KI + Digitalisierung
Grenzen der revisionssicheren E-Mail-Archivierung
Unternehmen sind aufgrund von Vorgaben insbesondere des Handelsrechts und der Abgabenordnung verpflichtet, Geschäftsbriefe und ihnen gleichgestellte Kommunikation revisionssicher – d.h. insbesondere fälschungssicher – zu archivieren. In der Unternehmenspraxis bedeutet dies, auch ein- und ausgehende E-Mailkommunikation in einem separaten revisionssicheren Archiv für den Zugriff durch insbesondere die Finanzbehörden bereitzuhalten. mehr
Am 13.08.2013 in KI + Digitalisierung