Viele Minijobber bekommen keinen gesetzlichen Mindestlohn
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Viele Minijobber bekommen keinen gesetzlichen Mindestlohn

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Viele Minijobber erhalten nicht den gesetzlichen Mindestlohn, obwohl er ihnen zusteht. Dies geht aus einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.

Demnach bekamen 2015 knapp die Hälfte dieser geringfügig Beschäftigten weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde, die Arbeitgeber damals mindestens zahlen mussten.

Der Mindestlohn wurde Anfang 2015 in Deutschland eingeführt; mittlerweile beläuft er sich auf 8,84 Euro. „Die Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben“, stellen die Studienautoren Toralf Pusch und Hartmut Seifert fest. Das Mindestlohngesetz werde bei Minijobs offenbar „noch längst nicht flächendeckend angewendet“, heißt es in der Untersuchung.

So verdienten der Studie zufolge im Jahresdurchschnitt 2014 etwa 60 Prozent der Minijobber weniger als 8,50 Euro die Stunde. Dieser Anteil sank zunächst auf etwa 50 Prozent. Der durchschnittliche Zeitpunkt der Befragung war dabei der März 2015. Zieht man die Umfrageergebnisse vom Juni 2015 heran, erhielten immer noch 44 Prozent der Minijobber nicht die 8,50 Euro.

20% der Minijobber verdienen weniger als 5,50 Euro brutto pro Stunde

Dies lasse vermuten, „dass ein erheblicher Teil der Arbeitgeber die Bezahlung nicht nur langsam, sondern gar nicht an den Mindestlohn angepasst hat“, sagt WSI-Experte Pusch. Teilweise werden sogar extrem niedrige Stundenlöhne bezahlt. So bekam etwa jeder fünfte Minijobber weniger als 5,50 Euro brutto pro Stunde.

Für ihre Studie werteten die Forscher das sozio-ökonomische Panel und das Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung aus. Für den ersten Datensatz werden 27.000 Menschen jährlich zu ihrer Lebens- und Arbeitssituation befragt, für den zweiten 13.000. Personen, für die 2015 nicht die gesetzliche Untergrenze galt, sondern Branchenmindestlöhne maßgebend waren, haben die Wissenschaftler soweit wie möglich herausgefiltert. Das betraf 2015 zum Beispiel Friseure oder Zeitungszusteller. Auch Praktikanten, Langzeitarbeitslose oder Auszubildende, die vom Mindestlohn ganz oder teilweise ausgenommen sind, wurden nicht mitgezählt, um die Ergebnisse nicht zu verzerren. Außerdem konzentrierten sich die Forscher auf Menschen, für die der Minijob der Haupterwerb ist. Unterm Strich bleibt ein negativer Befund. Der Mindestlohn habe „die Lohnsituation der Minijobber lediglich partiell verbessert“, heißt es in der Untersuchung.

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