Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz bei etwa jeder zweiten Kontrolle
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Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz bei etwa jeder zweiten Kontrolle

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Bei mehr als jeder zweiten Kontrolle der zuständigen Arbeitsschutzbehörden werden Verstöße gegen das Arbeitsgesetz festgestellt. Die Arbeitszeit von Beschäftigten darf laut Gesetz acht Stunden grundsätzlich nicht überschreiten. Zudem sind Pausen von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben

venimo

Bei mehr als jeder zweiten Kontrolle der zuständigen Arbeitsschutzbehörden werden Verstöße gegen das Arbeitsgesetz festgestellt. Es besteht Handlungsbedarf. Foto: ©venimo/Depositphotos.com

Bei mehr als jeder zweiten Kontrolle der zuständigen Arbeitsschutzbehörden werden Verstöße gegen das Arbeitsgesetz festgestellt. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann hervor, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Im Jahr 2016 stießen die Behörden demnach in 10.110 Fällen auf Gesetzesverstöße.

Insgesamt gab es 19.208 Kontrollen – rund ein Viertel weniger als noch im Jahr 2010. Die Zahl der aufgedeckten Verstöße sank im gleichen Zeitraum um circa 15 Prozent. 2010 wurden bei 45,8 Prozent der Kontrolle Verstöße festgestellt.

Die Arbeitszeit von Beschäftigten darf laut Gesetz acht Stunden grundsätzlich nicht überschreiten. Zudem sind Pausen von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden 45 Minuten. Zudem muss es nach Ende der Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden geben.

Krellmann forderte Konsequenzen. „Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz“, sagte sie dem RND. „Wenn die Arbeitszeiten zu lang sind oder die Pausen zu kurz, dann macht das krank. Die Arbeitgeber ignorieren geltendes Recht.“

Wenn bei jeder zweiten Kontrolle ein Verstoß festgestellt werde, müsse gehandelt werden. (dts)

 

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