Sachleistung statt Gehaltserhöhung – diese Extras vom Chef sind steuerfrei
Alternativen zum Gehalt

Sachleistung statt Gehaltserhöhung – diese Extras vom Chef sind steuerfrei

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Wer eine Gehaltserhöhung bekommt, erfreut nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Denn an jedem zusätzlich verdienten Euro kassiert auch das Finanzamt fleißig mit. Fällt das Plus beim Netto eher gering aus, sind steuerfreie Sachleistungen für Arbeitnehmer oft die bessere Alternative.

Mehr Brutto bedeutet nicht immer gleichzeitig mehr Netto. Das spüren viele Arbeitnehmer spätestens dann, wenn die nächste Gehaltsabrechnung kommt. Denn aufgrund von Steuern und Sozialabgaben kommt immer nur ein Teil davon beim Arbeitnehmer an. Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von knapp 56.000 Euro bekommt das Finanzamt sogar 42 Cent von jedem zusätzlich verdientem Euro. Aber auch bei niedrigerem Einkommen lauert eine Gefahr namens „kalte Progression“. Am einfachsten lässt sich dies erläutern, wenn der prozentuale Gehaltszuwachs exakt der Inflationsrate entspricht. Ein Arbeitnehmer verdient effektiv genauso viel wie vorher, rutscht aber aufgrund der Progression in einen höheren Steuertarif. Oft ist es deshalb lohnender, mit dem Chef über das eine oder andere steuerfreie Extra zu verhandeln als über eine Lohnerhöhung.

Kinderbetreuung – ein lohnendes Extra

Hier geht es um die Betreuung von Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind. Während der Gesetzgeber bei anderen steuerfreien Extras vom Chef genaue Grenzen setzt, ist er in diesem Fall sehr großzügig. Das mag daran liegen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf seit einigen Jahren bei fast allen Parteien ganz oben auf der Agenda steht. Ihr Chef kann die Kosten für die Krippe, den Kindergarten oder die Tagesmutter anteilig oder sogar voll übernehmen, ohne dass dafür Steuern anfallen. Eine Obergrenze gibt es nicht. Da sich die Kosten nicht selten auf mehrere hundert Euro im Monat belaufen, sind entsprechend hohe steuerfreie Zuschüsse möglich.

Steuerfrei Sachzuwendungen

Der Arbeitgeber kann monatlich steuerfreie Sachzuwendungen mit einem Wert von maximal 44 Euro gewähren. Darunter kann vieles fallen, wie zum Beispiel Einkaufsgutscheine, Tankgutscheine oder Eintrittskarten für ein Fußballspiel. Wichtig zu wissen: Bei den 44 Euro handelt es sich um eine Freigrenze, und nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer die gesamte Zuwendung als geldwerten Vorteil versteuern müssen, sobald es mehr als 44 Euro sind. Dabei werden alle gewährten Zuwendungen addiert. Auch ein jährliches Abo ist möglich, wie z.B. ein Vertrag mit einem Fitnessstudio oder einem Pay-TV-Sender. Nach aktueller Rechtsprechung ist die Welt in Ordnung, solange Ihnen dabei monatlich kein größerer geldwerter Vorteil als 44 Euro entsteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Chef die Rechnung monatlich oder jährlich begleicht. Entscheidend ist demnach allein der Zufluss des geldwerten Vorteils bei Ihnen.

Jobtickets für Bus und Bahn

Der Arbeitgeber kann die Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln steuerfrei bezuschussen. Dies gilt sowohl für Einzeltickets als auch für Monats- oder Jahreskarten. Das klingt zunächst einfach: Aber wenn es um Steuern geht, wird es am Ende doch immer kompliziert: Jobtickets für den Nahverkehr können auch privat steuerfrei genutzt werden. Bei Jobtickets für den Fernverkehr ist nur die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich begünstigt, für private Fahrten gilt dies nicht.

In jedem Fall wird die Leistung des Arbeitgebers auf der Steuerkarte eingetragen, und die absetzbare Pendlerpauschale um den Zuschussbetrag gemindert. Ab dem nächsten Jahr soll auch eine teilweise Bezuschussung in Kombination mit einer Entgeltumwandlung möglich sein. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auf Wunsch Ihren Anteil am Ticket direkt vom Bruttolohn abziehen kann. Dann fallen auf Ihren Eigenanteil weder Steuern noch Sozialabgaben an. Zusätzlich soll der Arbeitgeber ab dem nächsten Jahr die Möglichkeit erhalten, auf seinen Zuschuss pauschal 25 Prozent Einkommenssteuer abzuführen. In dem Fall bleibt Ihre Entfernungspauschale vom Jobticket unberührt.

Der Klassiker: Der Dienstwagen

Ihr Chef kann Ihnen einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung als Extraleistung zur Verfügung stellen. Sie müssen dann allerdings monatlich ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern. Besser fällt die Rechnung für umweltfreundliche Hybridfahrzeuge aus. In diesem Fall müssen nur 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert werden.

Neuerdings: Dienstfahrräder

Neu sind Dienstfahrräder statt Dienstautos eigentlich nicht, sie spielten aber bislang in der Praxis keine große Rolle. Das mag unter anderem daran liegen, dass auch deren private Nutzung als geldwerter Vorteil zu versteuern war. Ein Prozent des Listenpreises eines Fahrrads war allerdings kein überwältigender geldwerter Vorteil. Dieser ist nun aber auch entfallen, das Dienstfahrrad ist damit komplett steuerfrei. Dasselbe gilt für E-Bikes.

Der Essenszuschuss

Ihr Arbeitgeber darf Ihr tägliches Mittagessen mit maximal 6,40 Euro bezuschussen. Dieser Betrag setzt sich aus dem sogenannten Sachbezugswert für ein Mittagessen von 3,30 Euro und weiteren 3,10 Euro zusammen, die der Chef noch drauflegen darf. Dafür führt das Unternehmen gewöhnlich eine pauschale Steuer ab. Sollte dies bei Ihnen ausnahmsweise nicht der Fall sein, stellen die 3,10 Euro einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar. Das Geld darf nicht bar ausbezahlt werden. Früher waren Essensgutscheine oder Essensmarken üblich, die in kooperierenden Restaurants oder bei Lebensmittelhändlern eingelöst werden konnten. Prinzipiell hat sich daran nichts geändert, allerdings wird dies heute oft über elektronische Gutscheincodes für Smartphones abgewickelt.

Foto/Thumbnail: ©monticello/Depositphotos.com

Über den Autor

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Carolin Fischer Carolin Fischer ist Content-Managerin und Redakteurin bei onpulson.de. Sie ist spezialisiert auf die Themen "Personal", "Mittelstand" und "Karriere". Zuvor hat sie mehrere Jahre für die Süddeutsche Zeitung in München gearbeitet und ist heute noch u.a. im PR-Bereich tätig.
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