Umzug für den Job: Was ist zu beachten?
Heutzutage ist es nicht ungewöhnlich, dass Arbeitnehmer wegen neuer Karrierechancen in eine andere Stadt ziehen. Sogar ein Umzug ins Ausland ist keine Seltenheit, denn Fachkräfte aus Deutschland sind weltweit gefragt. Unter gewissen Umständen können Sie Ihren Umzug auch steuerlich geltend machen.
Aus dem Mobilitätsreport 2018 von Stepstone geht hervor, dass die Mehrheit der deutschen Berufstätigen ist bereits mindestens einmal aus beruflichen Gründen umgezogen.
Doch egal, ob ein Umzug über ein Umzugsunternehmen oder in Eigenregie erfolgt: Er kostet viel Geld. Zu den reinen Umzugskosten kommen zusätzliche Aufwendungen wie beispielsweise Kosten für Verpackungsmaterial, unter Umständen die Mietkaution für die neue Bleibe und doppelte Mietzahlungen hinzu, wenn der künftige Arbeitgeber sofort die Mitarbeit benötigt. Wer kommt für all diese Kosten auf?
Muss der Arbeitgeber für den berufsbedingten Umzug bezahlen?
Ganz gleich, welcher Umzugsgrund vorliegt, in aller Regel kommt der Umziehende für die Kosten selbst auf. Es sei denn, es wurde vorher vertraglich festgelegt, dass der Arbeitgeber eine Zuzahlung für den jobbedingten Umzug leistet. Große Unternehmen gewähren manchmal einen Zuschuss oder übernehmen sogar die Kosten der Umzugsspedition. In kleinen Unternehmen ist dies jedoch selten der Fall. Prinzipiell gilt: Die Übernahme der Kosten ist in erster Linie Verhandlungssache.
Der Staat hilft beim Mitarbeiterumzug
Bei einem sogenannten Mitarbeiterumzug ist auch eine staatliche Förderung möglich. Wenn Umziehende aus der Arbeitslosigkeit in den Job wechseln, übernimmt in vielen Fällen die Arbeitsagentur einen Teil der Kosten.
Pauschalen vom Finanzamt
Im Falle eines Umzugs für den Job unterstützt der Staat zudem mit Pauschalbeträgen, die von der Steuer abgesetzt werden können. Wichtig ist jedoch, dass sämtliche Belege aufbewahrt werden, denn das Finanzamt möchte sie unter Umständen sehen — insbesondere dann, wenn die Umzugskosten die Pauschalbeträge übersteigen. Es gelten folgende Umzugspauschalen:
Umzugszeitraum | Verheiratete und Lebenspartner | Ledige | Kinder und sonstige Angehörige |
---|---|---|---|
ab 01.03.2020 | 1.639 € | 820 € | 361 € |
ab 01.04.2019 | 1.622 € | 811 € | 357 € |
Wer in den letzten beiden Jahren bereits einmal aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann eine Pauschale ansetzen, die um 50 Prozent erhöht ist. Halten sich die Umzugskosten im Rahmen dieser Pauschalbeträge, ist kein Beleg für die Steuererklärung notwendig.
Berufsbedingten Umzug von der Steuer absetzen
Welche Voraussetzungen muss ein Umzug erfüllen, damit dieser als berufsbedingt gilt? Dies ist bereits bei einem verkürzten Arbeitsweg der Fall — wenn sich der Weg um eine halbe Stunde pro Strecke reduziert. In Einzelfällen wird sogar ein Umzug als berufsbedingt anerkannt, wenn bessere Arbeitsbedingungen vorherrschen.
Darüber hinaus kann eine Umzugspauschale geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer eine Zeit lang im Ausland gearbeitet hat und für eine neue Arbeitsstelle nach Deutschland zurückkehrt oder wenn die gesamte Firma den Standort wechselt und der Arbeitnehmer aus diesem Grund umzieht.
Des Weiteren lässt sich die Umzugspauschale ansetzen, wenn der Arbeitnehmer seine erste Arbeitsstelle antritt und deshalb in eine andere Stadt zieht.
Für welche Umzugskosten gilt der Pauschbetrag?
Der Pauschalbetrag gilt für die sogenannten sonstigen Umzugskostenauslagen. Dazu zählen unter anderem Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten an der alten Wohnung, der Einbau von elektronischen Geräten beziehungsweise der Küche in die neue Bleibe, Trinkgeld und Verpflegung für die Umzugshelfer sowie Kosten für die Ummeldung des Wohnsitzes, des Pkws und Ähnliches.
Kosten, wie zum Beispiel Maklerkosten, Möbeleinlagerungskosten oder Aufwendungen für die Renovierung der neuen Wohnung sind nicht abzugsfähig.
Für welche Umzugskosten werden Belege benötigt?
Nicht alle Umzugskosten lassen sich über Pauschbeträge absetzen, daher kann es sich lohnen, die Belege zu sammeln. Unter anderem ist für folgende Umzugskosten eine Quittung nötig, um sie von der Steuer absetzen zu können:
- Maklerkosten
- Doppelmieten für maximal sechs Monate für die alte Wohnung und maximal drei Monatsmieten für die neue Bleibe
- Transportkosten und Reparaturen für Transportschäden
- Kosten für private oder gewerbliche Umzugshelfer
Dubiose Umzugsunternehmen – darauf ist zu achten
Auf dem Markt locken viele Umzugsunternehmen mit guten Preisen. Doch nicht jedes Unternehmen ist vertrauenswürdig. Einige versprechen einen günstigen Preis und rechnen hinterher teure Sonderleistungen ab, die nicht abgemacht waren. Um nicht in eine Kostenfalle zu geraten, sollten Umziehende mehrere Dienstleister anfragen und die Angebote – inklusive Kleingedrucktes – miteinander vergleichen. Zudem sollten sie auf ein korrektes Impressum achten, das die Adresse des Firmensitzes, den Namen des Geschäftsführers, die Umsatzsteuernummer und eine Telefonnummer angibt.
Planung ist aber auch beim Umzug unumgänglich. Nehmen Sie sich ein bis zwei Tage bei Ihrem Arbeitgeber für den Umzug frei, damit alles seinen richtigen Weg geht. Und wenn Sie Glück haben, können Sie Ihren Umzug dann noch steuerlich geltend machen.
Weblinks zum Thema
- Hilfreiche Checkliste für einen reibungslosen Umzug
- Steuertipps für Pendeln, Umzug, doppelte Haushaltsführung
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