Fairer Wettbewerb wird durch scheinprivate Online- Händler bedroht
E-Commerce

Fairer Wettbewerb wird durch scheinprivate Online- Händler bedroht

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Eine Studie des Händlerbundes mit rund 1200 Teilnehmern aus der E-Commerce Branche ergab, dass scheinprivate Online-Händler eine ernstzunehmende Bedrohung für den fairen Handel darstellen. Anfängliche Privatverkäufe können sich – teilweise unwissentlich – zu einem gewerblichen Handeln entwickeln.

Gewerbliche Händler, die scheinbar als Privatanbieter verkaufen, sind der ehrlichen Konkurrenz ein Dorn im Auge.Online-Händler, die nur scheinbar als private Anbieter auftreten, verschaffen sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz – eine Erkenntnis, die 96 Prozent der Befragten bestätigen. Wer als scheinprivater Händler im Internet verkauft, umgeht Gewährleistungspflichten, das Widerrufsrecht und verzichtet auf Impressum und Steuernummer. Bei Produkten im höheren Preissegment wie beispielsweise Fahrzeugen, schlägt sich die nicht abgeführte Mehr- und Umsatzsteuer deutlich im Preis nieder.

Bemerkt der Käufer nach dem Kauf einen Mangel, hat er beim Privatkauf keinerlei Rechte das erworbene Produkt oder die Dienstleistung zu reklamieren oder vom Kauf zurückzutreten. Die Missachtung der Käuferrechte bemängeln 85 Prozent der Befragten. Der Großteil der Teilnehmer stimmt der Aussage zu, dass scheinprivate Händler den fairen Wettbewerb gefährden (80 %) und ein schlechtes Licht auf den Online-Handel werfen (65 %).

Private und gewerbliche Händler unterscheiden

Die eindeutige Identifikation von scheinprivaten Händlern ist schwierig und die Übergänge zum privaten Gewerbe verschwimmen oft. Die Gerichte haben Kriterien herausgearbeitet, die die Unterscheidung von privatem und gewerblichem Handeln erleichtert:

  • übermäßig viele Verkäuferbewertungen in einem kurzen Zeitraum
  • große verfügbare Stückzahlen
  • Varianten des Produktes, wie unterschiedliche Größen und Farben

Der Bundesgerichtshof formulierte 2008: „Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, ggf. auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.“

Schwarze Schafe bei Ebay, Amazon und Co

Rund 86 Prozent der Befragten stießen bereits einmal auf schwarze Schafe, die ihr Geschäft nur scheinbar als private Anbieter betreiben. Zu finden sind diese nicht nur auf Online-Marktplätzen wie Ebay (83 %), DaWanda (15 %) oder Amazon (13 %) sondern auch in Verkaufsgruppen des sozialen Netzwerks Facebook (3 %).

Der beste Weg ist, den Händler mit einem formlosen Schreiben zunächst auf sein rechtswidriges Verhalten hinzu-weisen. Die Studie des Händlerbundes allerdings zeigt, dass mehr als ein Drittel selbst nach mehrmaligem Kontakt nicht reagiert und sein Geschäft unbeirrt weiterführt. Nur ein geringer Teil der Befragten geht härter gegen scheinprivate Händler vor und nutzt das Mittel der Abmahnung (4 %) oder eine Information an die Steuerbehörde (8 %) oder das Ordnungsamt (2 %), um Abhilfe zu schaffen.

Die vollständige Studie finden Sie hier zum kostenlosen Download.

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