Krankgeschrieben: Was dürfen Beschäftigte und was nicht?
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Krankgeschrieben: Was dürfen Beschäftigte und was nicht?

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Nur im Bett liegen - wenn man krankgeschrieben ist – ist nicht verpflichtend. Vielmehr ist das erlaubt, was der Gesundheit förderlich ist. Zum Beispiel kann ein Spaziergang um die Ecke die Genesung unterstützen. Was ist Beschäftigten aber nun konkret erlaubt und was nicht?

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Ein guter Tipp: Sprechen Sie, wenn Sie krankgeschrieben sind, am besten mit Ihrem Arzt ab, wenn Sie außerhäusliche Aktivitäten planen. Foto: ©kariiika/Depositphotos.com

Wenn Beschäftigte krankgeschrieben sind, heißt das nicht verpflichtend, dass sie nur im Bett liegen müssen. Alles, was Ihrer Gesundheit förderlich ist, können Sie tun. Einen Spaziergang um die Ecke ist erlaubt, da dies oft förderlich für die Gesundheit ist. Auch ein Gang in den Supermarkt stellt kein Problem dar. Was ist nun im Detail erlaubt und was nicht?

1. Ausgiebige Shopping-Touren sind nicht erlaubt, wenn Beschäftigte krankgeschrieben sind

In der City eine Shopping-Tour starten, wenn man krankgeschrieben ist, ist ein No-Go. Wenn Vorgesetzte ihre Angestellten dort sehen, können sie den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten, und den Vorfall untersuchen lassen. Dies kann arbeitsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

2. Urlaub ist eingeschränkt erlaubt

Krank und einen Partyurlaub auf Mallorca oder Ibiza zu buchen, ist keine gute Idee und nicht erlaubt. Haben Beschäftigte allerdings Probleme mit ihren Atemwegen und sind deshalb krankgeschrieben, dürfen sie – nach Absprache mit Ihrem Arzt – beispielsweise an der Nord- oder Ostsee einen Urlaub buchen.

3. Spazierengehen und Sporttreiben sind keine No-Gos

Spaziergänge an der frischen Luft sind meist förderlich für die Gesundheit. Gerade, wenn man mit Depressionen zu kämpfen hat, tragen Bewegung und Sonnenlicht zur Genesung bei. Auch Sport kann – nicht unbedingt bei einer starken Grippe – gesundheitsfördernd sein. Nur wenn der Arzt strikte Bettruhe verschrieben hat, müssen sich Beschäftigte daran halten und auf Spaziergänge oder Sport verzichten.

4. Weggehen ist eingeschränkt genehmigt

Insbesondere bei psychischen Erkrankungen ist ein Restaurant- oder Cafébesuch förderlich. Gerade wenn man beispielsweise an Soziophobien oder ähnlichen Ängsten leiden, sollten  Situationen in der Öffentlichkeit bewusst aufgesucht werden. Dies sind Mittel, diese Krankheiten zu besiegen und unterstützen die Angestellten, schneller in den Arbeitsalltag zurückzukommen. Allerdings sollten man mit ausgiebigen Partynächten vorsichtig sein, weil diese oft alles andere als gesundheitsfördernd sind und es macht keinen guten Eindruck, wenn man den Chef oder Kollegen trifft.

5. Krankgeschrieben und arbeiten ist teilweise möglich

Wenn Beschäftigte krankgeschrieben, aber wieder fit sind, können sie zu Ihrem Arzt gehen und sich wieder gesund schreiben lassen, denn viele bangen um Ihren Job, wenn sie Ihrer Meinung nach zu lange krankgeschrieben sind. Was man allerdings auf keinen Fall tun darf, ist bei einer Krankschreibung einem Nebenjob nachzugehen. Dies fällt unter Betrug und ist verboten.

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