Statuseinordnung: IT-Freelancer sind Selbstständige
Neues Rechtsgutachten

Statuseinordnung: IT-Freelancer sind Selbstständige

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Festangestellte Mitarbeiter oder Selbstständige? Der Status von IT-Experten ist in vielen Unternehmen ein Streitthema. Heidelberger Arbeitsrechtsexperte Prof. Stoffels fordert eindeutige rechtliche Abgrenzung von festen und freien Mitarbeitern. Eine unklare Abgrenzung bedeutet ein erhöhtes Rechtsrisiko für Unternehmen und bremst die Digitalisierung aus.

Gerade im Bereich der Informationstechnik werden oft hochqualifizierte Spezialisten als IT-Berater oder IT-Entwickler projektbezogen eingesetzt. Sie gelten nach ihrem Selbstverständnis als Selbstständige, denn in der Regel ist das Engagement zeitlich begrenzt. Nach Abschluss des Projektes geht es weiter zu einem anderen Auftraggeber mit neuem Einsatzort. Auftraggeber dagegen müssen teils ein rechtliches Risiko eingehen, dass die IT-Projektarbeiter als festangestellte Mitarbeiter, das heißt als Arbeitnehmer, gesehen werden. Diesen Widerspruch arbeitet ein Rechtsgutachten heraus, das der Arbeits- und Unternehmensrechtsexperte Prof. Dr. Markus Stoffels von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg im Auftrag des Digitalverbands Bitkom erstellt hat.

Das Gutachten untersucht am Beispiel von IT-Freelancern die Statuseinordnung projektbezogen eingesetzter, hochqualifizierter externer Spezialisten. Es zeigt auf, welche Diskrepanzen zwischen der Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht bei der Abgrenzung von Arbeitsnehmern auf der einen und Selbstständigen auf der anderen Seite bestehen – diese Rechtsunsicherheit geht einseitig zu Lasten der Wirtschaft. Der Gutachter gibt dem Gesetzgeber folgende Handlungsempfehlungen:

  • Der im Arbeits- und Sozialrecht unterschiedlich ausgelegte Arbeitnehmerbegriff muss harmonisiert werden.
  • Das Statusfeststellungsverfahren, das angewendet wird, um Mitarbeiter als abhängig Beschäftigte oder selbständig Tätige zu identifizieren, sollte entsprechend reformiert werden.
  • Je nach Branche und Tätigkeit sollten unterschiedliche Regelungen getroffen werden, die auch Positivkriterien im Sinne einer Vermutung zugunsten selbstständiger Tätigkeit enthält. Mögliche Kriterien dafür sind Einkommenshöhe und der Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge. Weitere Kriterien sind Erbringung von Diensten höherer Art beziehungsweise der Erfordernis eines besonderen Know-how.

„In der Praxis verursacht die Unsicherheit der Abgrenzung von festangestellten und freien IT-Mitarbeitern immense Probleme bei der Finanzierung und Umsetzung von IT-Projekten. Wichtiges Know-how von selbstständigen IT-Experten kann nicht genutzt werden und die digitale Transformation von Wirtschaft und Verwaltung wird ausgebremst“, sagt Dr. Lisa Allegra Markert, Referentin Arbeitsrecht und Arbeit 4.0 beim Bitkom.

Foto/Thumbnail: ©Depositphotos.com

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