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Compliance-Outsourcing im Mittelstand: Wann sich externe Spezialisten lohnen
Compliance-Management

Compliance-Outsourcing im Mittelstand: Wann sich externe Spezialisten lohnen

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Compliance-Aufgaben auszulagern kann gerade für mittelständische Unternehmen sinnvoll sein. Entscheidend ist jedoch, welche Aufgaben extern erledigt werden können, welche Verantwortung intern bleibt und ob sich das Modell tatsächlich rechnet.

Datenschutz, Hinweisgeberschutz, Exportkontrolle oder Anforderungen von Kunden und Geschäftspartnern: Auch mittelständische Unternehmen müssen heute eine Reihe rechtlicher und organisatorischer Pflichten im Blick behalten. Nicht jedes Thema rechtfertigt jedoch eine eigene Fachstelle. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen stellt sich deshalb die Frage, welche Compliance-Aufgaben intern bleiben sollten und wo externe Spezialisten sinnvoller sind.

Wie stark die Anforderungen an Compliance inzwischen zugenommen haben, zeigt der PwC Global Compliance Survey 2025. 85 Prozent der befragten Führungskräfte geben an, dass der Umfang ihrer Compliance-Verantwortlichkeiten in den vergangenen drei Jahren gestiegen ist. Für die Studie wurden 1.800 Führungskräfte in Deutschland und international befragt.

Für die Entscheidung über eine Auslagerung ist die Unternehmensgröße allein allerdings kein ausreichendes Kriterium. Entscheidend ist, welche Aufgaben tatsächlich anfallen, welches Risiko mit ihnen verbunden ist und ob das Unternehmen einen externen Anbieter fachlich steuern und dessen Arbeit beurteilen kann.

Welche Compliance-Aufgaben sich auslagern lassen

Unter Compliance-Outsourcing werden sehr unterschiedliche Modelle zusammengefasst. Grundsätzlich bezeichnet Outsourcing die Vergabe von Aufgaben oder Geschäftsprozessen an externe Dienstleister. Ein Unternehmen kann punktuell externe Beratung einkaufen, wiederkehrende Aufgaben an einen Spezialisten übertragen oder bestimmte Funktionen dauerhaft extern wahrnehmen lassen.

Für den Mittelstand sind vor allem Tätigkeiten interessant, die spezielles Fachwissen verlangen, sich gleichzeitig aber klar von den operativen Entscheidungen des Unternehmens trennen lassen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Compliance-Schulungen für Beschäftigte,
  • die Beobachtung neuer regulatorischer Anforderungen,
  • Unterstützung bei Exportkontrollen,
  • die Prüfung von Geschäftspartnern, soweit sie für das jeweilige Unternehmen erforderlich ist,
  • fachliche Unterstützung bei Datenschutzfragen,
  • Dokumentations- und Prüfaufgaben,
  • der Betrieb eines Hinweisgeberkanals oder einer externen Meldestelle.

Welche dieser Tätigkeiten tatsächlich extern vergeben werden können und welche Anforderungen dabei gelten, hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet ab. Geldwäscheprävention, Datenschutz, Hinweisgeberschutz oder Exportkontrolle folgen unterschiedlichen Regeln und sollten deshalb nicht als ein einheitliches Compliance-Regelwerk behandelt werden.

Hinweisgeberschutz als konkretes Beispiel für KMU

Besonders anschaulich lässt sich die Aufgabenteilung beim Hinweisgeberschutz zeigen. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz müssen Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten grundsätzlich mindestens eine interne Meldestelle einrichten. Für bestimmte Unternehmen gelten darüber hinaus Sonderregelungen unabhängig von der Beschäftigtenzahl.

Beim Hinweisgeberschutz ist die Möglichkeit einer externen Lösung gesetzlich vorgesehen. Nach § 14 Hinweisgeberschutzgesetz kann ein Dritter mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut werden. Der Beschäftigungsgeber bleibt jedoch selbst verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen festgestellten Verstoß abzustellen.

Was unter Hinweisgeberschutz zu verstehen ist

Hinweisgeberschutz bezeichnet den gesetzlichen Schutz von Personen, die im beruflichen Umfeld auf bestimmte Rechtsverstöße aufmerksam machen. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht hierfür interne und externe Meldestellen vor und soll hinweisgebende Personen insbesondere vor ungerechtfertigten Nachteilen aufgrund einer Meldung schützen.

Für mittelständische Unternehmen zeigt dieses Beispiel sehr konkret, was Outsourcing leisten kann: Ein spezialisierter Anbieter kann den Meldekanal betreiben, Hinweise entgegennehmen und das vorgesehene Verfahren begleiten. Was das Unternehmen aus den Ergebnissen macht, bleibt jedoch seine eigene Aufgabe.

Die Verantwortung bleibt im Unternehmen

Genau diese Trennung ist für eine funktionierende Auslagerung entscheidend. Ein externer Dienstleister kann Fachwissen, Systeme und Arbeitskapazität bereitstellen. Er ersetzt aber nicht die interne Entscheidung darüber, wie mit seinen Ergebnissen umgegangen wird.

Deshalb sollte bereits vor der Beauftragung geklärt sein:

  • Wer ist intern für den Dienstleister verantwortlich?
  • Wer kann seine Arbeit fachlich beurteilen?
  • Wer erhält Berichte und Prüfungsergebnisse?
  • Wer entscheidet bei Auffälligkeiten?
  • Wann muss die Geschäftsführung eingeschaltet werden?
  • Wie wird reagiert, wenn der Anbieter seine Leistung nicht wie vereinbart erbringt?

Eine Compliance-Leistung zu bestellen und anschließend davon auszugehen, das Thema sei damit erledigt, ist keine belastbare Organisationslösung: Wer eine Funktion nach außen gibt, muss sie steuern und kontrollieren können.

Interne Zuständigkeiten klären

Je weniger Fachwissen im Unternehmen vorhanden ist, desto größer kann die Versuchung sein, sich vollständig auf den externen Anbieter zu verlassen. Gerade dann braucht es aber zumindest eine interne Person, die Zuständigkeiten kennt, Ergebnisse einordnen und bei Zweifeln weitere Expertise hinzuziehen kann.

Auch die Interne Revision kann bei größeren oder stärker strukturierten Mittelständlern eine wichtige Kontrollfunktion übernehmen. Sie prüft unabhängig, ob Prozesse, Kontrollen und organisatorische Regelungen funktionieren und wesentliche Risiken angemessen berücksichtigt werden. Welche Anforderungen dabei gelten, hängt wiederum von Unternehmensform, Branche und konkreter Ausgestaltung ab.

Vertiefende Informationen zum Zusammenspiel von Prüfungsstrukturen, Organisationspflichten und möglichen Haftungsfragen bietet der Fachbeitrag zu Interne Revision und Haftungsrisiken von S+P Compliance.

Wann externe Spezialisten für Mittelständler sinnvoll sind

Nicht jedes Unternehmen benötigt für jedes Compliance-Thema eine eigene Vollzeitstelle. Ein Industriebetrieb kann beispielsweise mit Datenschutz, Exportkontrolle, Hinweisgeberschutz und Anforderungen seiner Kunden konfrontiert sein. Dafür sind unterschiedliche Kenntnisse notwendig, ohne dass jedes Gebiet dauerhaft eine eigene Stelle auslastet.

In einer solchen Situation kann externe Unterstützung wirtschaftlich sinnvoll sein. Der Dienstleister übernimmt dann nicht „die Compliance“, sondern genau definierte Aufgaben.

Compliance-Outsourcing passt vor allem bei unregelmäßigem Spezialbedarf

Für eine externe Lösung spricht insbesondere, wenn:

  • spezielles Fachwissen benötigt wird, das intern nur selten zum Einsatz käme,
  • eine Aufgabe klar beschrieben und vom Tagesgeschäft abgegrenzt werden kann,
  • ein eigener Spezialist wirtschaftlich nicht ausgelastet wäre,
  • kurzfristig zusätzliche Expertise benötigt wird,
  • Vertretung oder fachliche Absicherung intern nur schwer organisiert werden können.

Anders sieht es aus, wenn eine Compliance-Aufgabe eng mit täglichen Geschäftsentscheidungen verbunden ist. Wer beispielsweise regelmäßig komplexe Exportentscheidungen treffen oder Risiken in besonders sensiblen Geschäftsfeldern bewerten muss, benötigt möglicherweise deutlich mehr eigenes Fachwissen.

Häufig ist ein hybrides Modell die praktikablere Lösung

Zwischen einer vollständig eigenen Compliance-Abteilung und einer weitgehenden Auslagerung gibt es eine dritte Variante: Das Unternehmen behält die Koordination intern und kauft Spezialwissen gezielt hinzu.

Eine interne verantwortliche Person kennt Geschäftsmodell, Abläufe und Ansprechpartner. Sie entscheidet, welche Themen relevant sind und wann die Geschäftsführung eingeschaltet werden muss. Externe Spezialisten ergänzen dieses Wissen beispielsweise bei Rechtsänderungen, Prüfungen oder Aufgaben, für die sich keine eigene Stelle lohnt.

Für viele mittelständische Unternehmen dürfte genau diese Aufteilung praktikabel sein. Die interne Funktion muss dabei nicht zwangsläufig groß sein. Entscheidend ist, dass Verantwortung und Entscheidungswege eindeutig geregelt bleiben.

Zwei typische Fehler beim Compliance-Outsourcing

Auch eine grundsätzlich sinnvolle Auslagerung kann scheitern, wenn Verantwortlichkeiten und Kosten falsch eingeschätzt werden.

Fehler 1: Der Dienstleister soll das Thema vollständig übernehmen

Die erste Fehlannahme besteht darin, den externen Anbieter als Ersatz für jede interne Zuständigkeit zu betrachten.

Beim Hinweisgeberschutz zeigt bereits das Gesetz, dass dieses Modell nicht funktioniert: Ein Dritter darf die Aufgaben einer internen Meldestelle übernehmen. Die Pflicht, selbst geeignete Maßnahmen gegen einen festgestellten Verstoß zu ergreifen, bleibt jedoch beim Beschäftigungsgeber. Auch unabhängig von solchen konkreten gesetzlichen Vorgaben braucht eine Auslagerung klare Entscheidungswege. Unternehmen sollten ihre Compliance-Prozesse so dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche Leistungen vereinbart wurden, wer Ergebnisse erhält und wer über notwendige Maßnahmen entscheidet.

Fehler 2: Der interne Aufwand wird unterschätzt

Ein externer Dienstleister arbeitet ebenfalls nicht ohne interne Zuarbeit. Ansprechpartner müssen Fragen beantworten, Unterlagen bereitstellen, Berichte prüfen, Entscheidungen treffen und gegebenenfalls Korrekturen verlangen.

Je umfangreicher die ausgelagerte Leistung, desto wichtiger werden deshalb klare Berichtswege, Eskalationsregeln und eine Vertretung für den internen Ansprechpartner.

Der Angebotspreis zeigt nicht die tatsächlichen Kosten

Ob Outsourcing günstiger ist als eine interne Lösung, lässt sich nicht am Monatshonorar eines Dienstleisters ablesen. Entscheidend ist vielmehr, die gesamten Compliance-Kosten und den damit verbundenen internen Ressourcenbedarf zu betrachten. Gerade für kleinere Unternehmen können administrative und regulatorische Pflichten erhebliche Ressourcen binden.

Eine aktuelle Analyse der Deutschen Bundesbank zu den Bürokratiekosten in Unternehmen verdeutlicht die Größenordnung: Nach Angaben der rund 7.000 befragten Unternehmen stiegen die Bürokratiekosten zwischen 2022 und 2024 im Durchschnitt von rund fünf auf rund sieben Prozent des Jahresumsatzes. Im Verhältnis zum Umsatz fällt die Belastung bei kleinen Unternehmen besonders hoch aus.

Die Bundesbank-Zahl sollte allerdings nicht mit reinen Compliance-Kosten verwechselt werden. Untersucht wird ein breiterer Bereich regulatorisch verursachter Bürokratie. Für die Outsourcing-Entscheidung zeigt die Untersuchung vor allem, weshalb der Faktor Arbeitszeit im Mittelstand nicht unterschätzt werden sollte.

Intern und extern nur auf Vollkostenbasis vergleichen

Mögliche Kosten bei eigener Lösung Mögliche Kosten bei Outsourcing
  • Personalkosten,
  • Weiterbildung,
  • benötigte Software und Systeme,
  • Vertretungsregelungen,
  • gegebenenfalls zusätzliche Fachberatung.
  • Honorar des Anbieters,
  • Abstimmungen und Zuarbeit,
  • Kontrolle von Berichten,
  • Vertragsmanagement,
  • interne Freigaben und Entscheidungen,
  • gegebenenfalls zusätzliche Prüfungen,
  • Aufwand bei einem Anbieterwechsel.

Erst ein Vergleich dieser Gesamtkosten zeigt, welches Modell tatsächlich wirtschaftlicher ist.

Fünf Fragen vor der Auslagerung

Vor der Beauftragung eines Compliance-Dienstleisters sollte die Geschäftsführung fünf Punkte beantworten können:

  1. Welche konkrete Aufgabe soll nach außen gegeben werden?
    „Compliance“ ist als Leistungsbeschreibung zu ungenau. Der Auftrag muss klar abgrenzbar sein.
  2. Welche gesetzlichen Anforderungen gelten tatsächlich für das eigene Unternehmen?
    Ein Industriebetrieb unterliegt anderen Vorgaben als eine Bank oder ein Finanzdienstleister.
  3. Welche Kenntnisse müssen intern erhalten bleiben?
    Es muss zumindest möglich sein, Ergebnisse einzuordnen und Entscheidungen zu treffen.
  4. Wie wird die Arbeit des Dienstleisters kontrolliert?
    Ansprechpartner, Berichte und Eskalationswege sollten vor Vertragsbeginn feststehen.
  5. Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamtkosten?
    Neben dem Honorar muss auch die interne Arbeitszeit für Steuerung und Kontrolle berücksichtigt werden.

Fazit: Entscheidend ist die Fähigkeit zur Steuerung und Kontrolle

Compliance-Outsourcing ist damit weniger eine Frage der Unternehmensgröße als der Organisation. Aufgaben, die sich klar abgrenzen lassen und für die intern dauerhaft Spezialwissen fehlt, können gute Kandidaten für externe Unterstützung sein. Je näher eine Funktion jedoch an wesentlichen Geschäftsprozessen, Entscheidungen oder regulatorischen Kernpflichten liegt, desto wichtiger wird eigene Kompetenz.

Die entscheidende Frage vor einer Auslagerung lautet deshalb nicht nur, was ein Dienstleister übernehmen kann. Die Geschäftsführung sollte ebenso klären, wer im eigenen Unternehmen seine Arbeit fachlich beurteilt, Entscheidungen trifft und im Problemfall eingreift.

Fehlt darauf eine überzeugende Antwort, löst Outsourcing das Compliance-Problem nicht. Es verlagert lediglich die operative Arbeit nach außen.

Bildnachweis: unsplash/Sebastian Herrmann | Bildoptimierung mit GPT Image 2

Über den Autor

Porträtfoto vonPorträtfoto vonPorträtfoto von Carolin Fischer, Content-Managerin und Redakteurin für onpulson.de, einem Fachportal für Unternehmer und Führungskräfte aus dem Mittelstand

Carolin Fischer Carolin Fischer ist Content-Managerin und Redakteurin bei onpulson.de. Sie ist spezialisiert auf die Themen "Personal", "Mittelstand" und "Karriere". Zuvor hat sie mehrere Jahre für die Süddeutsche Zeitung in München gearbeitet und ist heute noch u.a. im PR-Bereich tätig.
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