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Finanzen

Eigenbeleg Vorlage

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Sie haben gerade eine geschäftliche Ausgabe getätigt, aber die Rechnung verlegt? Keine Sorge, mit Eigenbelegen können Sie solche Ausgaben trotzdem in Ihrer Buchführung verbuchen. In unserem Fachbeitrag klären wir Sie über relevante steuerrechtliche Aspekte von Eigenbelegen auf und informieren, wie Sie sie korrekt erstellen.. Darüber hinaus bieten wir Ihnen praktische Vorlagen für Eigenbelege zum Download an.

Was ist ein Eigenbeleg?

Jeder finanztechnische Vorgang in der Buchführung erfordert einen entsprechenden Beleg. Ohne diesen ist eine Dokumentation des Vorgangs in der Buchhaltung unzulässig. Sollte das Finanzamt diese Nachweise verlangen, müssen Unternehmen in der Lage sein, dokumentierte Belege, die sich unter anderem durch Rechnungen oder andere geschäftliche Unterlagen materialisieren können, bereitzustellen. Im Wesentlichen ist die Regel: Ohne Beleg, keine Buchung! Falls ein Beleg für Betriebsausgaben fehlt, kann eventuell ein Eigenbeleg als Ersatz dienen, falls kein Fremdbeleg verfügbar ist. Das Finanzamt hat hierzu jedoch spezifische Anforderungen. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die korrekte Archivierung und Aufbewahrung dieser Belege für zukünftige Steuerprüfungen von großer Bedeutung ist. Denn in einem solchen Fall muss der Nachweis für die Ausgaben durch die entsprechenden Belege erbracht werden können.

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