Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Das müssen Sie wissen!
Neuer Gesetzentwurf

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Das müssen Sie wissen!

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Der Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung des Bundesarbeitsministeriums liegt nun vor. Zahlreiche Unternehmen müssen jetzt die elektronische Zeiterfassung einführen. Das zugrunde liegende Urteil des Bundesarbeitsgericht zur Arbeitszeiterfassung in Betrieben aus dem Jahr 2022 sorgt für große Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt. Doch was bedeuten die neuen gesetzlichen Auflagen genau?

Die Basis für die europarechtskonforme Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung stammen bereits aus dem Jahr 2019. Die allgemeine Verordnung einer Arbeitszeiterfassung ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), die Vorschriften zum Umgang mit den Daten der Angestellten im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgehalten worden.

Die Möglichkeiten zur Arbeitszeiterfassung sind vielseitig. Diese konnten bisher über  Excel-Tabellen, per Stechuhr oder durch eine moderne Software zur Zeiterfassung erfolgen. Doch da die Arbeitszeiterfassung nun für alle Betriebe verpflichtend ist, ist nun eine exakte Dokumentation der Arbeitszeiten notwendig. Der Arbeitgeber kann Mindest- und Höchstarbeitszeiten somit kontrollieren. Unbezahlte Überstunden sind durch die Neuregelung für die Beschäftigten ausgeschlossen, da jede gearbeitete Minute exakt erfasst wird.

Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung

Die Auflistung der Arbeitsstunden kann nun digital oder auch per Excelliste bzw. in Papierform erfolgen. Allerdings muss die Anwendung revisionssicher sein. Damit Arbeitnehmer die Erfassung ihrer Arbeitszeiten leicht fällt, haben viele Unternehmen mittlerweile auf eine digitale Dokumentation umgestellt. „Von der Erfassung per App, PC oder Terminal bis hin zur Be- und Auswertung – elektronische Zeiterfassungssysteme erfüllen die rechtlichen Anforderungen von heute schon seit Jahren. Für Arbeitgeber ist die Hürde der Zeiterfassung bei weitem nicht so hoch, wie sie oft denken, auch in Bezug auf die Anschaffungs- und Folgekosten“, sagt der Geschäftsführer, Prof. Heinz-Gerhard Redeker von Timemaster, das digitale Zeiterfassung für Unternehmen anbietet. Durch die digitale Stechuhr ist es demnach möglich, allen Pflichten der Arbeitszeiterfassung von Arbeitsbeginn über Pausen bis hin zum Arbeitsende zu dokumentieren.

Ist es das Ende der Vertrauensarbeitszeit?

Experten für Arbeitsrecht gehen davon aus, dass das Urteil des Bundesarbeitsgerichts große Auswirkungen auf bestehende Beschäftigungsverhältnisse haben könnte.

Wie sieht es beispielsweise mit der Vertrauensarbeitszeit aus? Das in der Wirtschaft und Verwaltung sehr beliebte Modell der Vertrauensarbeitszeit oder der mobilen Arbeitszeit ist in dem Sinne weiterhin möglich. Entscheidend ist, dass Höchstdauer und Ruhezeiten im Arbeitsvertrag festgelegt wurden.  Dennoch gilt: Auch im Home-Office gibt es jetzt die Regelung, seine Arbeitszeit genaustens zu dokumentieren.

Überstunden sind weiterhin möglich, wenn Arbeitnehmer nur so viel Mehrarbeit leisten, wie für die ordnungsgemäße Erledigung der beruflichen Pflichten notwendig sind. Vielen Arbeitnehmern ist es besonders wichtig, dass sämtliche Überstunden vergütet werden, so dass mit dem Urteil Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, die beruflichen Kapazitäten ihrer Angestellten nicht auszureizen. Denn das Gesetz sieht auch vor, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.

Viele Unternehmen müssen nachbessern

Durch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung sind viele Firmen angehalten nachzurüsten, um dem Urteil gerecht zu werden. Betroffen sind Firmen jeglicher Größe. Die Arbeitszeiten müssen unabhängig von der Tätigkeit und dem Arbeitsort erfasst werden. Das heißt, Arbeitnehmer im Innendienst, im Außendienst, im Büro oder im Home-Office sind angesprochen. Wichtig ist, dass der Beginn und das Ende der Arbeitszeit, die Dauer der Arbeitszeit und Überstunden angegeben werden.

Folge des Urteils

Mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmer sammelt regelmäßig Überstunden an, so dass sich durch das Urteil die Mehrarbeit künftig auf die Minute genau auszahlen wird. Denn Arbeitgeber sind verpflichtet, die Mehrarbeit durch Überstunden, durch zusätzliche Urlaubstage oder einer Auszahlung des Stundenlohns zu vergüten. Demnach sind Betriebe nun vermehrt darauf bedacht, ausufernde Überstunden am Arbeitsplatz zu vermeiden. Wichtig aber auch hier im Zusammenhang: Alle erfassten Daten unterliegen dem Datenschutz und müssen von Arbeitgeber entsprechend behandelt werden.

Bildnachweis: ©istockphoto.com/kieferpix

Über den Autor

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Carolin Fischer Carolin Fischer ist Content-Managerin und Redakteurin bei onpulson.de. Sie ist spezialisiert auf die Themen "Personal", "Mittelstand" und "Karriere". Zuvor hat sie mehrere Jahre für die Süddeutsche Zeitung in München gearbeitet und ist heute noch u.a. im PR-Bereich tätig.
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