Die richtigen Hygienemaßnahmen im Büro in Corona-Zeiten
Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Die richtigen Hygienemaßnahmen im Büro in Corona-Zeiten

Porträtfoto vonPorträtfoto vonPorträtfoto von Carolin Fischer, Content-Managerin und Redakteurin für onpulson.de, einem Fachportal für Unternehmer und Führungskräfte aus dem Mittelstand
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Mit der Corona-Pandemie sind Abstandhalten und Alltagsmasken in Deutschland zur Normalität geworden. Unter diesen Vorzeichen sind viele Beschäftigte aus dem Homeoffice an ihre Büroarbeitsplätze zurückgekehrt. Damit die Präsenzarbeit unter den gegebenen Umständen funktioniert, sind Sicherheit, Vorsorge und Hygiene am Arbeitsplatz wichtig. Wie können Unternehmen ihre Mitarbeiter effektiv schützen?

Offizielle Empfehlungen und neue Regeln beim Arbeitsschutz

Für den öffentlichen Raum hat das Bundesministerium für Gesundheit die „AHA-Formel“ zum persönlichen Schutz und zum Schutz der Mitmenschen ausgerufen. Es gilt, einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Dazu sollten die empfohlenen Hygieneregeln in Bezug auf Niesen, Husten und Händewaschen beachtet und Alltagsmasken getragen werden, wo immer dies möglich und zumutbar ist. Für den Arbeitsplatz wurden ergänzende Arbeitsschutzstandards beschlossen – seit dem 20. August 2020 gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Sie soll den Gesundheitsschutz im Unternehmen sichern, Infektionsketten möglichst früh unterbrechen und die Planung sowie Umsetzung der medizinischen Prävention erleichtern. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert daher viele Aspekte, die aus den allgemeinen Empfehlungen bisher nicht in solcher Klarheit hervorgingen. Sie enthält spezifische Aussagen zu:

  1. besonderen technischen Maßnahmen
  2. besonderen organisatorischen Maßnahmen
  3. besonderen personenbezogenen Maßnahmen

Nach Möglichkeit sind dabei die technischen Maßnahmen – wie den Abstand zu vergrößern oder Stellwände einzurichten – den organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen vorzuziehen.

Allgemeine Schutzmaßnahmen im Büro

Laut RKI und WHO ist Hygiene der beste Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus. Folgende Hygienemaßnahmen werden empfohlen:

  • Husten und Niesen in die Armbeuge – nicht in die Hände
  • Naseputzen mit Papiertaschentüchern, die nach Gebrauch sofort entsorgt werden
  • Gründliches und regelmäßiges Reinigen der Computermaus, Tastatur und anderer Arbeitsmittel; auch der gesamte Arbeitsplatz, Türklinken, Telefonhörer und Kopiergeräte sollten mit adäquaten, vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Reinigungsmitteln regelmäßig gesäubert werden.
  • Anbringen von Desinfektionsspendern
  • Regelmäßiger Luftaustausch beziehungsweise eine gute Belüftung der Räumlichkeiten

Auch das richtige Händewaschen sollte im Betrieb zur Routine werden. Folgende Tipps sollten die Unternehmen ihren Mitarbeitern kommunizieren:

  • Das Waschen der Hände sollte mindestens 20 Sekunden unter fließendem, warmem Wasser und mit Seife erfolgen.
  • Neben den Handflächen sollten auch die Zwischenräume der Finger, Fingerspitzen, Fingernägel und Daumen gründlich mit Seife gereinigt werden.
  • Auch über die Schleimhäute können Erreger aufgenommen werden – Mitarbeiter sollten sich daher nicht mit ungewaschenen Händen ins Gesicht fassen. Das Essen am Arbeitsplatz sollte grundsätzlich vermieden werden.

Arbeitsmittel und Arbeitsplätze sollten je einer Person zugewiesen werden. Müssen Arbeitsmittel übergeben werden, ist eine Desinfektion vor der Übergabe sinnvoll. Nach Möglichkeit sollten außerdem feste Arbeitsteams gebildet werden, um potenzielle Infektionsherde klein zu halten. Die Arbeitsplätze der Mitarbeiter sollten ausreichend voneinander entfernt sein; kann der gegebene Schutzabstand nicht eingehalten werden, ist die Installation von transparenten, standsicheren Trennwänden angebracht. Die Mindesthöhe beträgt für Sitzarbeitsplätze 1,5 Meter, für Steharbeitsplätze zwei Meter.

Um Kontakte im Büro auch zeitlich zu reduzieren, sollten Pausen zeitversetzt genommen und Arbeitszeitregeln angepasst werden. Die Nutzung von Treppen, Gängen und Türen sollte möglichst nach dem Einbahnstraßensystem geregelt werden. Auch Homeoffice-Lösungen und Videokonferenzen bieten sich an, um die Mitarbeiterzahl im Büro zu reduzieren.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Alltagsmaske) ist vor allem dann sinnvoll, wenn naher persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann. Die Alltagsmaske dient allerdings vordringlich dem Schutz des Gegenübers und sollte Arbeitgeber und Beschäftigte nicht in falscher Sicherheit wiegen. Die sogenannten FFP-Masken sollten grundsätzlich nicht von Personen getragen werden, die nicht direkt mit Corona-Patienten zu tun haben.

Um ein Bewusstsein für die Wichtigkeit der Hygienemaßnahmen im Betrieb zu schaffen, kann Folgendes helfen:

  • Verdeutlichung der Schutzmaßnahmen durch wirkungsvolle optische Hinweise – auch für betriebsfremde Personen, die das Gelände erstmalig betreten.
  • Einheitliche Kommunikation der Arbeitsschutzmaßnahmen (beispielsweise durch Corona-Beauftragte).

Hygienepläne in Zeiten von Corona

Um ihre Mitarbeiter zu schützen, sollten Unternehmen einen adäquaten Hygieneplan bereitstellen, der alle verbindlichen Anweisungen übersichtlich aufführt. Hierzu müssen zunächst die unterschiedlichen hygienischen Anforderungen der einzelnen Arbeitsbereiche festgestellt und adressiert werden – beispielsweise durch einen Sicherheitsbeauftragten. Auch die allgemeinen Richtlinien zum Schutz vor Corona-Infektionen sollten mitaufgenommen und stets auf dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse gehalten werden.

Was tun bei einem Verdacht auf SARS-CoV-2?

Sollte ein Mitarbeiter bei sich selbst eine Corona-Infektion vermuten, so hat er auf keinen Fall am Arbeitsplatz zu erscheinen – sondern dem Arbeitgeber sowie dem Hausarzt telefonisch den Verdachtsfall zu melden. Der Arzt entscheidet anhand der Symptomschilderungen, ob ein Test auf das Virus erfolgen sollte. Bestätigt sich die Infektion, wird der Mitarbeiter für vierzehn Tage unter Quarantäne gestellt und für den Zeitraum krankgeschrieben. Der Arbeitgeber muss unverzüglich über die Infektion informiert werden.

Sollten sich ein oder mehrere Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert haben, kann der Betrieb durch die Gesundheitsämter unter Beachtung des Infektionsschutzgesetzes geschlossen werden. Betroffene Unternehmen erhalten eine Entschädigung; Beschäftigten ist für die Dauer von mindestens sechs Wochen ein Verdienstausfall zu zahlen.

Hygienepläne können daher nur ein Teil einer umfassenden Corona-Strategie sein. Auch die Erstellung eines betrieblichen Pandemieplans ist wichtig: So kann die schnelle Ermittlung gefährdeter Personen gewährleistet und damit die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass der Betrieb auch bei Infektionsfällen sicher weitergeführt werden kann.

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Über den Autor

Porträtfoto vonPorträtfoto vonPorträtfoto von Carolin Fischer, Content-Managerin und Redakteurin für onpulson.de, einem Fachportal für Unternehmer und Führungskräfte aus dem Mittelstand

Carolin Fischer Carolin Fischer ist Content-Managerin und Redakteurin bei onpulson.de. Sie ist spezialisiert auf die Themen "Personal", "Mittelstand" und "Karriere". Zuvor hat sie mehrere Jahre für die Süddeutsche Zeitung in München gearbeitet und ist heute noch u.a. im PR-Bereich tätig.
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Kommentare

  1. von Sven Bergmann am 16.06.2021 | 11:38

    Nach über einem Jahr im Homeoffice sollen wir im Laufe des Sommers wieder ins Büro zurückkehren. Danke für den Tipp, dass mein Chef dazu unbedingt einen Hygieneplan erstellen sollte, der alle verbindlichen Anweisungen enthält. Ich hoffe, dass mein Chef in den Bereichen, in denen der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, Hygienewände aus Acrylglas aufstellt.

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