Geplante Körperschaftsteuersenkung: Kommt die Entlastung für Unternehmen früher als 2028?
Kommt die Körperschaftsteuersenkung doch schon ab 2026? Während Teile der Politik auf schnellere Entlastung setzt, warnen Experten vor milliardenschweren Haushaltsrisiken und komplexen bilanziellen Folgen. Warum Tempo allein kein Garant für Wachstum ist – und worauf Unternehmen sich jetzt vorbereiten sollten.
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm hat die Bundesregierung unter anderem beschlossen, dass die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise sinkt. Geht es jedoch nach dem Willen des bayerischen Ministerpräsidenten, soll diese Maßnahme vorgezogen werden. Anstatt zu warten, möchte CSU-Chef Markus Söder Unternehmen bereits ab Juli 2026 entlasten. Seine Begründung: Die hiesige Wirtschaft muss nach drei Jahren der Stagnation endlich wieder an Schwung gewinnen. Aber ist das so einfach? Was theoretisch attraktiv erscheinen mag, könnte in der Praxis zum Schnellschuss mit hohen fiskalischen Kosten und ungewisser wachstumsökonomischer Wirkung werden.
Ab 2028 beschlossen: So sinkt die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften
Beschlossen ist bereits, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2028 die Körperschaftsteuer in fünf Jahresschritten von derzeit 15 auf 10 Prozent sinkt. Unter Einbeziehung von Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer reduziert sich somit auch die kombinierte Ertragsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften – je nach kommunalem Hebesatz – von derzeit 30 Prozent auf etwa 25 Prozent im Jahr 2032. Für Unternehmen bedeutet das einen größeren Spielraum für Liquidität:
Erzielt eine Kapitalgesellschaft zwischen 2028 und 2032 konstant 10 Millionen Euro Gewinn, summiert sich die Entlastung auf 1,5 Millionen Euro, wobei die jährliche Steuerersparnis ab 2032 bei etwa 500.000 Euro liegt. Der tatsächliche Effekt dürfte sogar marginal höher sein, da noch der Solidaritätszuschlag eingerechnet wird. Bei großen und hochprofitablen Konzernen dürften diese Effekte in die Millionen gehen. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die direkt wieder in den Standort, das Unternehmen oder andere Projekte hierzulande investiert werden, um so dringend benötigtes Wachstum zu generieren.
Haushaltsrisiken: Milliardenkosten durch ein mögliches Vorziehen
Eine vorgezogene Steuersenkung könnte in diesem Zusammenhang ein wichtiges positives Signal an die Wirtschaft sein – insbesondere, da nach dem Herbst der Reformen bisher wenige konkrete Schritte sichtbar wurden und viele Firmen noch Ende 2025 ihre Investitionspläne gekürzt haben. Trotzdem sollte niemand in blanken Aktionismus verfallen. Natürlich verlagert sich die Entlastung der betroffenen Unternehmen durch ein Vorziehen der Körperschaftsteuersenkung auf Juli 2026 zeitlich nach vorne.
Gleiches gilt aber auch für die Steuerausfälle. Für die Jahre 2025 bis 2029 beziffert die Regierung die Mindereinnahmen allein durch den sogenannten Innovationsbooster auf 46 Milliarden Euro, wobei die volle Wirkung der Körperschaftsteuersenkung in dieser Summe noch nicht enthalten ist. Wird diese Maßnahme nun auf Drängen einiger Akteure vorgezogen, kostet das den Staat jährlich weitere Milliarden. In der Folge könnte sich die ohnehin eingeschränkte finanzielle Handlungsfähigkeit drastisch reduzieren. Schließlich fehlen laut ARD Hauptstadtstudio aktuell bereits 172 Milliarden Euro in der Finanzplanung 2027 bis 2029.
Steuerliche und bilanzielle Folgen: Was Unternehmen jetzt vorbereiten müssen
Angesichts der zum Teil sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage mögen einzelne laute Stimmen auch davon ausgehen, dass zwei Jahre Vorlauf vergeudete Zeit sind. Allerdings braucht der Gesetzgeber auch noch Zeit, um zahlreiche notwendige Folgeregelungen anzupassen – vor allem im Bereich der Kapitalertragsteuer sowie beim Steuerabzug für begrenzt Steuerpflichtige. Da diese Regelungen eng an den Körperschaftsteuersatz gekoppelt sind, etwa hinsichtlich pauschaler Steuersätze oder Anrechnungsmechanismen, gibt es hier einigen Nachbesserungsbedarf.
Und nicht nur die Politik hat durch die Körperschaftsteuersenkung zahlreiche neue To-dos zu erledigen. Auch Unternehmen müssen ihre Hausaufgaben machen – ihre Mehrjahres-Steuerplanung anpassen, das Timing von Erträgen und Aufwendung prüfen, latente Steuerpositionen aktiv steuern und Ausschüttungs- sowie Thesaurierungsstrategien neu bewerten. Außerdem gilt es abzuwägen, ob anstehende Investitionen vorgezogen werden können. All das kostet Zeit, Expertise und geht mit einem erheblichen Dokumentationsaufwand einher, denn die neuen Steuersätze sind bei der Bewertung latenter Steuerpositionen in allen Jahresabschlüssen anzuwenden, deren Bilanzstichtag nach der gesetzlichen Verkündung am 18. Juli 2025 der Körperschaftsteuersenkung liegt.
Damit einher geht eine etwaige Umbewertung aller latenten Steuern, deren Auflösung nach 2027 erfolgt. Abhängig von der Struktur und Fristigkeit der temporären Differenzen kann eine solche Umbewertung zu latenten Steuererträgen oder -aufwendungen führen. In Einzelfällen kann die Steuerquote sogar deutlich sinken oder steigen, ohne dass sich die tatsächliche Steuerzahlung im selben Umfang verändert.
Das ist besonders relevant für Unternehmen mit umfangreichen temporären Differenzen, hohen Verlustvorträgen oder geringen laufenden Gewinnen in den Übergangsjahren. Insbesondere bei komplexen Konzernstrukturen ist das unvermeidbar, wobei das Adaptieren der Berechnungsmodelle einen ziemlichen Mehraufwand bedeutet – nicht zuletzt auch, weil bis zu sechs unterschiedliche Steuersätze beachtet werden müssen. Entsprechend wird es einen stärkeren Bedarf an Abstimmung geben, um die mögliche Volatilität der Steuerquote bei schwankenden Gewinnen einzudämmen.
Wachstumseffekt fraglich: Warum Tempo allein nicht reicht
Eine vorgezogene Senkung der Körperschaftsteuer mag politisch verlockend klingen und kurzfristig positive Signale senden, sie ist aber kein Selbstläufer für nachhaltiges Wachstum. Ohne flankierende Strukturreformen drohen hohe fiskalische Kosten und eine unklare wirtschaftliche Wirkung. Kein Wunder, dass der IWF mahnt, auf hochwertige Lockerungen zu setzen anstatt auf finanziell kostspielige Maßnahmen. Sie plädieren etwa für weniger Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer, höhere Abgaben auf Alkohol und eine generelle Reduktion umweltschädlicher Subventionen.
Bislang stoßen solche Vorschläge hierzulande jedoch nur bedingt auf offene Ohren. Hinzu kommt, dass sowohl Gesetzgeber als auch Unternehmen ausreichend Vorlauf brauchen, um Folgeregelungen sauber umzusetzen und steuerliche Effekte planbar zu gestalten. Entscheidend ist daher nicht allein das Tempo, sondern die Verlässlichkeit und Einbettung der Maßnahmen in ein konsistentes Gesamtpaket zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Literatur & Weblinks
1. World Economic Outlook Update. Global Economy. Steady amid Divergent Forces. International Monetary Fund, January 2026.
2. Wachstumsbooster zur Stärkung des Standorts Deutschland. Die Bundesregierung, 21.06.2025.
Bildnachweis: Depositphotos.com/sdecoret

Kommentare