Mitarbeitenden muss mindestens 4 Jahre in der Vergangenheit liegen, z. B. Ausbildung oder Studium. Normale Weiterbildungen oder IHK-Zertifikate fallen nicht darunter.
  3. In den letzten vier Jahren hat der Mitarbeitende keine Förderung aus diesem Topf erhalten.

Sind bei einem Mitarbeitenden diese Prämissen erfüllt, können Unternehmen die Weiterbildungsförderung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Voraussetzung ist, dass die geplante Schulung und der Anbieter dafür zertifiziert sind. Wie hoch der staatliche Zuschuss ausfällt, hängt dann im Wesentlichen von der Unternehmensgröße ab. Dabei gilt:

  • Weiterbildungen in kleinen und mittelständischen Unternehmen werden besonders stark gefördert.
  • Für Mitarbeitende ab 45 Jahren gibt es je nach Betriebsgröße höhere Zuschüsse.
  • Für Schwerbehinderte, Mitarbeitende in Kurzarbeit und Personen ohne Berufsausbildung gelten gesonderte Regelungen. Mehr dazu finden Sie auf der Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit.

Förderung nach Unternehmensgröße

Doch was bedeutet das im Einzelfall? Mit welchen Zuschüssen können Unternehmen rechnen? Aus dieser Übersicht geht hervor, welche Weiterbildungskosten der Staat konkret übernimmt (ohne Gewähr):

Unter 10 Mitarbeitende:
Lehrgangskosten: bis zu 100 % Kostenerstattung
Arbeitsentgelt: bis zu 75 % Kostenerstattung

Unter 250 Mitarbeitende:
Arbeitsentlehrgangskosten: bis zu 50 % Kostenerstattung, bis zu 100 % ab 45 Jahrengelt: bis zu 50 % Kostenerstattung.

Ab 250 bis 2500 Mitarbeitende:
Lehrgangskosten: bis zu 25 % Kostenerstattung
Arbeitsentgelt: bis zu 25 % Kostenerstattung

Die Zuschüsse für die Lehrgangskosten fallen unter Umständen sogar noch höher aus. So steigen sie um bis zu 15 Prozent, wenn eine Qualifizierungsvereinbarung vorliegt oder wenn im Unternehmen für mindestens 20 Prozent der Belegschaft ein erhöhter Weiterbildungsbedarf besteht.

  • Bis zu 15 % höhere Zuschüsse für jede Betriebsgröße
  • Plus 5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner
  • Plus 10 % bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf im Betrieb
  • Plus 15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Wo ist der Haken?

Wenn Unternehmen ihre Mitarbeitenden weiterbilden, können sie von einer nicht gerade unerheblichen staatlichen Finanzspritze ausgehen. Dass die Gelder in der Regel ausgezahlt werden, hat die Praxis vielfach bewiesen. Dutzende Betriebe haben zur Finanzierung erfolgreich die Weiterbildungsförderung genutzt.

Bürokratie braucht bekanntlich seine Zeit

Wenn man einen Haken sucht, besteht er am ehesten im Beantragungsprozess: Den Antrag für die Förderung auszufüllen, kann etwas Zeit beanspruchen – und auch die Bewilligung kann durchaus einige Wochen in Anspruch nehmen. Der Aufwand lohnt sich jedoch und die Arbeitsagentur bietet aktiv ihre Unterstützung an. So gibt es eine zentrale, gebührenfreie Rufnummer (Tel. 0800/745555209), unter der sich Unternehmen beraten lassen können und alles erfahren, was sie wissen müssen: welche Fördervoraussetzungen in ihrem Fall gelten, wie die Antragstellung abläuft und welche Formulare auszufüllen sind. Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Sammelantrag für mehrere Mitarbeitende auf einmal zu stellen. Das vereinfacht das Prozedere und hilft dabei, die erste Hürde zu nehmen. Der Rest erfordert lediglich etwas Geduld, die sich mehrfach auszahlt.

Viel Förderung, viel Weiterbildung?

Ein wichtiger Hinweis noch: Viele Unternehmen wollen mittlerweile – da sie jetzt das Förderprogramm kennen – ihren Mitarbeitenden mehr Weiterbildungen ermöglichen. Das ist grundsätzlich zu befürworten. Dennoch sollten die Zuschüsse nicht der alleinige Grund dafür sein, Personal weiter zu qualifizieren. Oft fehlt in der Weiterbildung dann die nötige Motivation, um echte Lernerfolge zu erzielen oder den Kurs erfolgreich zu beenden. Damit zieht das Unternehmen keinen Mehrwert aus der Maßnahme.

Kosten vs. Qualität

Damit sich die nächste Weiterbildung auszahlt, sollte sie somit nicht nur förderfähig sein. Vor allem sollte sie einen Nutzen für das Unternehmen stiften – egal ob ein Training mehr Sicherheit in Vertragsverhandlungen schafft oder zu mehr Arbeitseffektivität führt. Damit eine Weiterbildung wirkt, sollten Geschäftsführer und Personalverantwortliche nicht nur auf die Kosten achten, sondern auch auf die Qualität des Angebots. Diese Merkmale sollte ein Lehrgang idealerweise mitbringen:

  • Langzeitprogramm statt mehrtägigem Seminar: Lernen ist ein langfristiger Prozess, der regelmäßige Wiederholungen und Übungen braucht. Eine Weiterbildung sollte daher idealerweise in Teilzeit über mehrere Monate hinweg stattfinden.
  • Praxistransfer und Feedbackschleifen: Wird das Wissen nicht mit der Praxis verknüpft, gerät es schnell in Vergessenheit. Der Praxistransfer sollte in der Maßnahme viel Zeit beanspruchen.
  • Mehrere Jahre am Markt aktiv: Entscheiden Sie sich für Weiterbildungsprogramme, die sich bewährt haben, die viele Kundenstimmen vorweisen können und bei denen Sie vom Anbieter auf Wunsch beraten werden.
  • Heterogenes Trainerumfeld: Mehrere Experten können Ihren Mitarbeitenden tiefere Einblicke in Spezialgebiete geben als ein einzelner Experte.
  • E-Learning: Spätestens seit den letzten Jahren sollten qualitativ hochwertige E-Learnings eine Selbstverständlichkeit sein.

Natürlich hat auch ein halbtägiger Kurs seine Berechtigung, sofern das Themenfeld überschaubar ist und es dem Betrieb nützt. Aber: Nachhaltiger ist der Weiterbildungserfolg, wenn Personalentwicklung langfristig verstanden wird. So profitieren Unternehmen dauerhaft – von der Weiterbildung und der Förderung.

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Bildnachweis: ©Depositphotos.com

Über den Autor

Matthias Clesle Seit rund 20 Jahren löst Matthias Clesle im Auftrag namhafter Konzerne und vieler mittelständischer Unternehmen Probleme rund um die Förderung und Weiterbildung von Mitarbeitenden. Er gehört zu den TOP 100 Trainern und arbeitet an mehreren Hochschulen als Dozent. www.matthiasclesle.com
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