Diese Fehler sollten im Arbeitsvertrag vermieden werden
Arbeitsrecht

Diese Fehler sollten im Arbeitsvertrag vermieden werden

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Ein Arbeitsvertrag bringt weitreichende Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich. Es ist ein privatrechtlicher Vertrag. Dabei verpflichtet sich der Arbeitnehmer dazu, gegen Geld seine Arbeitskraft einzusetzen und bestimmte Leistungen zu erbringen. Der Arbeitgeber zahlt dafür eine vereinbarte Vergütung. Welche Fallstricke sollten Sie als Arbeitgeber vermeiden?

Das klingt erst einmal gar nicht so schwer, allerdings können bei einem solchen Vertrag viele Fehler passieren, die sich für beide Seiten, negativ auswirken können. Dabei ist es auch unerheblich, ob man sich in dem Moment gut mit seinem Arbeitgeber versteht, denn das kann sich auch schnell ändern. Zur beiderseitigen Absicherung sollten daher bestimmte Regeln beachtet werden.

Was kann man als Arbeitgeber alles falsch machen?

An sich ist ein Arbeitsvertrag nicht an eine bestimmte Form gebunden. Schriftlich sollte ein Arbeitsvertrag auf jeden Fall sein. Viele Arbeitsverträge bestehen über viele Jahre hinweg, da kann auch schnell mal etwas vergessen werden. Ein Arbeitsvertrag ist daher auch immer ein gewisser Beweis für das Arbeitsverhältnis. Auch hier steht die Absicherung beider Seiten im Vordergrund, einfach damit Einigkeit herrscht.

Keine unklaren Klauseln einbauen! Dies ist sehr wichtig, denn als Arbeitgeber sollte man mit Klauseln sehr vorsichtig umgehen.  Denn: Arbeitsrecht ist auch gleichzeitig Arbeitnehmerschutzrecht. Falls sich ein falscher Absatz in Ihren Verträgen befindet, kann es vor dem Arbeitsgericht teuer werden. Ein juristisch durchdachter Vertrag kann einen Prozess verhindern.

Alle zusätzlichen Regelungen sollten außerdem immer festgehalten werden, damit man sich darauf berufen kann. Ein Beispiel: Gesetzlich vorgeschrieben sind nur 20 Urlaubstage im Jahr, wird dazu nichts oder gar eine geringere Anzahl von Tagen im Arbeitsvertrag festgeschrieben, gilt trotzdem der Anspruch von 20 Tagen. Ganz egal, was der Arbeitnehmer dann behauptet, er hat diese Art von Anspruch, auch wenn mit dem Arbeitgeber vielleicht etwas anderes vereinbart wurde.

Das Gewohnheitsrecht bei der Arbeit gibt es so nicht. Viele Arbeitnehmer bestehen allerdings auf ihr Gewohnheitsrecht und wissen selbst gar nicht, in welchen Bereichen es Anwendung findet. Sind die Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag beispielsweise nicht ausdrücklich geregelt, gibt es kein Recht auf eine bestimmte Diensteinteilung. Auch wer jahrelang zur gleichen Zeit eingesetzt wurde, hat demnach keinen Anspruch auf Beibehaltung dieser Arbeitszeiten. Daher: Lassen Sie sich davon als Arbeitgeber nicht verunsichern und schauen Sie lieber zweimal hin, wann etwas wirklich eine Gewohnheit ist.

An sich kann der den Vertrag sonst frei gestaltet werden und viele Dinge sind ohnehin gesetzlich geregelt, bei denen kaum ein Handlungsspielraum gelassen wird. Dies dient vorrangig dem Schutze der Arbeitnehmer. Zusätzliche Aspekte, wie gewünschte Arbeitskleidung oder ähnliches können aufgenommen werden, vor allem wenn es für die Tätigkeiten später entscheidend ist.

Welche Aspekte sollten im Arbeitsvertrag zwingend auftauchen?

Es gibt einige Punkte, die immer in einem Arbeitsvertrag aufgenommen werden sollten, da es sonst vor Gericht später große Schwierigkeiten geben könnte. Die folgenden vertraglichen Aspekte sollten auf keinen Fall fehlen:

  • Name und genaue Anschrift beider Vertragsparteien.
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses und wann dieses enden soll, wenn es befristet ist. Achtung: Denken Sie hierbei daran, dass ein Arbeitsvertrag höchstens auf zwei Jahre beschränkt sein darf, sonst führt dies zu großen Problemen für den Arbeitgeber.
  • Arbeitsort sollte ebenfalls aufgeführt werden. Vergessen sollte hierbei aber nicht der Zusatz, dass der Arbeitgeber an unterschiedlichen Orten eingesetzt werden kann. Auch hier kann es zu Problemen führen, wenn ihr Unternehmen beispielsweise umziehen muss.
  • Was genau der Arbeitnehmer eigentlich leisten soll, sollte im besten Fall immer hinzugefügt werden.
  • Höhe der Bezahlung und andere Zulagen und eventuelle Prämien sollten exakt im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Kündigungsfristen

Am besten niemals den Versuch unternehmen gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen oder diese zu Umgehen. Vor Gericht wird man damit verlieren.

Foto/Thumbnail: ©Tsyhund/Depositphotos.com

Über den Autor

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Carolin Fischer Carolin Fischer ist Content-Managerin und Redakteurin bei onpulson.de. Sie ist spezialisiert auf die Themen "Personal", "Mittelstand" und "Karriere". Zuvor hat sie mehrere Jahre für die Süddeutsche Zeitung in München gearbeitet und ist heute noch u.a. im PR-Bereich tätig.
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