Diese Investitionen führen zu mehr Ertrag in Ihrem Unternehmen
Maximale Rendite

Diese Investitionen führen zu mehr Ertrag in Ihrem Unternehmen

Porträtfoto von Prof. Dr. Christoph Juhn, Geschäftsführender Partner von der JUHN Partner GmbH
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Egal ob Materialien, Energie- oder Transportpreise – alles wird teurer. Um ihre Liquidität nicht zu gefährden, setzen Unternehmen daher den Rotstift an. Entsprechend wichtig sind Strategien und Gestaltungsmöglichkeiten zur steuerlichen Optimierung von Investitionen und Kapitalanlagen. Wie sehen diese konkret aus?

Bei einem Blick auf eine Prognose des Instituts der Deutschen Wirtschaft wird schnell deutlich, dass Betriebe schon im zweiten Jahr in Folge mit einer schwachen Dynamik rechnen. Die Ursachen dafür sind neben einer schwächelnden Weltkonjunktur Zinserhöhungen und Unklarheiten beim Bundeshaushalt: Sparkurs statt Investition lautet die Devise. Umso mehr stehen Unternehmen derzeit vor der ständigen Herausforderung, ihre Kapitalanlagen zu optimieren. Eine beliebte Strategie sind Investitionen in renditeträchtige Immobilien. Der Vorteil? Neben einer Möglichkeit zur Diversifikation des Portfolios erzielen sie in der Regel auch beträchtliche laufende Renditen. Und es geht noch mehr.

Kauf von Immobilien

Zwar kann der Erwerb von Gebäuden oder Grundstücken angesichts der aktuell hohen Preise auf dem Immobilienmarkt kostspielig sein, unter bestimmten Bedingungen bieten solche Anlagen jedoch auch zahlreiche steuerliche Vorteile. Darunter Abschreibungen auf den Immobilienwert, die Möglichkeit, Zinskosten abzusetzen und in einigen Fällen Steuervergünstigungen für bestimmte Arten von Immobilieninvestitionen.

So lockt etwa beim Kauf von renditeträchtigen Objekten eine durch Fremdkapital finanzierte Investition über eine vermögensverwaltende
Immobilien-GmbH. Der Vorteil? Unternehmen profitieren nicht nur von erweiterten Abschreibungen auf den Gebäudewert und der Möglichkeit der Befreiung von der Gewerbesteuer, sondern auch vom sogenannten Leverage-Effekt. Bei einer üblichen Rendite von 3 Prozent kann durch eine 90-prozentige Fremdfinanzierung und eine 1-Prozent-Verzinsung des Fremdkapitals eine erhebliche Steigerung der Gesamtrendite erzielt werden. Wenn Unternehmen die Möglichkeit haben, eine Fremdfinanzierung von 100 Prozent mit Sicherheiten zu vereinbaren, ist der Leverage-Effekt enorm, da die Eigenkapitalrendite bei fehlendem Eigenkapital stark zunimmt. Zusätzlich sind die Zinsen steuerlich absetzbar. Wer diese Vorteile voll ausschöpfen möchte, sollte im Rahmen einer sorgfältigen Prüfung potenzielle Nachteile wie den zeitintensiven Verwaltungsaufwand, Haftungsrisiken oder individuelle steuerliche Gegebenheiten abwägen.

Vermögen durch Aktien vermehren

Neben Immobilien bieten auch Aktien und andere Finanzinstrumente die Möglichkeit, höhere Renditen zu erzielen. Eine effektive Methode hierfür ist die Gründung einer Trading-GmbH. Dabei handelt es sich um eine klassische Kapitalgesellschaft, deren einziger Zweck die Verwaltung des eigenen Vermögens ist. Sie bietet zahlreiche steuerliche Vorteile. So unterliegen Veräußerungsgewinne aus Kapitalvermögen, die in einer Trading-GmbH gehalten werden, einem Steuersatz von etwa 1,5 Prozent. Außerdem beträgt die Gewerbesteuer für GmbHs ungefähr 15 Prozent, die Haftung der Gesellschafter ist auf das eingezahlte Stammkapital beschränkt und durch die Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen können Vermögensübertragungen steuerlich optimiert werden.

Von Kryptowährungen und digitalen Assets

Auch digitale Währungen können einen Teil der Anlagestrategie von Unternehmen darstellen. Dadurch profitiert man nicht nur von der
Diversifizierung des Portfolios und von möglichen Kurssteigerungen. Investitionen in Bitcoin, Ethereum und Co. gehen auch mit steuerlichen Vergünstigungen einher. Besonders attraktiv sind Trading-GmbHs, wenn man beabsichtigt, Kryptos unterjährig zu handeln, über hohe liquide Mittel im Betriebsvermögen verfügt oder einen Verlust von über 20.000 Euro bei Termingeschäften steuerlich geltend machen will. In diesen Fällen lohnt es sich besonders, digitales Geld in einer Krypto-GmbH, d.h. im Betriebsvermögen statt im Privatvermögen, zu halten, denn so fallen auf potenzielle Gewinne nur ca. 30 Prozent Steuern an.

Allerdings gilt zu bedenken: Die Besteuerung von Kryptowährungen ist eine durchaus komplexe Thematik und birgt zahlreiche Herausforderungen und Risiken.

1×1 der Abschreibungen

Geld in den eigenen Betrieb stecken und gleichzeitig die Abgabenlast an den Fiskus schmälern – und das ganz ohne Umsiedlung ins Ausland? Um diese Option auszuschöpfen, lohnt es sich, die steuerlichen Potenziale in der eigenen Unternehmensstruktur auszunutzen. In einer Personengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung lässt sich zum Beispiel die sogenannte Thesaurierung von Gewinnen nutzen. Dabei werden diese nicht sofort entnommen, sondern verbleiben im Unternehmen. Für eine Holdinggesellschaft kann es hingegen steuerlich besonders attraktiv sein, eine eigene GmbH zu verkaufen, um den Gewinn in neue Beteiligungen zu reinvestieren. Hier fallen auf den Gewinn nur etwa 1,5 Prozent Steuern an.

Stichwort: Wachstumschancengesetz

Derzeit diskutieren Bundestag und Bundesrat über das sogenannte Wachstumschancengesetz. Zur Debatte steht eine Reihe von Optimierungsmöglichkeiten – allen voran eine Investitionsprämie, durch die Firmen Zuschüsse bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen erhalten. Außerdem fallen die Rückkehr der degressiven Abschreibung beim Kauf von beweglichen
Gegenständen für das betriebliche Anlagevermögen und die Neuregelung für Sammelposten oder die Möglichkeit, eine 50-prozentige Sonderabschreibung gewinnmildernd geltend zu machen, in die Rubrik TBD. Des Weiteren sind eine höhere Freigrenze bei Geschenken und Betriebsveranstaltungen sowie geringere Haftungsrisiken für Unternehmen bei Abfindungen offen. Außerdem, so der Plan, soll nicht nur der Verlustrücktrag auf drei Jahre ausgedehnt, sondern auch neue Regeln zum Verlustvortrag etabliert werden. Zusammengenommen können diese Maßnahmen dazu beitragen, die finanzielle Situation von Unternehmen zu stärken, Investitionen zu fördern, die Liquidität zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen – vorausgesetzt, Bundestag und Bundesrat werden sich einig.

Bildnachweis: ©Depositphotos.com

 

Über den Autor

Porträtfoto von Prof. Dr. Christoph Juhn, Geschäftsführender Partner von der JUHN Partner GmbH

Prof. Dr. Christoph Juhn Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und Gründer der JUHN Partner GmbH und der JUHN BESAU GmbH. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht und Unternehmenskäufen/-verkäufen (M&A). www.juhn.com
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